Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions Threat)

  • Ersteller
        #231  

Member

Member hat gesagt:
Steuerparadies Thailand ade

Die Headline des Artikels, "Thailand schröpft Rentner", ist aber auch wieder unter aller Sau. Die arbeiten immer weiter an der Verblödung ihrer Leser.
 
        #232  

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Member hat gesagt:
Wenn ich mal dort lebe und mir Thaksin und Konsorten, der Staat und vielleicht auch noch die Außerirdischen den "letzten THB herauspressen"

Thaksin presst schon lange gaanix mehr (hatte TH ja verlassen u. war expat...), derzeit ist er auch schwerkrank dazu
 
Zuletzt bearbeitet:
        #233  

Member

Member hat gesagt:
Thaksin presst schon lange gaanix mehr (hatte TH ja verlassen u. war expat...), derzeit ist er auch schwerkrank dazu
Na ja, kannst ja glauben was Du willst... 555
 
        #234  

Member

Der Schweizer greift das Thema wieder einmal auf.
Ich denke, ich glaube usw. usw.

Der Anfang ist auf jeden Fall für unsere Schweizer interessant.

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        #235  

Member

Member hat gesagt:
Der Schweizer greift das Thema wieder einmal auf. Ich denke, ich glaube usw. usw.

Super-Mario u. sein einzigartiger Tonfall, Sprachmelodie - da geht mir immer ein Schuhband auf...auch er muß immer mehr auf Kundenfang gehen u. der mehrfach total ausgelutschte content ist da uninteressant
 
        #236  

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Neues von der CH Botschaft:

1
Zusammenfassende Abschrift des Gesprächs über Thailands neue
Steuervorschriften
Link: Facebook LIVE with Revenue Department | During this live session, Khun Nathanan Junprateepchai, a legal expert from the Legal Affairs Division, Revenue Department, will provide insights and... | By Embassy of Switzerland in ThailandFacebook
A) Einführung
Pedro Zwahlen, Schweizer Botschafter in Thailand, begrüsste Khun Nathanan
Junprateepchai von der Rechtsabteilung der thailändischen Steuerbehörde sowie
Vertreterinnen und Vertreter anderer Abteilungen der Behörde, darunter die
Abteilungen für Steuerpolitik und Planung sowie für internationale Steuern.
Botschafter Zwahlen erklärte, dass das Treffen in Form eines Dialogs zwischen ihm
und Khun Nathanan stattfinden werde.
Der Botschafter erklärte weiter, dass die Schweizer Botschaft beschlossen habe,
das Online-Seminar zu organisieren, nachdem das thailändische
Finanzministerium am 15. September 2023 Änderungen des thailändischen
Steuersystems in Bezug auf ausländische Einkünfte angekündigt hatte.
Gemäss Department Instruction (D.I.) No. 161/2566 unterliegt eine in Thailand
ansässige Person, die steuerpflichtige Einkünfte aus dem Ausland bezieht oder
erzielt, der Einkommensteuer, wenn sie diese Einkünfte in einem Kalenderjahr ab
dem 1. Januar 2024 nach Thailand bringt.
Der Botschafter erklärte, dass das Ziel des Online-Seminars darin bestehe, einen
Überblick und allgemeine Informationen über diese neue Regelung und ihre
Auswirkungen auf in Thailand lebende Schweizer Staatsangehörige zu vermitteln.
Die Diskussion sollte auch dazu dienen, wichtige Fragen zu den Änderungen im
Steuersystem zu klären und das allgemeine Verständnis der Schweizer
Bürgerinnen und Bürger in Thailand für die neue Situation zu verbessern.
Im Vorfeld des Seminars hatte die Botschaft über 200 Fragen aus der Schweizer
Bevölkerung erhalten und der Botschafter dankte allen, die ihre Fragen schriftlich
eingereicht hatten. Er erklärte, dass es nicht möglich sein werde, alle Fragen im
Rahmen des Seminars zu beantworten, und dass die Botschaft nicht in der Lage
sei, auf spezifische Einzelfälle einzugehen oder persönliche Steuerberatung zu
leisten. Die Botschaft hat daher die Fragen gruppiert und 17 Schlüsselfragen
identifiziert, um die wichtigsten Interessen- und Problembereiche abzudecken.
Der Botschafter ermutigte alle Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv um Informationen
und Unterstützung zu bemühen, um ihre individuelle Steuersituation auf Grundlage
der im Seminar vermittelten Kenntnisse zu verstehen.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Fragen und Antworten
während des Gesprächs zwischen Khun Nathanan (N) und Botschafter Zwahlen:
2
B) Fragen und Antworten
1. Botschafter Zwahlen (B:( Könnten Sie bitte zunächst für unsere Zuhörerinnen
und Zuhörer die Gründe für die Einführung der neuen Steuerregelung
erläutern?
Khun Nathanan Junprateepchai (N:( Die neue Regelung richtet sich nicht
speziell an Ausländer. Der Hauptgrund für diese Änderung ist, dass die
thailändischen Behörden Steuergerechtigkeit und Fairness zwischen in
Thailand ansässigen Personen, die in Thailand Einkommen erzielen, und
Personen, die Einkommen im Ausland erzielen, sicherstellen wollen. Alle sollen
gleich behandelt werden.
Aus diesem Grund wurde Abschnitt 41 des Steuergesetzes neu interpretiert.
Wenn Sie also in Thailand steuerlich ansässig sind und Einkommen im Ausland
erzielen und nach Thailand transferieren, unterliegen Sie künftig der
thailändischen Steuer.
Es wird nicht zwischen thailändischen Staatsbürgern und in Thailand
ansässigen Ausländern unterschieden.
2. (B:( Wann genau wird die neue Steuerregelung in Kraft treten?
(N:( Das neue Steuersystem tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Das bedeutet, dass
es für Einkommen gilt, das ab dem 1. Januar 2024 im Ausland verdient und
dann nach Thailand überwiesen wird. Einkünfte, die vor dem 1. Januar 2024
erzielt werden, sind von der neuen Regelung nicht betroffen und werden nicht
besteuert.
3. (B:( Wie wird sich die neue Regelung auf Ausländer, insbesondere Rentner, in
Thailand auswirken?
(N:( Alle Rentenzahlungen, die nach dem 1. Januar 2024 im Ausland eingehen,
werden in Thailand besteuert, sobald sie nach Thailand überwiesen werden.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und der Schweiz
(DBA) verhindert eine Doppelbesteuerung1.
4. (B:( Welche Kriterien bestimmen den steuerlichen Wohnsitz in Thailand?
1 Anmerkung der Schweizer Botschaft: Die thailändischen Behörden unterscheiden nicht zwischen Zahlungen der AHV und
der Pensionskasse.
3
(N:( Gemäss Art. 41(3) des Steuergesetzes gilt jede Person, ob Thailänder oder
Ausländer, die sich länger als 180 Tage innerhalb eines Steuerjahres in
Thailand aufhält, als in Thailand steuerlich ansässig.
5. (B:( Wie vertragen sich die Änderungen des Steuerregimes mit dem
bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und der
Schweiz, insbesondere in Bezug auf Renten?
(N:( Artikel 17 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Thailand und der
Schweiz (DBA) sieht vor, dass eine Rente [oder eine ähnliche Vergütung], die
an eine in einem Vertragsstaat ansässige Person gezahlt wird - in diesem Fall
jede Person, die sich während eines Steuerjahr länger als 180 Tage in Thailand
aufhält - nur in diesem Staat besteuert werden kann.2
6. (B:( Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Quelle und die Höhe des
Einkommens nachzuweisen, einschliesslich Renten, Investitionen und
Ersparnisse - sind bestimmte Formate erforderlich?
(N:( Es ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Im Allgemeinen vertrauen die
thailändischen Steuerbehörden offiziellen Dokumenten, die von anderen
Regierungen ausgestellt wurden. Daher sind amtliche Dokumente, die von
Schweizer Behörden ausgestellt wurden und z.B.
Quellensteuerbescheinigungen oder Steuerzahlungen in der Schweiz belegen,
für die Einreichung von Steuererklärungen in Thailand nützlich.
7. (B:( Müssen die aus dem Ausland eingereichten Dokumente in thailändischer
Sprache abgefasst sein, und wie wird die Echtheit und Richtigkeit der
ausländischen Renteneinkünfte überprüft?
(N:( Die Amtssprache ist Thai. Offizielle Dokumente werden auch in englischer
Sprache akzeptiert. Dokumente, die in einer anderen Sprache als Englisch
verfasst sind, müssen jedoch ins Englische oder Thailändische übersetzt und
von einem Schweizer Rechtsanwalt oder einer ähnlich befugten Person oder
Institution beglaubigt werden.
8. (B:( Werden Personen je nach Zivilstand getrennt oder zusammen besteuert
und wie wirkt sich dies auf die Besteuerung von Renten und anderen Einkünften
aus?
2 Anmerkung der Schweizer Botschaft: Gemäss DBA können Renten und Kapitalleistungen der zweiten Säule (Pensionskasse)
nur im Wohnsitzstaat besteuert werden. AHV-Renten fallen nicht unter das DBA und können daher in jedem Staat nach
nationalem Recht besteuert werden. Bisher wurden AHV-Renten weder in der Schweiz noch in Thailand besteuert (doppelte
Nichtbesteuerung). Dasselbe gilt für die Leistungen der zweiten Säule, die weder in der Schweiz (bzw. bei Kapitalleistungen
konnten die Steuerpflichtigen die Rückerstattung der in der Schweiz erhobenen Qu ellensteuer beantragen) noch in
Thailand besteuert wurden (sofern die Leistungen nicht im selben Jahr ausbezahlt wurden).
4
(N:( Das hängt von der individuellen Situation jedes Paares ab. Jedes Paar kann
entscheiden, ob es gemeinsam oder getrennt besteuert werden möchte. Dies
ist unabhängig von der angepassten Regelung in Art. 41.
9. (B:( Gibt es Ausgabenkategorien von Ausgaben, die vom neu zu versteuernden
Einkommen abgezogen werden können (z.B. Gesundheitsausgaben,
Versicherungen, Spenden für wohltätige Zwecke)?
(N:( Ja, es gibt Abzugsmöglichkeiten. Der persönliche Freibetrag beträgt z.B.
60.000 THB. Der Freibetrag für den Ehepartner beträgt ebenfalls 60.000 THB.
Für das erste Kind beträgt der Freibetrag 30.000 THB, für das zweite Kind
60.000 THB. Für die Krankenversicherung gilt ein Freibetrag von 100.000 THB.
10. (B:( Wirkt sich die neue Steuerregelung auf die Visabestimmungen für
ausländische Einwohner aus - insbesondere auf die Frage, ob die
Visabestimmungen einen Nachweis über die Einhaltung der Steuervorschriften
erfordern, und wie wirkt sich dies auf Inhaber von Langzeitvisa, einschliesslich
Rentner, aus?
(N:( Wenn Sie z.B. in Thailand ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis
beantragen, wird eine Kopie Ihrer Steuererklärung verlangt. Das heisst, Sie
müssen in Thailand eine Steuererklärung einreichen und dann eine Kopie
davon vorlegen, wenn Sie ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis beantragen.
11. (B:( Sind die Auswirkungen für die verschiedenen Visumkategorien gleich?
Gelten z.B. für Inhaber von Sondervisa wie Thailand Elite und Long-Term
Resident (LTR) die gleichen Bedingungen?
(N:( Thailand bietet Ausländern, die für spezielle Visa wie z.B. LTR in Frage
kommen, steuerliche Anreize. Wenn Sie ein LTR-Visum haben, erhalten Sie
eine besondere steuerliche Behandlung. Wenn Sie zu dieser Kategorie
gehören, ist Ihr Einkommen aus dem Ausland steuerfrei, wenn Sie es nach
Thailand bringen. Wohlhabende Weltbürger, wohlhabende Rentner und
Fachleute, die von Thailand aus arbeiten, können ein LTR-Visum erhalten.
12. (B:( Wie werden Einkünfte aus Kapitalanlagen, einschliesslich Dividenden,
Zinsen und Kapitalgewinne, besteuert und welche Nachweise sind erforderlich,
um zu belegen, dass die Steuern in einem anderen Land gezahlt wurden?
(N:( Zunächst einmal sind Investitionen oder Einkünfte, die vor dem 1. Januar
2024 erzielt wurden, nicht steuerpflichtig, unabhängig davon, wann sie nach
Thailand zurückgeführt werden (es sei denn, sie wurden im selben Steuerjahr,
in dem das Einkommen erzielt wurde, eingebracht).
Einkommen, das nach dem 1. Januar 2024 im Ausland erzielt wird, unterliegt
jedoch der thailändischen Steuer, wenn es nach Thailand zurückgeführt wird.
Dazu gehören Einkünfte aus Investitionen, seien es Dividenden oder Zinsen,
5
die im Ausland erzielt werden, Einkünfte aus Verkäufen, oder Kapitalgewinne.
Die Steuer wird fällig, wenn das Einkommen nach Thailand transferiert wird.
Zahlt eine in Thailand ansässige Person in der Schweiz Steuern auf ihr in der
Schweiz erzieltes Einkommen und kann sie dies den thailändischen Behörden
beweisen, so wird Thailand diese Zahlung berücksichtigen und nur dann
Steuern erheben, wenn der in Thailand angewandte Steuersatz höher ist als
der in der Schweiz angewandte (Steueranrechnung). Wenden beide Länder auf
eine bestimmte Einkommenskategorie den gleichen Steuersatz an und wurde
die Steuer in der Schweiz bezahlt, wird in Thailand keine Steuer auf das gleiche
Einkommen erhoben.
(B:( Dies bedeutet, dass ausländische Steuerpflichtige in Thailand künftig eine
lückenlose Dokumentation in thailändischer oder (ins Englische übersetzter)
Sprache aufbewahren und erstellen müssen, die die im Ausland erzielten
Einkünfte und ggf. die im Quellenland bereits gezahlten Steuern nachweist.
Insgesamt wird es noch wichtiger, die Einkommens- und Steuerunterlagen in
Ordnung zu halten.
13. (B:( Wie werden Erbschaften und Schenkungen besteuert, wenn sie aus dem
Ausland stammen und nach Thailand überwiesen werden?
(N:( Das thailändische Recht sieht Steuerbefreiungen z.B. für Schenkungen an
Verwandte in aufsteigender oder absteigender Linie oder für
Unterhaltszahlungen an Ehegatten und Kinder vor. In diesen Fällen sind bis zu
20 Millionen THB pro Jahr steuerfrei.
Ausnahmen sind auch für Zahlungen an Personen vorgesehen, die nicht
Verwandte in aufsteigender Linie, Abkömmlinge oder Ehegatten sind, wenn sie
einem moralischen Zweck dienen oder mit den Gepflogenheiten
übereinstimmen (steuerfreier Höchstbetrag = 10 Mio. THB).
14. (B:( Gibt es ein Online-Portal für die Steuererklärung und ist dieses auf die
besonderen Bedürfnisse von ausländischen Einwohnern ausgerichtet,
einschliesslich Sprachoptionen und Benutzerunterstützung?
(N:( Ja, es gibt ein Online-Portal, auf das jeder Steuerzahler zugreifen kann, um
seine Steuererklärung einzureichen. Es ist jedoch in thailändischer Sprache.
Um ausländischen Steuerzahlern entgegenzukommen, werden jedoch in naher
Zukunft weitere Sprachoptionen zur Verfügung stehen.
15. (B:( Welche Frist gilt für die Abgabe der Steuererklärung und welche Folgen hat
es, wenn der Steuerpflichtige diese Frist nicht einhalten kann? Kann diese Frist
verlängert werden?
6
(N:( Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung nach der neuen Regelung
endet am 31. März 2025 (Steuererklärung für Einkünfte aus dem Ausland im
Jahr 2024). Diese Frist kann um 8 Tage verlängert werden.3 Nach Ablauf dieser
Frist fallen Zuschläge an.
(B:( Ich möchte den thailändischen Behörden diesbezüglich einen Vorschlag
unterbreiten, der sich am System der Schweiz orientiert: In der Schweiz kann
der Steuerpflichtige die Frist einseitig und ohne Angabe von Gründen online um
mehrere Monate verlängern. Die erste Fristverlängerung ist kostenlos, für jede
weitere Fristverlängerung ist eine Gebühr in Höhe von 2.000 bis 3.000 THB zu
entrichten. Die Fristverlängerung ist zeitlich begrenzt auf etwa 6 Monate.
Versäumt ein Steuerpflichtiger die letzte Frist oder reicht er überhaupt keine
Steuererklärung ein, nehmen die Behörden automatisch eine
Steuerveranlagung vor, die auf eigenen Annahmen über die steuerlich
relevanten Verhältnisse der Person beruht.
16. (B:( Wie kommt das Steuersystem Steuerzahlern mit besonderen Bedürfnissen,
z.B. älteren Menschen oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen,
bei der Steuererklärung und der Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen
entgegen?
(N:( Die regionalen Aussenstellen des Finanzamts geben Auskunft darüber, wie
Steuererklärung ohne vorherige Anmeldung eingereicht werden kann. Jeder
Steuerzahler benötigt eine Steuernummer. Diese kann ebenfalls bei der
zuständigen Regionalstelle des Finanzamtes beantragt werden.
Für Senioren gilt: Steuerpflichtige, die 65 Jahre oder älter sind, erhalten einen
Freibetrag von 190.000 THB auf ihr zu versteuerndes Einkommen. Wenn Sie
also beispielsweise 500.000 THB Renteneinkünfte aus der Schweiz erhalten,
reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen um 190.000 THB. Dies gilt auch
für Personen mit einer Behinderung, die von den thailändischen Behörden
anerkannt ist.
17. (B:( Wo und wie können sich Bürger und im Ausland lebende Personen an die
thailändische Regierung wenden, um Klärung, Informationen und
Unterstützung in Bezug auf Steuervorschriften, Registrierungsverfahren und
andere steuerliche Angelegenheiten zu erhalten?
Gibt es z.B. ein spezielles Büro, eine Website oder ein Callcenter, an das sich
besorgte Bürger mit konkreten Fragen wenden können?
(N:( Ab dem 1. Januar 2024 hat die thailändische Regierung spezielle
Richtlinien und ein Q&A-Dokument in thailändischer Sprache veröffentlicht.
3 Die Fristverlängerung gilt für alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung über das offizielle Online-Portal (E-Filing)
einreichen. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist nicht erforderlich.
7
Diese Ressourcen werden bald auch in anderen Sprachen zur Verfügung
stehen.
Es gibt auch ein spezielles Callcenter, das Fragen auf Englisch beantwortet. Die
Telefonnummer lautet 1161.
C) Abschluss
Abschliessend bedankte sich Botschafter Zwahlen bei den Gästen des
Finanzministeriums, insbesondere bei Herrn Khun Nathanan Junprateepchai, für
ihre Zeit, ihre Bereitschaft und ihre ausführlichen und klaren Erklärungen zum
neuen Steuersystem.
Er dankte Herrn Khun Nathanan für seine Zusage, dass in Kürze weitere relevante
Informationen und Ressourcen in englischer Sprache zur Verfügung stehen
werden, um die Arbeit ausländischer Steuerzahler zu erleichtern.
Botschafter Zwahlen betonte, dass ausländische Steuerzahler auf die
Unterstützung und den guten Willen der thailändischen Behörden angewiesen sind.
An die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Online-Seminars gewandt, betonte er,
dass die Umstände jedes Einzelnen einzigartig sind und daher jeder Fall
unterschiedlich ist. Er ermutigte alle, die verfügbaren Ressourcen und
Unterstützungskanäle zu nutzen, bei Bedarf professionelle Beratung in Anspruch
zu nehmen und sicherzustellen, dass sie vollständig über die thailändischen
Steuergesetze informiert sind und diese einhalten.
Der Botschafter erinnerte daran, dass die Schweizer Botschaft nicht in der Lage
ist, Fragen zu individuellen Steuersituationen zu beantworten und empfahl, sich für
spezifische Fragen an die thailändischen Behörden zu wenden, insbesondere an
die regionalen Zweigstellen des Finanzministeriums.
Er wünschte allen einen angenehmen Nachmittag und Abend und bedankte sich
für das Interesse und die Teilnahme.
 
        #237  

Member

Danke @beno das klingt doch mal das konkreten Aussagen.
 
        #238  

Member

UK und auch Mauritius verfolgen ja ein ähnliches Steuersystem.
Während in UK auch Abhebungen von ausländischen Kreditkarten besteuert werden, sind diese in Mauritius explizit steuerfrei.
Weiß jemand wie diese Abhebungen in Thailand gehandhabt werden?
 
        #239  

Member

Member hat gesagt:
Weiß jemand wie diese Abhebungen in Thailand gehandhabt werden?

da wird nichts versteuert, weder bei Abhebungen noch bei Karteneinsatz am POS
 
        #240  

Member

Member hat gesagt:
Danke @beno das klingt doch mal das konkreten Aussagen.
Keine Ahnung ob das für dich relevant ist, ansonsten sag bloß du hast dir das alles durchgelesen....😄
 
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