Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions Threat)

  • Ersteller
        #211  

Member

Wo wa
Member hat gesagt:
Informier dich halt. Als Steuerausländer zahlt man lediglich 25% Abgeltungssteuer auf Dividenden. Bei Zinseinnahmen und Gewinnen auf Aktien fallen keine Steuern an.


Da ich keine Thai Aktien halte, kenne ich den letzten Stand nicht mehr.
Wenn die Gewinne für Thais steuerfrei wären, dann wäre es je nur eine noch größere Benachteiligung.
Die Frage wurde schon mal gestellt. Wohnst du jetzt eigentlich auf den Philippinen oder in Thailand?
 
        #212  

Member

Member hat gesagt:
Renten könnten eh ausgenommen werden.
Es gilt nur für das Geld was nach Th geschickt wird.
Alles vor 2024 wird als Ersparnisse klassifiziert (da hatten sie mal noch ein Statement rausgehauen am 20. november oder so).
Keine Steuern auf nur Überweisungen, man müsste von sich aus aktiv werden und ausfüllen, sofern man einkommen schickt.
Gilt eh nur für über 180 Tage Aufenthalt und dann auch nur für einkommen (wahrscheinlich nicht renten).
Geschenke etc. weiterhin frei (z.b. an die Thai Frau, Kinder).
Sagen wir mal es kommt die hammerhart Umsetzung (unwahrscheinlich), dann gibt es easy Lösungen für die Leute mit sehr grossem Budget und die mit kleinem Budget.

Sei erlich, du hast wirklich keine Ahnung von der Botanik.

Woher willst du wissen, dass vor 2024 alles als Ersparnis klassifiziert wird ?

Woher keine Idee der 180 Tage Regelung (Thailand ist nicht DACH)

Sind reinten kein Einkommen? Mein Einkommen relsultiert bloss aus Renten

Member hat gesagt:
Informier dich halt. Als Steuerausländer zahlt man lediglich 25% Abgeltungssteuer auf Dividenden. Bei Zinseinnahmen und Gewinnen auf Aktien fallen keine Steuern an.

INformier du dich. @gabbiano ist Schweizer, Zinseinnahmen und Dividenden sind steuerpflichtig. Kapitalgewinne (wie auch -verluste) sind Steuerfrei.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #213  

Member

Member hat gesagt:
Woher keine Idee der 180 Tage Regelung (Thailand ist nicht DACH)
1.Taxable Person

Taxpayers are classified into “resident” and “non-resident”. “Resident” means any person residing in Thailand for a period or periods aggregating more than 180 days in any tax (calendar) year. A resident of Thailand is liable to pay tax on income from sources in Thailand as well as on the portion of income from foreign sources that is brought into Thailand. A non-resident is, however, subject to tax only on income from sources in Thailand.

 
        #214  

Member

Member hat gesagt:
Sei erlich, du hast wirklich keine Ahnung von der Botanik.

Woher willst du wissen, dass vor 2024 alles als Ersparnis klassifiziert wird ?

Woher keine Idee der 180 Tage Regelung (Thailand ist nicht DACH)

Sind reinten kein Einkommen? Mein Einkommen relsultiert bloss aus Renten



INformier du dich. @gabbiano ist Schweizer, Zinseinnahmen und Dividenden sind steuerpflichtig. Kapitalgewinne (wie auch -verluste) sind Steuerfrei.
Du solltest zuerst mal ein bisschen lesen lernen, dann nachdenken, dir in der Massage etwas entspannung gönnen und dann brauchst auch nicht gleich so ausfällig werden.

Es gibt so etwas wie google und übersetzer, welche dir das sogar vorlesen können auf Deutsch.
Auf die Links (z.b. von pwc) welche ich gepostet habe, kannst du draufklicken und es lesen, oder in deinem Fall wohl eher vorlesen lassen.

 
        #216  

Member

Member hat gesagt:
Wir sprechen hier ja nur von der Wohnung. Der gewaltige Brocken war die Erbschaftssteuer..Aber darüber hört man seit 2 Jahren nichts mehr. Die Angelegenheit wurde wohl "diplomatisch geregelt"..
Wie gesagt, der König hat vermutlich einen Diplomatenausweis, und ist somit nicht steuerpflichtig in Deutschland.
Beinahe wäre Ko Samui bayuwahrisch geworden,, so knapp daneben..:byee::byee::byee::byee:
 
        #217  

Member

Member hat gesagt:
Wo wa
Die Frage wurde schon mal gestellt. Wohnst du jetzt eigentlich auf den Philippinen oder in Thailand?
Das ist doch irrelevant und hat mir dem Thema nichts zu tun.

Member hat gesagt:
INformier du dich. @gabbiano ist Schweizer, Zinseinnahmen und Dividenden sind steuerpflichtig. Kapitalgewinne (wie auch -verluste) sind Steuerfrei.
Schön für @gabbiano, daß er Schweizer ist. Wäre ich auch gerne, bin nun aber einmal Deutscher. Daher ist mir das Schweizer Steuerrecht ehrlich gesagt ziemlich egal.
Im Deutschland fallen lediglich 25% auf Dividenden an. Zinsgewinne sind für Steuerausländer frei.
 
        #220  

Member

Ich hatte ja schon vor einem halben Jahr eine kleine Unterhaltung mit @PanTau zum Thema:
Member hat gesagt:
Brutto = Netto ?
Zieht denn Thailand keine Steuern ein auf Grund des DBA ?

PanTau
Member hat gesagt:
Sie duerften, tun es aber (bislang) nicht.
Member hat gesagt:
Und wenn sie es dann eines Tages doch tun ist die vereinnahmte Steuer identisch mit der welche in D erhoben wird ?

PanTau
Member hat gesagt:
Mit groesster Wahrscheinlichkeit nicht. Die Thai Steuerbehoerden agieren voellig unabhaengig von den deutschen.
Thailand hat mit dem DBA mit Deutschland fuer deutsche Steuerzahler, die Deutschland den Ruecken wollen, eine Art Alleinstellungsmerkmal. Das scheint man durch das stillschweigende Ignorieren des moeglichen Steuereinzugs erhalten zu wollen. Das macht Thailand zu einem lukrativen Ruhestandsland. Wann die Vorteile der moeglichen Besteuerung von deutschen Ruhestaendlern den Nachteil der dann sinkenden Attraktivitaet Thailands uebersteigen werden, weiss nur Buddha. Eigentlich sind Steuern ja leider Bringschulden. Ob die noch nachtraeglich eingefordert werden koennen, ist was fuer Steuerexperten. Zocker haben dazu wahrscheinlich auch eine gefestigte Meinung.
Da kann man schoen sehen, dass die angestrebten Aenderungen noch lange nicht so schlimm sind, wie sie sein koennten. Thailand koennte womoeglich Steuernachzahlungen fordern und auch Deutschland koennte an das Geld der deutschen Expats ranwollen. Wo steht denn, dass DBAs nicht aufgekuendigt und neu verhandelt werden koennen? Wenn das passiert - und Deutschland braucht schliesslich viel Geld - dann werdet ihr euch noch nach den thailaendischen Steuersaetzen zurueck sehnen.
 
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