Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions Threat)

  • Ersteller
        #71  

Member

Du hast dann beide Staatsbürgerschaften. Jedes Jahr werden nur ca 100 - 150 auserwählt..
Knochenharte Bedingungen.
Ein Freund von mir hat sie. Sprache must du koennen, richtig guten Umsatz der eigenen Company über Jahre und einiges mehr. :)
 
        #72  

Member

Member hat gesagt:
Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich Mieteinahmen aus DE dann komplett in TH versteuern und gar nicht mehr in DE, oder?
Ich mag ja jetzt nicht googeln. Aber der Thailändische König bekam ja Probleme weil er seine Steuern in Bayern nicht bezahlt hat..
 
        #73  

Member

Er ist auch mehr als 180 Tage dort. :)
 
        #74  

Member

Member hat gesagt:
Ich mag ja jetzt nicht googeln. Aber der Thailändische König bekam ja Probleme weil er seine Steuern in Bayern nicht bezahlt hat..

Das ist wieder die Freiheit der Länder.

In der Schweiz würde bloss er Eigenmietwert des Hauses als Bemessungsgrundlage beigezogen.
 
        #75  

Member

Member hat gesagt:
Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich Mieteinahmen aus DE dann komplett in TH versteuern und gar nicht mehr in DE, oder?
Nein hast du falsch verstanden… Mieteinnahmen werden in D versteuert ….
 
        #76  

Member

Member hat gesagt:
n der Schweiz würde bloss er Eigenmietwert des Hauses als Bemessungsgrundlage beigezogen.
In Bayern sind es einfach die möglichen Mieteinnahmen..850 000 Euro pro Jahr, 12 % Steueransatz ergibt Steuern von etwa 100 000 Euro pro Jahr..
 
        #77  

Member

Member hat gesagt:
für Deutschland gilt das gleiche da sie auch das Abkommen unterzeichnet haben.
Hierzu muss man aber auch erwähnen, dass Thailand zwar unterzeichnet hatte und auf der vorläufige Liste vom 23.02.2023 stand:

https://www.bundesfinanzministerium...gesetz-FKAustG.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Dann aber auf der finalen und gültigen Liste vom 20.07.2023 fehlt und somit nicht mit austauscht:

https://www.bundesfinanzministerium...gesetz-FKAustG.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Würde mich nicht wundern, wenn dass für die Daten im nächsten Jahr nicht ähnlich ablaufen würde. Kann mich aber auch irren.
Die mit Deutschland tatsächlich neue FKAustG-Staatenaustauschliste für den Datenaustausch zum 30. September 2024 wird im Rahmen eines weiteren BMF-Schreibens bekanntgegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #78  

Member

Member hat gesagt:
In Bayern sind es einfach die möglichen Mieteinnahmen..850 000 Euro pro Jahr, 12 % Steueransatz ergibt Steuern von etwa 100 000 Euro pro Jahr..

Da standen mal mehrere Milliarden Euro im Raum. Dies trotz dem sicherlich vorhandenen Diplomaten Pass. Diplomaten sind im Gastland nicht Steuerpflichtig.

 
        #80  

Member

Member hat gesagt:
Was Nu prof. @Kelle
@Deleted member 19058 Mein Post sollte nicht in Konkurrenz zum Post von @Kelle stehen, sondern lediglich ergänzen.

Seine Angaben bezogen sich auf die Schweiz und auf den Zeitpunkt ab dem 01.01.2024. Das ist ja für Deutschland noch nicht veröffentlicht! Zumindest habe ich nichts gefunden!
 
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