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Echt..lies Artikel 6 der Doppelbesteuerungsabkommens..Erträge aus unbeweglichem Vermögen können in dem Staat besteuert werden wo dieses Vermögen liegt. so in etwaMember hat gesagt:Wirklich? Meines Wissens zahle ich selbst als Steuerausländer (beschränkt steuerpflichtig), der in Thailand lebt, Steuern auf Mieteinnahmen, die in Deutschland erzielt wurden.