Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions Threat)

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        #51  

Member

Member hat gesagt:
Wirklich? Meines Wissens zahle ich selbst als Steuerausländer (beschränkt steuerpflichtig), der in Thailand lebt, Steuern auf Mieteinnahmen, die in Deutschland erzielt wurden.
Echt..lies Artikel 6 der Doppelbesteuerungsabkommens..Erträge aus unbeweglichem Vermögen können in dem Staat besteuert werden wo dieses Vermögen liegt. so in etwa
 
        #52  

Member

Member hat gesagt:
Echt..lies Artikel 6 der Doppelbesteuerungsabkommens..Erträge aus unbeweglichem Vermögen können in dem Staat besteuert werden wo dieses Vermögen liegt. so in etwa
Nichts anderes habe ich doch geschrieben!
Es war @Jörg der behauptet hatte, daß man Steuern dort zu zahlen hätte, wo man lebt.

Member hat gesagt:
Warum und welches Land musstest du verlassen.
Thailand. Weil dies die Gesetze sind. Erlischt die Arbeitserlaubnis wird automatisch auch das non-immigrant-B Visa ungültig und man 24h das Land zu verlassen.

Member hat gesagt:
Zahlst du denn in D Steuern für deine Einkünfte?
Ich habe in Deutschland keine steuerpflichtigen Einkünfte.
 
        #53  

Member

Member hat gesagt:
Nichts anderes habe ich doch geschrieben!
Es war @Jörg der behauptet hatte, daß man Steuern dort zu zahlen hätte, wo man lebt.


Thailand. Weil dies die Gesetze sind. Erlischt die Arbeitserlaubnis wird automatisch auch das non-immigrant-B Visa ungültig und man 24h das Land zu verlassen.


Ich habe in Deutschland keine steuerpflichtigen Einkünfte.
Das hat sich hier aber anders angehört. Warum bist du nicht bereit Steuern auf Einkünfte in Deutschland zu zahlen, wenn du gar keine hast. Irgendwie verstehe ich das nicht.

Member hat gesagt:
Ich habe lediglich gesagt, daß ich es absolut nicht einsehe Steuern auf Vermögen und Einkünfte zu zahlen, die absolut nichts mit Thailand zu tun haben. Und das Ganze mit einem Vorlauf von gerade einmal 4 Monaten, und 3 Wochen vor der (geplanten) Einführung kann mir niemand sagen welche Steuern zu zahlen sind, was genau besteuert wird und wie hoch die Steuern sind.
 
        #54  

Member

Member hat gesagt:
Das hat sich hier aber anders angehört. Warum bist du nicht bereit Steuern auf Einkünfte in Deutschland zu zahlen, wenn du gar keine hast. Irgendwie verstehe ich das nicht.
Alles ganz legal. Ich habe lediglich Kapitaleinkünfte aus Aktien und Anleihen in Deutschland. Da ich in Deutschland nicht gemeldet und Steuerausländer bin, werden diese nicht besteuert.
 
        #55  

Member

Mit einer Immobilie im Besitz die Einkünfte erzielt kannst man nicht beschränkt Steuerpflichtig werden …. Dann unterliegst du in der Regel dem deutschen Steuerrecht… gilt auch wenn man Besitzer eines Unternehmens ist das in D seine Einkünfte erzielt …
( es gibt sicherlich irgendwelche Konstrukte die das möglich machen …. )

Kapitalbesteuerung ist ein ganz anderes Kapitel
 
        #56  

Member

Member hat gesagt:
Meines Wissens zahle ich selbst als Steuerausländer (beschränkt steuerpflichtig), der in Thailand lebt, Steuern auf Mieteinnahmen, die in Deutschland erzielt wurden.
Jedem Land steht es frei, seine Steuergesetze selbst zu gestalten. Die USA besteuern ihre Landsleute, egal wo sie wohnen, auf ihr Welteinkommen. Die Kanadier besteuern alle im Land Wohnenden auf ihr Welteinkommen. Das scheint vergleichbar mit der geplanten thailaendischen Gesetzgebung zu sein. Jemand, der in Kanada lebt und Mieteinnahmen in D erziehlt, muss darauf in Kanada Steuern zahlen. Das entsprechende DBA sieht aber vor, dass in D gezahlte Steuern bis zur Hoehe der in Kanada faelligen Steuer angerechnet werden um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Kanada erreicht damit eine Steuergerechtigkeit unter all seinen Einwohnern, da jeder mindestens die gleichen Steuern fuer seine Einkuenfte zahlt, egal wo sie erzielt wurden. Ich empfinde das als einen fairen Ansatz.

Member hat gesagt:
In Deutschland bekommt man die schon. Kostenlose Schulbildung, kostenlose Universitäten, und sonstige Sozialleitungen wie Bürgergeld.

In Thailand bekommt man als Ausländer nichts. Kinder müssen auf eine teure Privatschule, in die staatliche Krankenversicherung komme ich nicht, ich unterliege weiterhin dem Dual pricing, kann kein Land besitzen bekomme nicht einmal einen Kredit zum Erwerb einer Immobilie oder für Leasing eines Autos.
Alles richtig und richtig unfair, aber es hat nicht direkt etwas mit Besteuerung zu tun. Das ist eine Frage der Gleich- bzw. Ungleichbehandlung der Einwohner. Es benachteiligt die Einwohner ohne thailaendische Staatsbuergerschaft. Aber in welchem Land haben Menschen ohne Staatsbuergerschaft dort gleiche Rechte? Achtung: Rhetorische Frage! Bitte weder beantworten noch diskutieren!

Um beim obigen Beispiel zu bleiben, auch Kanada macht in Abhaengigkeit von der Staatsbuergerschaft einen Unterschied bei einigen wenigen Leistungen, z.B. beim Bezug einer buergergeldaehnlichen Rente (Old Age Security).

Ein 100 % gerechtes System kann es nicht geben. Als Auslaender hat man immer die schlechteren Karten.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #57  

Member

Member hat gesagt:
Mit einer Immobilie im Besitz die Einkünfte erzielt kannst man nicht beschränkt Steuerpflichtig werden …. Dann unterliegst du in der Regel dem deutschen Steuerrecht

Ich habe 7 Jahre in der Schweiz gelebt und habe dort mein gesamtes Welteinkommen versteuert mit Ausnahme der Einnahmen aus meinen Immobilien in Deutschland.

Diese unterlagen in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht und wurden ohne Freibetrag zu meinem Grenzsteuersatz besteuert. Der Grenzsteuersatz wurde dabei auf Basis meines Welteinkommens ermittelt, obwohl dieses in Deutschland steuerfrei war.

Deckt sich meiner Ansicht nach auch mit Paragraph 49 Abs 6 EStG.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #58  

Member

Member hat gesagt:
Eigentlich nicht..Steuerberechtigt ist der Staat in dem die Person ansässig ist und den Lebensmittelpunkt hat. Und dort muss er auch Steuern bezahlen.

Nicht unbedigt, das ist von Land zu Land verschieden. Für die Schweiz trifft dies zu.

Jedoch reicht eine blosse Abmeldung nicht. Die Anmeldung im Ausland ist zwingend.

Member hat gesagt:
Grob gesagt Rente in Thailand, einkommen aus der Eigentumswohnung die du in Berlin vermietest, in Deutschland.

Du vermischst wieder mal alles. Kennst du den Unterschied zwischen Steuerobjekt und Steuersubjekt (ohne zu googlen)
 
Zuletzt bearbeitet:
        #59  

Member

Member hat gesagt:
Viele Urlauber bzw. sich länger oder wiederkehrend in TH aufhaltende Urlauber haben ein Bankkonto in TH. Teilweise war es recht einfach dies zu eröffnen, so auch bei mir.
Könnte also auch da schon interessant werden, denn ich frage mich wie Thailand hier zwischen Urlauber, Expat / mehr als 180 Tage dort aufhaltender usw. unterscheiden will.

Indem sie ein steuerrechtliches Grundprinzip anwenden. Erstmal nimmt dir der Staat das Geld an der Quelle weg und dann kannst du versuchen, es dir wiederzuholen.

Das wird auch sehr spaßig für Leute, die etwa in Deutschland noch Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Mieten haben oder gar noch einen Wohnsitz unterhalten (große Falle). Viel Spaß mit den Steuerberaterkosten.

Wenn das kommt, ist Thailand für mich als Auswanderland eh gestorben.
 
        #60  

Member

Member hat gesagt:
Mario von MyLandThailand hatte das in einem Bericht gesagt 🤷‍♂️ Mehr ist mir auch nicht bekannt 🤷‍♂️

Glaubst du dem Kampfplauderi? Der braucht doch Klicks um Einkommen zu generieren.
 
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