Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions Threat)

  • Ersteller
        #61  

Member

Member hat gesagt:
Nach 50 Jahren Abkommen fangen sie auf einmal damit an. Warum nicht früher?
Jetzt ist mitte Dezember,soll ab 1 los gehen. Wie fast alles auf den letzten Drücker
Setz dich doch erst einmal mit der Materie auseinander bevor du "Blödsinn" schreist.
Die Leute haben bis zum Ende nächsten Jahres Zeit sich ihre Steuernummer zu holen.
Deine Behauptung alles auf den letzten Drücker ist somit einfach falsch.
Member hat gesagt:
Und da spielen die europäischen Finanzämter mit? Falls sie überhaupt davon schon beschied wissen
Auch hier zeigst du das du dich nicht damit auseinandergesetzt hast.
Natürlich wissen sie Bescheid denn sie haben das ja mit unterzeichnet.

Aber noch einmal. Abwarten und Tee trinken. Momentan kann sich noch viel ändern. Und eigentlich hätten sehr viele schon seit vielen Jahren Steuern zahlen müssen, das wurde aber nie umgesetzt. Vielleicht passiert das jetzt auch.
 
        #63  

Member

Member hat gesagt:
Hast du einen Link davon?

Du glaubst im ernst, dass Europäische Finanzämter Verträge unterschreiben bei denen sie keine Ahnung von deren Inhalt haben ???????????????
 
        #64  

Member

Member hat gesagt:
Du glaubst im ernst, dass Europäische Finanzämter Verträge unterschreiben bei denen sie keine Ahnung von deren Inhalt haben ???????????????
Nein.

Ich würde das gerne mal nachlesen
 
        #65  

Member

Weiß jemand von Euch, wie es sich steuerlich verhält, wenn man die thailändische Staatsangehörigkeit hat?
Hintergrund der Frage: ich überlege, mich in BKK um einen Job zu bewerben (der Konzern, für den ich arbeite hat dort eine größere Niederlassung) und dann ggf. nach 5 Jahren einen thailändischen Pass zu beantragen. Das müsste dann bei mir genau bis zum Rentenalter - zumindest auf der Zeitschiene - klappen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich Mieteinahmen aus DE dann komplett in TH versteuern und gar nicht mehr in DE, oder?
 
        #66  

Member

Member hat gesagt:
und dann ggf. nach 5 Jahren einen thailändischen Pass zu beantragen.

Les dich erst mal mit der Materie zum erreichen der Thailändischen Staatsbürgerschaft ein.

Nach 5 Jahren ein Ding der Unmöglichkeit.
 
        #67  

Member

Member hat gesagt:
Nach 5 Jahren ein Ding der Unmöglichkeit.
Ich möchte das Thema hier nicht verwässern. Ich meine(!) gelesen zu haben, dass dieses nach 5 Jahren möglich sei?
 
        #68  

Member

Member hat gesagt:
Du vermischst wieder mal alles. Kennst du den Unterschied zwischen Steuerobjekt und Steuersubjekt (ohne zu googlen)
Ich habe mir das doch nicht Erfunden. Es steht so im Doppelbesteuerungsabkommen. Mieteinnahmen werden dort versteuert wo die Immobilie liegt..(Ich weiss, was Subjekt bedeutet. Somit kenne ich den Unterschied zwischen einem Objekt und einem Subjekt..)
 
        #69  

Member

Member hat gesagt:
Weiß jemand von Euch, wie es sich steuerlich verhält, wenn man die thailändische Staatsangehörigkeit hat?
Hintergrund der Frage: ich überlege, mich in BKK um einen Job zu bewerben (der Konzern, für den ich arbeite hat dort eine größere Niederlassung) und dann ggf. nach 5 Jahren einen thailändischen Pass zu beantragen. Das müsste dann bei mir genau bis zum Rentenalter - zumindest auf der Zeitschiene - klappen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich Mieteinahmen aus DE dann komplett in TH versteuern und gar nicht mehr in DE, oder?
Die Steuerpflicht hängt nicht von der Nationalität ab. Da ändert sich nichts für Dich.

PS: nur interessehalber, willst Du Deine deutsche Staatsbürgerschaft dann aufgeben?
 
        #70  

Member

Member hat gesagt:
Hast du einen Link davon?

Ist zwar für die Schweiz aber für Deutschland gilt das gleiche da sie auch das Abkommen unterzeichnet haben. Einfach selbst mal Google bemühnen.


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