Member
Member hat gesagt:Da habe ich andere Informationen, das die Unfallversicherung auch für Behandlung die mit einem Unfall zutun haben aufkommen.
Folgende Leistungen können über eine Unfallversicherung abgedeckt werden:
Invalidität
Invalidität wird oft mit einem Leben im Rollstuhl assoziiert. Die Definition der Versicherer ist wesentlich differenzierter: Invalidität besteht dann, wenn beim Versicherten nach einem Unfall die körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten dauerhaft eingeschränkt sind. Dies kann bereits der Fall sein, wenn ein Pianist einen Finger verliert.Bei Vollinvalidität zahlt Ihre Versicherung die vereinbarte Leistung im Rahmen der Unfallversicherung voll aus, bei Teilinvalidität steht Ihnen ein reduzierter Betrag zu, der von Ihrem Verletzungsgrad/ Invaliditätsgrad abhängt. Die Festsetzung des Invaliditätsgrades erfolgt aufgrund ärztlicher Gutachten. Die so genannte Gliedertaxe legt detailliert fest, mit welchem Prozentsatz einzelne Körperteile zu bemessen sind. So wird zum Beispiel beim Verlust eines Daumens in der Regel 20 Prozent der Invaliditätssumme ausgezahlt. Doch es gibt Ausnahmen von dieser Regelung. So würde der eingangs erwähnte Pianist beim Verlust seines Daumens 100 Prozent Invaliditätsleistung erhalten, da er seinen Beruf ohne Daumen nicht mehr ausüben kann.
Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, das fünf- bis sechsfache Ihres aktuellen Brutto-Jahresgehalts als Invaliditätssumme zu versichern. Damit schaffen Sie eine ausreichende Reserve, um Ihre Lebenssituation im Falle eines Unfalles umzustellen und notwendige Investitionen zu tätigen wie etwa den behindertengerechten Umbau der Wohnung.
Unfallrente
Ein Unfall kann so schwerwiegend sein, dass Sie bis an Ihr Lebensende eingeschränkt bleiben. Wenn die Beeinträchtigung Ihrer Leistungsfähigkeit mindestens 50 Prozent beträgt, wird Ihnen die vereinbarte monatliche Rente lebenslang ausgezahlt. Sie können die Unfallrente zusätzlich zur Invaliditätsleistung abschließen. Als Berufstätiger ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung meist sinnvoller, da sie auch bei Krankheit greift und nicht nur bei Unfällen.Für Kinder hingegen ist eine Unfallversicherung in jedem Fall empfehlenswert, da Ihr Nachwuchs keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann.