Qatar Airways

  • Ersteller
        #771  

Member

Member hat gesagt:
Qatar ist für mich als Airline nur noch die Notfallalternative.
Nachdem im Dezember schon ein Rückflug aus DAR storniert wurde und ich dann aufgrund technischer Probleme noch eine zusätzliche Nacht in Kilimanjaro verbringen musste (3 Stunden Wartezeit im heißen Flieger und 4 Stunden Wartezeit im völlig überforderten Flughafen, bis man uns dann Nachts um 2 in ein Hotel fuhr), wurde mir vergangene Woche wieder der Rückflug storniert - ich vermutete, dies wird gemacht, wenn der Flieger nicht ausgebucht ist. Qatar fliegt auch nur noch mit einem A320 von DAR nach DOH.
Das eigentlich nervige ist, dass Qatar über die Stornierungen nicht per Email informiert. Mir fiel die Umbuchung des Fluges dann nur zufällig auf, als ich 2 Tage vor geplantem Abflug Sitzplätze reservieren wollte. Ziemlich mieser Service!
Auf zusätzlichen Kosten, dieses Mal, zusätzliche Kosten für 1 Übernachtung plus neue DB Fahrkarte bleibt man dann sitzen. Antworten auf Nachfragen per Mail gibt es nicht.
Für mich ist Qatar raus!

Antwort von Qatar ... sie scheißen eigentlich drauf. Zwei Kollegen ist es in Dar jetzt genauso ergangen, Qatar verlegt den Flug auf zwei Tage früher. Wer flexibel ist, kann ja weiterhin mit denen fliegen. Wer auf exakte Reisedaten angewiesen ist, Finger weg von Qatar. Die wissen halt, dass die europäischen Fluggastrechte nicht für sie zutreffen und können daher machen, was sie wollen.

Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir unternehmen alle Anstrengungen, um die veröffentlichten, zum Zeitpunkt der Reise gültigen Flugpläne einzuhalten, jedoch können Flugzeiten ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden. Wir haben natürlich Verständnis dafür, dass eine solche Situation für alle Fluggäste äußerst unangenehm ist.

Gleichwohl bedauern wir die Unannehmlichkeiten, die Ihnen auf diesem Flug entstanden sind und hoffen, dass Sie unsere Position verstehen können. Leider können wir Ihrer Forderung nicht nachkommen.



Mit freundlichen Grüβen,

Joanna Wojciak

Customer Care

Qatar Airways - Going Places Together
 
        #772  

Member

Member hat gesagt:
Bei den Jungs (und mittlerweile auch Mädels) von Reisetopia ist also ein A380 ein Jumbo
Der A-380 wird eben auch als "Superjumbo" bezeichnet. Die Jungs und Mädels wissen also wovon sie reden..
 
        #773  

Member

Member hat gesagt:
Antwort von Qatar ... sie scheißen eigentlich drauf. Zwei Kollegen ist es in Dar jetzt genauso ergangen, Qatar verlegt den Flug auf zwei Tage früher. Wer flexibel ist, kann ja weiterhin mit denen fliegen. Wer auf exakte Reisedaten angewiesen ist, Finger weg von Qatar. Die wissen halt, dass die europäischen Fluggastrechte nicht für sie zutreffen und können daher machen, was sie wollen.

Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir unternehmen alle Anstrengungen, um die veröffentlichten, zum Zeitpunkt der Reise gültigen Flugpläne einzuhalten, jedoch können Flugzeiten ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden. Wir haben natürlich Verständnis dafür, dass eine solche Situation für alle Fluggäste äußerst unangenehm ist.

Gleichwohl bedauern wir die Unannehmlichkeiten, die Ihnen auf diesem Flug entstanden sind und hoffen, dass Sie unsere Position verstehen können. Leider können wir Ihrer Forderung nicht nachkommen.



Mit freundlichen Grüβen,

Joanna Wojciak

Customer Care

Qatar Airways - Going Places Together
Im Prinzip sprichst Du bei Arab.-Airlines nur mit A..löchern, wenn es um Refund und andere Forderungen geht. Soweit ich das einschätze, gilt das EU Recht, wenn das Ticket in oder aus der EU geht und es nur ein Umsteiger ist. Hier ist das ein durchgehender Tarif. Bei einem selbst zusammengestückeltem Ticket ist das was anderes. Ich würde schon aus Prinzip, sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht, dann ein Flightright-Portal (Flightright: Ihr Experte für Ticketerstattung und Flugentschädigung oder andere), aktiv werden.
 
        #774  

Member

Member hat gesagt:
Im Prinzip sprichst Du bei Arab.-Airlines nur mit A..löchern, wenn es um Refund und andere Forderungen geht. Soweit ich das einschätze, gilt das EU Recht, wenn das Ticket in oder aus der EU geht und es nur ein Umsteiger ist. Hier ist das ein durchgehender Tarif. Bei einem selbst zusammengestückeltem Ticket ist das was anderes. Ich würde schon aus Prinzip, sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht, dann ein Flightright-Portal (Flightright: Ihr Experte für Ticketerstattung und Flugentschädigung oder andere), aktiv werden.

Qatar ist erstaunlicherweise der SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr - söp) angeschlossen. Habe den Fall gerade dort gemeldet. Mal abwarten. Bei Airfrance hat es mit denen auch schonmal sehr gut geklappt - ohne Gebühren.

Sehe aber keine Chance, Geld zurückzuerhalten. Hatte den Fall auch mal in einem Fluggastrechteportal eingegebn:

"Leider müssen wir Dir mitteilen, dass die verspätete Ankunft am gebuchten Endziel nicht unter die EU-Fluggastrechteverordnung fällt, sodass kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht.Grund hierfür ist, dass es sich bei der ausführenden Fluggesellschaft um eine Fluggesellschaft mit Hauptsitz außerhalb der EU handelt. Flüge solcher Fluggesellschaften fallen nur dann unter die EU-Verordnung, wenn Sie in einem EU-Mitgliedsland gestartet sind. Mit anderen Worten: liegen Startflughafen und der Hauptsitz der Fluggesellschaft außerhalb der EU, dann ist ein solcher Flug nicht anspruchsberechtigt."

Daher stimmt Deine Aussage leider nicht so ganz @Traveller1956

Aber mal gucken, was die SÖP daraus macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #775  

Member

Member hat gesagt:
Der A-380 wird eben auch als "Superjumbo" bezeichnet. Die Jungs und Mädels wissen also wovon sie reden..
Ist mir so noch nie untergekommen, dass ein BMW 7er ein Superdaimler ist. Aber hey, man kann denen vertrauen, die Thailand nicht von Taiwan unterscheiden können. Aber lassen wir das, wir ranten ja hier über QR.
 
        #776  

Member

Member hat gesagt:
Ist mir so noch nie untergekommen, dass ein BMW 7er ein Superdaimler ist. Aber hey, man kann denen vertrauen, die Thailand nicht von Taiwan unterscheiden können. Aber lassen wir das, wir ranten ja hier über QR.
Gabbiano hat recht, der A380 wird wirklich als Superjumbo bezeichnet
 
        #777  

Member

Member hat gesagt:
Qatar ist erstaunlicherweise der SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr - söp) angeschlossen. Habe den Fall gerade dort gemeldet. Mal abwarten. Bei Airfrance hat es mit denen auch schonmal sehr gut geklappt - ohne Gebühren.

Sehe aber keine Chance, Geld zurückzuerhalten. Hatte den Fall auch mal in einem Fluggastrechteportal eingegebn:

"Leider müssen wir Dir mitteilen, dass die verspätete Ankunft am gebuchten Endziel nicht unter die EU-Fluggastrechteverordnung fällt, sodass kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht.Grund hierfür ist, dass es sich bei der ausführenden Fluggesellschaft um eine Fluggesellschaft mit Hauptsitz außerhalb der EU handelt. Flüge solcher Fluggesellschaften fallen nur dann unter die EU-Verordnung, wenn Sie in einem EU-Mitgliedsland gestartet sind. Mit anderen Worten: liegen Startflughafen und der Hauptsitz der Fluggesellschaft außerhalb der EU, dann ist ein solcher Flug nicht anspruchsberechtigt."

Daher stimmt Deine Aussage leider nicht so ganz @Traveller1956

Aber mal gucken, was die SÖP daraus macht.
Genau - mal abwarten. Aber wenn ich das richtig sehe, liegt der Startflughafen und auch beim Rückflug der Zielflughafen in der EU, weil es ein durchgehender Tarif EU - Afrika ist und die gleiche Airline.
 
        #778  

Member

Habe heute von Quatar ne e mail bekommen, dass ich mich schlau machen soll welche Dokumente ich für meinen Flug in 5 Tagen brauche. Sie müssten mich ansonsten ablehnen.
Nun, von ner gut organisierten Airline sollte man sich besseres denn solche Allgemeinplätze erwarten. Eine detaillierte Aufstellung zum Beispiel was alles verlangt wird.

Oder eben das Maul halten.....:shot:
 
        #779  

Member

Member hat gesagt:
Genau - mal abwarten. Aber wenn ich das richtig sehe, liegt der Startflughafen und auch beim Rückflug der Zielflughafen in der EU, weil es ein durchgehender Tarif EU - Afrika ist und die gleiche Airline.
Airline in der EU ansässig: EU Rechte gelten immer
Airline nicht in der EU ansässig: EU Rechte gelten bei Abflug in der EU (auch bei Umsteigeverbindungen), EU Rechte gelten nicht bei Abflug ausserhalb der EU, der Zielflughafen ist unerheblich.
 
        #780  

Member

Member hat gesagt:
Airline in der EU ansässig: EU Rechte gelten immer
Airline nicht in der EU ansässig: EU Rechte gelten bei Abflug in der EU (auch bei Umsteigeverbindungen), EU Rechte gelten nicht bei Abflug ausserhalb der EU, der Zielflughafen ist unerheblich.
Ich hatte flightright angeschrieben wegen meines Heimfluges von Phuket nach Frankfurt mit Qatar Airways, da dieser im einen Tag nach hinten verschoben wurde, und somit Kosten entstanden.
Flightright meinte sie seien nicht zuständig, da der Flug außerhalb der EU startet. Beim Hinflug von Frankfurt nach Phuket wären sie zuständig.
E- Mails an Qatar geschrieben, wurden auch nach 6 Wochen beantwortet. Wie vorher schon von einem Mitglied beschrieben, redetet man dort nur mit A......
Meinten sie könnten die entstandenen Kosten nicht erstatten, ich hätte den Flug ja stornieren können.
Habe dann zurück geschrieben, dass ihr Produkt an Board sehr gut ist, aber ansonsten der Kunden Service unter aller Sau ist.
Habe für Ende Mai Singapur Airlines gebucht für knappe 1900 in der Business Class.
Bin Mal gespannt ob das Produkt an Board mit Qatar Airways mithalten kann.
 
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