soviel zu meinen zuvor bemängelten Halbweisheiten ... nix gegen dich. Warum es Leute gibt, die sich bei so nem Thema auf ein Forum verlassen, keine Ahnung.
"...Mitnahme nur über Ein- und Ausfuhrgenehmigung möglich, die bei der Bundesopiumstelle beantragt werden muss (Achtung: umfangreiches Verfahren!)
Grundsätzlich rät die Bundesopiumstelle betroffenen Personen, sich beim Mitführen von Betäubungsmitteln auf Reisen eine mehrsprachige Bescheinigung vom Arzt ausstellen zu lassen. Diese muss ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden."
DeutschesApothekenPortal
www.deutschesapothekenportal.de