Rente, Infos, Ideen, Glaskugel, Gedanken

  • Ersteller
        #291  

Member

Aha, ok dann haben wir es jetzt. Er möchte das System der Alterseinkünfte komplett reformieren - keine "ganz neue" Idee. Aber immerhin, ich hab verstanden - er nimmt sich da selbst nicht aus, sehr gut!

Bin gespannt. Geht dann evt. in Richtung niederländisches Alterseinkünftesystem - mit den weiter vorn herausgearbeiteten Schwächen. So richtig perfekt ist da keiner.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #292  

Member

Member hat gesagt:
Ich hab es ein wenig auf den derzeit offiziellen Stand gebracht.

PS: Achja und natürlich ganz in Deinem Sinne (für Deine Ausführungen) ----> Quelle ?
Ich dachte das wäre Gehaltsabhängig wie im Arbeiterleben.

Ich konnte aber immer noch nichts über die freiwillig Versicherten finden. Für die kvdr macht es doch keinen Unterschied ob man im Arbeitsleben freiwillig oder pflichtversichert war. Warum sollte also der vormals freiwillig Versicherte Krankenkassenbeiträge auf Kapitalerträge zahlen und der vormals Pflichtversicherte nicht ? Beide in der kvdr
 
        #293  

Member

Member hat gesagt:
Ich dachte das wäre Gehaltsabhängig wie im Arbeiterleben.

Ich konnte aber immer noch nichts über die freiwillig Versicherten finden. Für die kvdr macht es doch keinen Unterschied ob man im Arbeitsleben freiwillig oder pflichtversichert war. Warum sollte also der vormals freiwillig Versicherte Krankenkassenbeiträge auf Kapitalerträge zahlen und der vormals Pflichtversicherte nicht ? Beide in der kvdr
Wenn du direkt vor Renteneintritt freiwillig GKV-Versicherter bist, dann bleibst du offenbar auch als Rentner freiwillig Versicherter und zahlst weiterhin deine Beiträge auch auf Kapitaleinkommen sowie V+V.
Es soll ja Arbeitnehmer geben, die ihren Arbeitgeber bitten, das Gehalt wieder soweit abzusenken, dass sie wieder als Pflichtversicherter in der GKV gelten.
 
        #294  

Member

Member hat gesagt:
Wenn du direkt vor Renteneintritt freiwillig GKV-Versicherter bist, dann bleibst du offenbar auch als Rentner freiwillig Versicherter und zahlst weiterhin deine Beiträge auch auf Kapitaleinkommen sowie V+V.
Es soll ja Arbeitnehmer geben, die ihren Arbeitgeber bitten, das Gehalt wieder soweit abzusenken, dass sie wieder als Pflichtversicherter in der GKV gelten.
Das stimmt so nicht.

Man kommt dann in die GKV der Rentner, wenn man mindestens 90% der zweiten Hälfte des Berufslebens Krankenkassenbeiträge in die GKV bezahlt hat.
Hierbei zählen alle Arten von GKV Krankenkassenbeiträgen (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung, Beiträge während Arbeitslosigkeit, ...) und auch Zeiten mit Anwartschaftsversicherung bei Auslandsaufenthalt.

Was Du beschreibst bzgl. Absenkung des Gehalts ist möglicherweise relevant wenn jemand von der PKV zurück in die GKV will.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten