Rente, Infos, Ideen, Glaskugel, Gedanken

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        #291  

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Aha, ok dann haben wir es jetzt. Er möchte das System der Alterseinkünfte komplett reformieren - keine "ganz neue" Idee. Aber immerhin, ich hab verstanden - er nimmt sich da selbst nicht aus, sehr gut!

Bin gespannt. Geht dann evt. in Richtung niederländisches Alterseinkünftesystem - mit den weiter vorn herausgearbeiteten Schwächen. So richtig perfekt ist da keiner.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #292  

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Ich hab es ein wenig auf den derzeit offiziellen Stand gebracht.

PS: Achja und natürlich ganz in Deinem Sinne (für Deine Ausführungen) ----> Quelle ?
Ich dachte das wäre Gehaltsabhängig wie im Arbeiterleben.

Ich konnte aber immer noch nichts über die freiwillig Versicherten finden. Für die kvdr macht es doch keinen Unterschied ob man im Arbeitsleben freiwillig oder pflichtversichert war. Warum sollte also der vormals freiwillig Versicherte Krankenkassenbeiträge auf Kapitalerträge zahlen und der vormals Pflichtversicherte nicht ? Beide in der kvdr
 
        #293  

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Member hat gesagt:
Ich dachte das wäre Gehaltsabhängig wie im Arbeiterleben.

Ich konnte aber immer noch nichts über die freiwillig Versicherten finden. Für die kvdr macht es doch keinen Unterschied ob man im Arbeitsleben freiwillig oder pflichtversichert war. Warum sollte also der vormals freiwillig Versicherte Krankenkassenbeiträge auf Kapitalerträge zahlen und der vormals Pflichtversicherte nicht ? Beide in der kvdr
Wenn du direkt vor Renteneintritt freiwillig GKV-Versicherter bist, dann bleibst du offenbar auch als Rentner freiwillig Versicherter und zahlst weiterhin deine Beiträge auch auf Kapitaleinkommen sowie V+V.
Es soll ja Arbeitnehmer geben, die ihren Arbeitgeber bitten, das Gehalt wieder soweit abzusenken, dass sie wieder als Pflichtversicherter in der GKV gelten.
 
        #294  

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Member hat gesagt:
Wenn du direkt vor Renteneintritt freiwillig GKV-Versicherter bist, dann bleibst du offenbar auch als Rentner freiwillig Versicherter und zahlst weiterhin deine Beiträge auch auf Kapitaleinkommen sowie V+V.
Es soll ja Arbeitnehmer geben, die ihren Arbeitgeber bitten, das Gehalt wieder soweit abzusenken, dass sie wieder als Pflichtversicherter in der GKV gelten.
Das stimmt so nicht.

Man kommt dann in die GKV der Rentner, wenn man mindestens 90% der zweiten Hälfte des Berufslebens Krankenkassenbeiträge in die GKV bezahlt hat.
Hierbei zählen alle Arten von GKV Krankenkassenbeiträgen (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung, Beiträge während Arbeitslosigkeit, ...) und auch Zeiten mit Anwartschaftsversicherung bei Auslandsaufenthalt.

Was Du beschreibst bzgl. Absenkung des Gehalts ist möglicherweise relevant wenn jemand von der PKV zurück in die GKV will.
 
        #296  

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Member hat gesagt:
Das stimmt so nicht.

Man kommt dann in die GKV der Rentner, wenn man mindestens 90% der zweiten Hälfte des Berufslebens Krankenkassenbeiträge in die GKV bezahlt hat.
Hierbei zählen alle Arten von GKV Krankenkassenbeiträgen (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung, Beiträge während Arbeitslosigkeit, ...) und auch Zeiten mit Anwartschaftsversicherung bei Auslandsaufenthalt.

Was Du beschreibst bzgl. Absenkung des Gehalts ist möglicherweise relevant wenn jemand von der PKV zurück in die GKV will.
Das Thema ist offenbar komplex. Wie es sich im konkreten Fall verhält, erfährt man spätestens bei Beantragung der Rente.
Wenn es so ist, wie du schreibst, frage ich mich, woher die Rentner kommen, die ihr Leben lang GKV-versichert waren und auf Grund ihres Status als freiwillig Versicherte weiterhin Beiträge auch auf Kapitalverträge zahlen und zur Kontrolle ihre EKSt-Bescheide vorzeigen dürfen.
 
        #297  

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Member hat gesagt:
Das Thema ist offenbar komplex. Wie es sich im konkreten Fall verhält, erfährt man spätestens bei Beantragung der Rente.
Wenn es so ist, wie du schreibst, frage ich mich, woher die Rentner kommen, die ihr Leben lang GKV-versichert waren und auf Grund ihres Status als freiwillig Versicherte weiterhin Beiträge auch auf Kapitalverträge zahlen und zur Kontrolle ihre EKSt-Bescheide vorzeigen dürfen.
Hast Du dafür irgendwelche Belege oder Quellen? Lt. mehrfacher tel. Bestätigung der TKK ist das definitiv nicht so.
 
        #298  

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Member hat gesagt:
Das Thema ist offenbar komplex. Wie es sich im konkreten Fall verhält, erfährt man spätestens bei Beantragung der Rente.
Wenn es so ist, wie du schreibst, frage ich mich, woher die Rentner kommen, die ihr Leben lang GKV-versichert waren und auf Grund ihres Status als freiwillig Versicherte weiterhin Beiträge auch auf Kapitalverträge zahlen und zur Kontrolle ihre EKSt-Bescheide vorzeigen dürfen.
Soweit ich weiß, müssen freiwillig versicherte Rentner nur Beiträge auf Renten und Erwerbseinkommen zahlen.

Nur während des Arbeitslebens werden bei freiwillig versicherten auch Kapitalerträge zur Beitragsbemessung herangezogen.
 
        #299  

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Am besten mal einen individuellen Onlineberatungstermin anfragen:


Klappt sehr gut. habe einen 45-minuetigen Online F&A-und Beratungstermin bekommen (im Ausland). Nettes Gespraech.
Meine damaligen Fragen und Sachverhalten wurden alle beantwortet bzw. aufgenommen und dann anschliessend schriftlich zugesandt.
 
        #300  

Member

Etwas verkürzt könnte man es so zusammenfassen:

als Rentner (unabhängig von irgendwelchen Einkommenssummen)

pflichtversichert in der KVdR ---> keine KV-Abgaben auf Kapitalerträge & Co.
freiwllg. versichert ---> KV-Abgabe auf Kapitalerträge & Co
privat versichert ----> keine KV-Abgaben auf Kapitalerträge & Co.

bAV ---> KV-Abgabe
 
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