Wichtige Information zu Österreich. Mal schnell mit der Thai Freundin eine Wochenendsusflug nach Österreich machen geht nicht mehr.
Diese Regeln gelten ab 27.07.2020 00:00 Uhr.
Drittstaatsangehörige dürfen nicht einreisen.
Für dieses Einreiseverbot bestehen folgende Ausnahmen:
Bei der Einreise aus EU- und Schengenstaaten dürfen Drittstaatsangehörige mit einem Gesundheitszeugnis einreisen. Darunter fallen Einreisen aus folgenden Ländern: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Voraussetzung dafür ist, dass das ärztliche Gesundheitszeugnis einen negativen PCR-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt. Nach der Einreise muss eine 10-tägige (Heim-)Quarantäne eingehalten werden. Dafür ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen und anfallende Kosten dafür müssen selbst bezahlt werden. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne, z.B. durch einen weiteren PCR-Test, ist in diesem Fall nicht möglich.
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