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Ein Visum wird immer nur zeitlich begrenzt erteilt.
Auch zum Zwecke der Heirat wird der auserwählten nur ein Visum erteilt bis die Heirat vollzogen ist.
Zeitnah muss sie sich dann um eine "Niederlassungserlaubnis" bemühen. Oft wird diese zunächt auf 1 Jahr oder bis 3 Jahre befristet ausgestellt. Ich glaube frühestens nach 3 Jahren kann man die unbefristete NLE beantragen.
Ist der "Nicht Inländer" länger als 6 Monate wieder in seinem (nicht Schengen)-Heimatland und will dann wieder hierher, kann es Probleme bei der Wiedereinreise geben.Davor schützt aber eine Bestätigung der AB des Wohnortes.näheres dazu kann man googelen "Verfall Niederlassungserlaubnis"
Auch zum Zwecke der Heirat wird der auserwählten nur ein Visum erteilt bis die Heirat vollzogen ist.
Zeitnah muss sie sich dann um eine "Niederlassungserlaubnis" bemühen. Oft wird diese zunächt auf 1 Jahr oder bis 3 Jahre befristet ausgestellt. Ich glaube frühestens nach 3 Jahren kann man die unbefristete NLE beantragen.
Ist der "Nicht Inländer" länger als 6 Monate wieder in seinem (nicht Schengen)-Heimatland und will dann wieder hierher, kann es Probleme bei der Wiedereinreise geben.Davor schützt aber eine Bestätigung der AB des Wohnortes.näheres dazu kann man googelen "Verfall Niederlassungserlaubnis"
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