TH --> DE Schengen Visum für Ehefrau?

  • Ersteller
        #41  

Member

Member hat gesagt:
Aber ich dachte immer, als Ehefrau hätte sie einen gesetzlich Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Was du hier sagst, klingt ja schrecklich..

da liegst du leider falsch. das eine hat mit dem anderen nix zu tun

nur als beispiel:

wenn du in bangkok heiratest deine liebste dann bei der botschaft die familienzusammenführung beantragt kommt der ganze akt zur behörde deiner heimat (natürlich vorausgesetzt das die botschaft alle unterlagen richtig bekommen hat und für richtig empfunden wurden) über das aussenministerium zugesendet. der beamte prüft dann weiter den akt und deine situation. solltest du nun nicht den mind. nettogehalt vorweisen können (abzüglich Miete, betriebskosten, eventuelle schulden.......usw) wird das ansuchen abgelehnt.

egal ob du nun verheiratet bist oder nicht
 
        #42  

Member

Member hat gesagt:
Der A1 Test verfällt nach einem Jahr und muss dann neu gemacht werden.

ich weiß nich ob deutschland und österreich gleich sind. da könnte es unterschiede geben.

für österreich:

solltest du eine familienzusammenführung beantragen darf der A1 nicht älter als 12 monate sein. sonst wird er bei der botschaft/behörde nicht genehmigt. sie muß allerdings den kurs nicht nochmal machen. sondern nur den den test erfogreich in allen 4 punkten abschliesen. sofern sie das natürlich schafft ohne kurs. liegt also an ihr
 
        #43  

Member

Member hat gesagt:
solltest du nun nicht den mind. nettogehalt vorweisen können (abzüglich Miete, betriebskosten, eventuelle schulden.......usw) wird das ansuchen abgelehnt.

Auf welches Land solch sich diese Aussage beziehen? In Deutschland ist es nicht so.
 
        #46  

Member

Ich habe mal vor längerer Zeit gelesen, daß deiner Ehefrau in D. der Aufenthalt/Einreise verweigert werden kann, wenn du nicht die nötigen vom Amte errechneten Finanzen und Unterkunft und Versicherung nachweisen kannst !! Und das wurde sogar von Obergerichten abgesegnet/abgenickt---mit dem Hinweis, es sei nicht erforderlich daß du deine Ehe unbedingt in D. vollziehen must !!!
 
        #48  

Member

@Dermaddin11

Anfang Juli fängt in der Goethe Schule in Jakarta ein 10 Wöchiges A1 Intensiv Kurs an. Der Spaß kostet 500€. Danach könntest du einen Antrag auf Familien Zusammenführung stellen ! Wenn du Glück hast, ist das Visum bis Ende Dezember genehmigt.

Einziger Haken an der Sache ist, selbst wenn deine Frau 3 Jahre in Deutschland bleiben und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten würde, müsste sie nach der Auswanderung spätestens alle 6 Monate wieder in Deutschland sein, ansonsten wird die Aufenthaltserlaubnis nämlich ungültig !

Von daher kann ich dei Anliegen schon nachvollziehen. Wenn dir nach der Auswanderung 2 Flüge im Jahr für deine Frau nach Deutschland, finanziell nicht wehtun, wäre A1 und Aufenthalts Status für sie eine solide Basis für eure Zukunft.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #49  

Member

Member hat gesagt:
@Dermaddin11

....müsste sie nach der Auswanderung spätestens alle 6 Monate wieder in Deutschland sein, ansonsten wird die Aufenthaltserlaubnis nämlich ungültig !
.
Theoretisch richtig, ABER mit einem entsprechenden Schreiben der Ausländerbehörde des wohnortes
(Frau xxxxx muss auf unbestimmte zeit die kranken Eltern pflegen, deshalb verfällt die Niederlassungserlaubnis vom.... nicht.)kann das vermieden werden.
 
        #50  

Member

Man sollte den Unterschied zwischen Aufenthaltserlaubnis (AE) und Niederlassungerlaubnis (NE) beachten.
Die NE des Ehegatten eines deutschen Staatsbürgers kann durch Auslandsaufenthalt nicht mehr verfallen.
Eine NE bekommt man frühestens nach 3 Jahren. Eine der Voraussetzungen ist B1.
 
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