Member
Member hat gesagt:Aber ich dachte immer, als Ehefrau hätte sie einen gesetzlich Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Was du hier sagst, klingt ja schrecklich..
da liegst du leider falsch. das eine hat mit dem anderen nix zu tun
nur als beispiel:
wenn du in bangkok heiratest deine liebste dann bei der botschaft die familienzusammenführung beantragt kommt der ganze akt zur behörde deiner heimat (natürlich vorausgesetzt das die botschaft alle unterlagen richtig bekommen hat und für richtig empfunden wurden) über das aussenministerium zugesendet. der beamte prüft dann weiter den akt und deine situation. solltest du nun nicht den mind. nettogehalt vorweisen können (abzüglich Miete, betriebskosten, eventuelle schulden.......usw) wird das ansuchen abgelehnt.
egal ob du nun verheiratet bist oder nicht