TH --> DE Schengen Visum

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        #621  

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Member hat gesagt:
Ja da gibt es Unterschiede bzw etwas billiger wird es wenn sie nur so kurz bleibt.
Ich mache das immer dort.

Member hat gesagt:
Beim ADAC kosten 4 Wochen ca.70 € und 90 Tage knapp 100 €

Vielen Dank, habe mich da vielleicht ein wenig unverständlich ausgedrückt. Es ging mir mit dem Unterschied um die „verlangten“ CHF 30000.- wenn Sie für 2-3 Wochen oder 90 Tage bleibt.
 
        #622  

Member

Es scheint als werden hier 2 dinge vermischt, wenn sie ein Touristen Visum macht braucht sich keine Verpflichtungserklärung. Da sie keinen einladenden Freund hat.

Wenn du Sie einlädst sieht das anderst aus.

Wenn Zweifel über die finanziellen Mittel des Antragstellenden bestehen, kann die Schweizer Vertretung eine Verpflichtungserklärung verlangen. Dieses offizielle Formular wird dem Antragstellenden übergeben und muss vom Einladenden unterzeichnet und durch seine Wohngemeinde oder die kantonale Migrationsbehörde bestätigt werden

 
        #623  

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Solltest du die Deckungssumme für die Versicherung meinen bleibt das gleich.
 
        #624  

Member

Member hat gesagt:
Es scheint als werden hier 2 dinge vermischt, wenn sie ein Touristen Visum macht braucht sich keine Verpflichtungserklärung. Da sie keinen einladenden Freund hat.

Wenn du Sie einlädst sieht das anderst aus.

Wenn Zweifel über die finanziellen Mittel des Antragstellenden bestehen, kann die Schweizer Vertretung eine Verpflichtungserklärung verlangen. Dieses offizielle Formular wird dem Antragstellenden übergeben und muss vom Einladenden unterzeichnet und durch seine Wohngemeinde oder die kantonale Migrationsbehörde bestätigt werden
War auch mein erster Gedanke. Aber es wird wohl kein Unterschied mehr zwischen Touristen-oder Besuchervisa gemacht. Nennt sich heutzutage Schengenvisum Kat. C
Kann die Reise nicht selbst finanziert werden, dann muß ein Bürge/ Einlader her.
 
        #625  

Member

Member hat gesagt:
Wenn Zweifel über die finanziellen Mittel des Antragstellenden bestehen, kann die Schweizer Vertretung eine Verpflichtungserklärung verlangen. Dieses offizielle Formular wird dem Antragstellenden übergeben und muss vom Einladenden unterzeichnet und durch seine Wohngemeinde oder die kantonale Migrationsbehörde bestätigt werden

Genau das habe ich gemeint, ich lade Sie ein, Sie hat zu wenig Finanzielle Mitte, Sie erhält von der Botschaft eine Verpflichtungserklärung die Sie mir zustellen muss.
 
        #627  

Member

Grundlegend anders als in Deutschland.
 
        #629  

Member

In Deutschland haftest du über eine Verpflichtungserklärung auch noch für Abschiebekosten und alle Kosten für eine Asylantragsstellung inklusive Unterbringung und eventueller Krankenhauskosten. Und das ganze unbegrenzt.
 
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