TH --> DE Schengen Visum

  • Ersteller Ersteller qwertzuio
  • Erstellt am Erstellt am
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
  • Like
Reactions: 1 user
Es scheint als werden hier 2 dinge vermischt, wenn sie ein Touristen Visum macht braucht sich keine Verpflichtungserklärung. Da sie keinen einladenden Freund hat.

Wenn du Sie einlädst sieht das anderst aus.

Wenn Zweifel über die finanziellen Mittel des Antragstellenden bestehen, kann die Schweizer Vertretung eine Verpflichtungserklärung verlangen. Dieses offizielle Formular wird dem Antragstellenden übergeben und muss vom Einladenden unterzeichnet und durch seine Wohngemeinde oder die kantonale Migrationsbehörde bestätigt werden

 
Solltest du die Deckungssumme für die Versicherung meinen bleibt das gleich.
 
Es scheint als werden hier 2 dinge vermischt, wenn sie ein Touristen Visum macht braucht sich keine Verpflichtungserklärung. Da sie keinen einladenden Freund hat.

Wenn du Sie einlädst sieht das anderst aus.

Wenn Zweifel über die finanziellen Mittel des Antragstellenden bestehen, kann die Schweizer Vertretung eine Verpflichtungserklärung verlangen. Dieses offizielle Formular wird dem Antragstellenden übergeben und muss vom Einladenden unterzeichnet und durch seine Wohngemeinde oder die kantonale Migrationsbehörde bestätigt werden
War auch mein erster Gedanke. Aber es wird wohl kein Unterschied mehr zwischen Touristen-oder Besuchervisa gemacht. Nennt sich heutzutage Schengenvisum Kat. C
Kann die Reise nicht selbst finanziert werden, dann muß ein Bürge/ Einlader her.
 
Wenn Zweifel über die finanziellen Mittel des Antragstellenden bestehen, kann die Schweizer Vertretung eine Verpflichtungserklärung verlangen. Dieses offizielle Formular wird dem Antragstellenden übergeben und muss vom Einladenden unterzeichnet und durch seine Wohngemeinde oder die kantonale Migrationsbehörde bestätigt werden

Genau das habe ich gemeint, ich lade Sie ein, Sie hat zu wenig Finanzielle Mitte, Sie erhält von der Botschaft eine Verpflichtungserklärung die Sie mir zustellen muss.
 
In Deutschland haftest du über eine Verpflichtungserklärung auch noch für Abschiebekosten und alle Kosten für eine Asylantragsstellung inklusive Unterbringung und eventueller Krankenhauskosten. Und das ganze unbegrenzt.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
Menü
Zurück
Oben Unten