Thailändisch lernen

PH --> DE Schengenvisum abgelehnt - Remonstration - Klage

        #21  

Member

Member hat gesagt:
@Farang58

… Ich persönlich halte das Verfahren der Ablehnung eines Visum wegen mangelnder Rückkehrwilligkeit für einen eklatanten Verstoß gegen die Menschenwürde.
... Hier wird jemandem bevor es überhaupt dazu kommen kann unterstellt, eine Straftat begehen zu wollen, weshalb die Handlung schon im Vorfeld unterbunden wird. Es ist ganz klar eine Vorverurteilung und den Betroffenen wird quasi schon im Vorfeld vorgeworfen, Straftäter zu sein, bevor es überhaupt zu einer strafbaren Handlung kommen kann. Ob eine solches Verfahren vor einem übergeordneten Gericht Bestand haben würde, dürfte bezweifelt werden, aber es gibt leider noch keinen Präzedenzfall.

@KingPing
Du sprichst mir da aus der Seele.

Auch Sätze wie der folgende aus dem Ablehnungsbescheid bringen mich auf die Palme
Anhang anzeigen Auszug.jpg

das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
"Die erkennbaren Tatsachen..."
"...rechtfertigen die Annahme..."
"...dass die Antragstellerin mit hoher Wahrscheinlichkeit..."
(ich hatte geschrieben, dass die Wahrscheinlichkeit, dass sie nicht ihren Rückflug nimmt, 0,00 % beträgt)

Des weiteren hatte ich geschrieben:
Anhang anzeigen Auszug2.jpg
… konnte ich mir nicht verkneifen.
 
        #22  

Member

Member hat gesagt:
Zwei Optionen.

1..Sie soll einen Asylanten Antrag stellen. Jede vermummte Muslima bekommt einen Aufenthaltstitel.....

2.. Habt ein Baby. .du erkennst es an mit Deutschem Pass. Damit kann sie als Mutter ein Dependent Visa bekommen.

#1 sarkastisch gemeint. # 2 nur aus dem Grund hat meine Frau obwohl 10 Jahre verheirated schlussendlich den Aufenthaltstitel bekommen.

Und ja...der Altersunterschied macht die ausgetrockneten Bueroladies im Consulate eifersuechtig.

… sind jetzt beides keine wirklich attraktiven Optionen, … wie auch ein Treffen in Marokko o.ä.
Aber man kann da schon sarkastisch werden.

Auch das Thema "Heirat" - da drängt sie jetzt natürlich drauf - hielte ich nicht für die beste Option.
Ich will ja gar keinen Daueraufenthalt für sie in D - macht für mich in vielen Punkten keinen Sinn (und dabei denke ich vor allem an sie).
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
@Farang58 gerade deswegen frage ich ja nach.
Ich kenne einen Fall aus Österreich, in dem die Botschaft bei der Pinay nachfragte. Die betreibt einen Sari Sari Store (tatsächlich).
Deren Freund, ein Österreicher, hat dann für sie einen Brief an die Ö-Botschaft verfasst, in dem er klar gestellt hat wie wichtig dieser Store für das Barangay ist und wie sehr sie in diesem Store gebraucht wird um ihn am Laufen zu halten...

… schwierig @Pilo - so dick aufzutragen, fällt mir schwer (ist jetzt eh über'n Berg) und entspricht halt nicht den Fakten. Wäre es ein Weg gewesen?
Klar, ich kann jetzt, danach, die Lage besser einschätzen.
Ich hatte in den letzten 20 Jahren, bevor ich hier im Forum aktiv war, insgesamt 3 Personen in den Schengenraum eingeladen, ohne Probleme.
2 davon waren aus Thailand...
 
        #24  

Member

Hält man sich vor Augen, was da eigentlich an Schaden entstehen könnte, wird alles nur noch makaberer. Mit deiner VE hättest du letztendlich die Arschkarte.

Ich habe mir gerade in dieser Beziehung schon öfters Gedanken gemacht. Letztendlich müsste ein Präzedenzfall geschaffen werden, Voraussetzung dafür wäre dann allerdings ein Gang zum Verwaltungsgericht mit Ablehnung.

Der Gang zum Bundesgerichtshof und bei erneuter Ablehnung zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wäre dann nur noch Formsache.

Kosten Bundesverfassungsgericht

Kosten EGMR
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
... Letztendlich müsste ein Präzedenzfall geschaffen werden, Voraussetzung dafür wäre dann allerdings ein Gang zum Verwaltungsgericht mit Ablehnung.

Der Gang zum Bundesgerichtshof und bei erneuter Ablehnung zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wäre dann nur noch Formsache.

Kosten Bundesverfassungsgericht

Kosten EGMR

...ja, aber das würde nicht nur Geld, sondern auch Nerven, und sehr viel Zeit, kosten.


meine Freundin nach der 1. Ablehnung:

Anhang anzeigen received_1569517323184762.jpg

Anhang anzeigen received_2125157687610013.jpg



so sieht sie normal aus:

Anhang anzeigen received_405514533429585.jpg
 
        #26  

Member

Member hat gesagt:
@cnb1806

Passt doch, Reisen ohne Visum für 30 Tage wären Thailand, Malaysia, Indonesien.....

Visa in Arrival bis zu 90 Tage wäre z.B. Marokko

Jetzt auf Gedeih und Verderb zu schauen das man Stempel in den Reisepass bekommt glaube nicht dass dies etwas bringt und auch noch von Thailand, Malaysia oder Indonesien..

Was anderes wäre es wen sie ein Visa von Canada den USA oder einem anderen Schengen Staat im Pass hätte das würde bestimmt positiv gewertet werden mit Blick auf die Rückkehrbereitschaft.
 
        #27  

Member

Member hat gesagt:
Was anderes wäre es wen sie ein Visa von Canada den USA

Canada hab ich keine Ahnung. Aber USA ist noch viel komplizierter als Schengen. Weiß ich mit Sicherheit.

Member hat gesagt:
oder einem anderen Schengen Staat im Pass hat

Sie hat so schlechte Voraussetzungen das aus meiner Sicht bei anderen Schengenstaaten die Chancen nicht viel besser sind.

Das ist nur meine Meinung. Kann durchaus falsch liegen!
 
        #28  

Member

AltersUnterschied 29 Jahre und keinen Job und keine Kinder und kein Vermögen. Ungünstiger geht es nimmer...
 
        #29  

Member

@Farang58
Tut mir leid für deine Freundin und dich.

Meine Ansicht, ob die "fehlende Rückkehrwilligkeit" wirklich der ausschlaggebender Grund für die Ablehnung des Visums war, mag ich nicht beurteilen. Vielleicht war es der grosse Altersunterschied, oder die Unterlagen waren im Zusammenhang mit dem Interview nicht stimmig.

Was ich damit sagen möchte, deine "Remonstration" hast du verständlicherweise voller Emotionen geschrieben und macht auf mich keine professionellen Eindruck. Genau da hättest du auf eine Hilfe investieren sollen.

Was spricht dagegen, wenn Ihr es einfach nochmals mit einem neuen Visaantrag versucht? Mit einem starken Einladungsschreiben.

Bitte nehme es nicht als persönlichen Angriff.

Gruss
El Diablo
 
        #30  

Member

na ja @El Diablo - und danke für die Anteilnahme,
die Ablehnung war schon ganz klar mit nicht nachweisbarer "Rückkehrbereitschaft" begründet aufgrund fehlender "wirtschaftlicher und familiärer Verwurzelung".
Das Ganze kommt in pseudowissenschaftlichem und pseudo-objektivem Anstrich daher.
Das "käsige" daran ist (und wie will man das in Juristendeutsch übersetzen? ), dass der Begriff "Rückkehrbereitschaft" überhaupt nicht auf uns anwendbar ist, denn selbige beträgt in unserem Fall 100%, und das habe ich der Botschaft auch mitgeteilt, dass ihr Verfahren nichts wert ist. Die haben das jedoch einfach ignoriert.
Nun ja, Spaß beiseite, die Remonstration bestätigt in der Regel die vorangegangene Ablehnung - kann man überall nachlesen.
Nein, man müsste nach allen Regeln der Kunst diese verschwurbelte Argumentation der Entscheider juristisch auseinander nehmen.
 
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