Member
Member hat gesagt:@Farang58
… Ich persönlich halte das Verfahren der Ablehnung eines Visum wegen mangelnder Rückkehrwilligkeit für einen eklatanten Verstoß gegen die Menschenwürde.
... Hier wird jemandem bevor es überhaupt dazu kommen kann unterstellt, eine Straftat begehen zu wollen, weshalb die Handlung schon im Vorfeld unterbunden wird. Es ist ganz klar eine Vorverurteilung und den Betroffenen wird quasi schon im Vorfeld vorgeworfen, Straftäter zu sein, bevor es überhaupt zu einer strafbaren Handlung kommen kann. Ob eine solches Verfahren vor einem übergeordneten Gericht Bestand haben würde, dürfte bezweifelt werden, aber es gibt leider noch keinen Präzedenzfall.
@KingPing
Du sprichst mir da aus der Seele.
Auch Sätze wie der folgende aus dem Ablehnungsbescheid bringen mich auf die Palme
Anhang anzeigen Auszug.jpg
das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
"Die erkennbaren Tatsachen..."
"...rechtfertigen die Annahme..."
"...dass die Antragstellerin mit hoher Wahrscheinlichkeit..."
(ich hatte geschrieben, dass die Wahrscheinlichkeit, dass sie nicht ihren Rückflug nimmt, 0,00 % beträgt)
Des weiteren hatte ich geschrieben:
Anhang anzeigen Auszug2.jpg
… konnte ich mir nicht verkneifen.