Thailand Schule in Thailand für Maniküre

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        #32  

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Member hat gesagt:
Ist ja interessant was man so liest mit den Scheinvaterschaften.
Angenommen man ist verheiratet und will sich nicht scheiden lassen.Hat aber eine neue Lebensgefährtin in Thailand die noch gerne ein Kind hätte.Dann ist es möglich wenn die Vaterschaft vom Deutschen Vater anerkannt wird das die Frau und das Kind nach Deutschland können , ohne den ganzen Deutsch Test Quatsch zu machen.?
Soweit ich weiß ist es möglich im Rahmen der Familienzusammenführung, dass die thai. Lebensgefährtin mit Kind ohne A1 nach D einreist. Ob dies auch möglich ist, wenn der Vater in D noch verheiratet ist, weiß ich nicht.
Aber nach Einreise hat die thai Lebensgefährtin einen Termin bei der Ausländerbehörde und wird bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Integrationskurs mit A1 verpflichtet. So kenn ich das zumindest.
 
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