Member
Member hat gesagt:Das ist schlichtweg falsch was du von Thailand schreibst.
Übrigens handelt es sich in diesem Thread um eine Schwangerschaft auf den Phillipinen.
Wenn er deutscher Staatsbürger ist gibt es für ihn hier in Deutschland natürlich per Kause KEINE Zahlungsverpflichtung. Wer erzählt denn so ein Schmarrn?
In der BRD ist per Gesetz der Verpflichtet zu Zahlen der eingetragener Vater ist.(Wenn der Taxifahrer unterschreibt weil er blöd ist kann der leibliche Vater nur noch adoptieren) Und niemand anderes. Eine Thai oder Phill wenn sie es überhaupt schafft einen Antrag zur Feststellung der Vaterschaft zu stellen, muss dieses zwingend hier machen weil es kein Abkommen mit den asiatischen Kollegen gibt. Ein in Thailand oder Phillipienen ausgestellter Gerichtsbescheid ist hier nicht mehr wert als meine alten "Ypshefte".
Konsequenzen kann das aber vermutlich haben falls er wieder einreist- da bin ich aber nicht genau informiert.
Hier in Deutschland kann ich das obige bestätigen weil meinem Bruder genau das widerfahren ist.
Also Thaifrau will Zahlungen, hat aber gegenüber dem BRD Staatsbürger keine Möglichkeit. Macht auch Sinn, warum soll eine Deutsche in Deutschland jahrelang einen Rechtsstreit machen um Erfolg zu haben, und eine Asiatin schafft das in Wochen ??? Erklärt sich von selber schon.
Die Rechtslage ändert sich wenn man gegenüber der Klägerin schriftlich zugibt das es sein kann das man der Vater ist. Dann kann sie berechtigte Anträge stellen, welche aber in der Regel keine großen Chancen haben. Ausserdem muss sie die Gerichtskosten vorstrecken. Mit was frage ich mich?
Desweiteren muss zwingend bei Urlaubsklagen wie ich es mal nennen möchte eine sogenannte tatsächliche Unsicherheit begründet werden. Dieses sogenannte Feststellungsinteresse im Fachchinesisch hat eine Widerspruchsfrist von 2 Jahren. Dann ist auch noch nichts rechtskräftig.
Also Farang keep very very cool.
Ausserdem glaube ich aufgrund der Schilderung wie die meisten meiner Vorredner, dass es sich vermutlich um eine Geldabzocke handelt.