Schwanger nach AC Besuch - Abzocke ?!

  • Ersteller
        #121  

Member

... da hast du aber einen leidensfähigen Kumpel, dass er sie nicht spätestens nach dem 3. Mal erschlagen hat. :iro2:
 
        #122  

Member

Member hat gesagt:
Die große Ahnung von der Jurisprudenz scheinst du aber auch nicht zu haben, sonst wüsstest du, dass es nicht Angeklagter sondern Beklagter heißt.


Boah es wird lästig langsam....Alle haben super Tipps fürs Leben in Thailand und ich respektiere auch alle Member die hier schon Ihre Leistung gebracht haben. Nur wenn man vom Hörensagen eines Dritten berichtet und selber nicht den Hauch einer Ahnung von der gesetzlichen Materie hat, dann gibts vielleicht auch nen Member der bisher weniger Beiträge gepostet hat, aber was davon versteht.

Also Onkel folgendes: Man merke bei Unterlassener Unterhaltszahlung wird ein Strafprozess verfolgt. Dann ist man ANGEKLAGTER
Wenn man in einer Zivilsache angeklagt wird nennt man das Beklagter.
Soviel zum Thema der Ahnung.
Damit klinke ich mich aus dieser Diskussion aus weils ja noch gar nicht auf dem Programm steht.
:bye:
 
        #123  

Member

Member hat gesagt:
... da hast du aber einen leidensfähigen Kumpel, dass er sie nicht spätestens nach dem 3. Mal erschlagen hat. :iro2:

Du weißt ja: "Eine Fotze zieht halt mehr als zehn Pferde"....:hehe:
 
        #124  

Member

Danke für's Bestätigen meiner Annahme, dass du wenig bis keine Ahnung hast.

Wenn man in einer Zivilsache angeklagt wird nennt man das Beklagter.

Hättest du ein klein wenig Ahnung von der Materie, hättest du diesen Satz, dessen Aussage falsch ist, nicht geschrieben. Im deutschen Zivilrecht wurde, solange ich zurück denken kann, noch niemals jemand angeklagt. Das heißt "verklagt", mein Guter.

Man merke bei Unterlassener Unterhaltszahlung wird ein Strafprozess verfolgt.

Auch nicht schlecht. Es wird immer grotesker. Strafprozesse werden nie verfolgt, sondern höchstens geführt. Das was verfolgt wird, sind Straftaten. Aber das nur am Rande. Und ja, eine Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Straftat, aber dazu muss erst einmal eine Unterhaltspflicht rechtskräftig festgestellt worden sein. Es ist also nicht möglich, selbst in Deutschland nicht, dass eine Frau einen Mann wegen Verletzung der Unterhaltspflicht anzeigt, wenn vorher gar nicht geklärt wurde, ob der Mann unterhaltspflichtig ist. Und das zu klären ist eine Sache des Zivilrechts.

Aber was rede ich; du verstehst mich doch eh nicht :mrgreen:
 
        #125  

Member

Wenn das Kind einen deutschen Vater hat, ist es per Abstammung deutsch. Damit hat das Kind auch Unterhaltsansprüche gegen den Vater, unabhängig, ob die Mutter in Thailand lebt oder sonstwo. Notfalls verlegt es eben seinen Wohnsitz nach D. Zur Einleitung des Vaterschaftsfeststellungsverfahren hat das Kind bis zum 23. Lebensjahr Zeit. Alles andere ist Sache des Aufwands, der betrieben wird.

Es mag ja sein, dass es für die Mutter alleine von den Philippinen aus oder aus Thailand schwer wird, die Rechte des Kindes durchzusetzen, aber es muss sich nur z. B. ein anderer deutscher Boyfriend finden, der es sich dann in den Kopf setzt, das Arschloch, das sich da aus dem Staub macht, vor Gericht zu ziehen, und die entsprechende Hilfe bieten, dann sieht's schon ganz anders aus...
 
        #126  

Member

Ja Onkel das war einfach so geschrieben das jemand es versteht der nicht in der Materie drin ist. Inhaltlich ist alles korrekt.
Oder willst Du eventuell auch noch die Gesetzestexte in Frage stellen ?
Du hast recht und bestätigst mich doch nur, weil die Thailänderin Kohle will und die Vaterschaftsfeststellung ein Zivilprozess darstellt. Und dann weil vermutlich nicht gezahlt wurde kommt der Strafprozess. Und um den gehts, aber das weisst Du vermutlich selbst.

Wenns nun nicht mehr inhaltlich mit Substanz was zu erläutern gibt, sondern nur um kindertechnische Kleinkarriertheit, dann gehts auch über PN und nicht hier.
 
        #127  

Member

Ich wollte nur klar stellen, dass du dich an ein Thema herangewagt hast, von dem du wenig bis keine Ahnung hast. Das ist wichtig für die Community, weil es hilft, die Beiträge einzelner Member besser einschätzen zu können. Aber warum schreibst du jetzt noch weiter? Du hattest dich doch gerade ausgeklinkt; Zitat: "Damit klinke ich mich aus dieser Diskussion aus ..." Komisch.
 
        #128  

Member

Member hat gesagt:
Aber was rede ich; du verstehst mich doch eh nicht :mrgreen:

Tja, auf dem i-Tüpfelchen herumreiten nützt jetzt auch nichts mehr. Wehr hier mehr Ahung hat, ist ziemlich offensichtlich.
 
        #129  

Member

Member hat gesagt:
Danke. Wusste es von meinem Bruder her, aber ist denke ich für andere im Forum von Interesse für das nächtliche Handeln.:yes:

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen... das "nächtliche Handeln" also die Verhütung wird dann davon abhängig gemacht, ob die Mutter im Nachhinein Unterhalt für ein Kind einklagen kann?

Ich finde im Übrigen auch die Vorschläge, eine Unfruchtbarkeit vorzuspielen, als das Allerletzte. Nein, wenn ich selber nicht dafür gesorgt habe, dass eine Schwangerschaft ausgeschlossen ist, dann muss ich diese Möglichkeit in Betracht ziehen und darf die potenzielle Mutter nicht gleich verdachtsmäßig als Lügnerin behandeln, bis das Gegenteil bewiesen ist. Dann soll sie halt im Live-Videochat einen Schwangerschaftstest machen oder was weiß ich, wenn man schon nicht hinfliegen will...
 
        #130  

Member

Hier eine gute Doku zu genau dem Thema

ARD Mediathek: Weltspiegel - Philippinen: Die Kinder der Prostituierten - Sonntag, 01.04.2012 | Das Erste

Lettie ist 28 Jahre alt. Sie hat lange in einem Nachtclub auf den Philippinen gearbeitet. Dort lernte sie den Deutschen Peter kennen, der sie erst schwängerte und dann verließ. Wie Lettie geht es tausenden Filipinas: geschwängert von Sextouristen, verlassen, auf sich allein gestellt. Ihre Kinder, manche mit blonden Haare, blauen Augen, werden in ihrer philippinischen Heimat ausgegrenzt und gehänselt - während sich viele Väter ihrer Verantwortung entziehen.
 
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