Zur Feststellung von eventuellen Erstattungs- und Entschädigungsansprüchen empfiehlt es sich methodisch vorzugehen und ein paar Punkte zu prüfen:
Wer ist Vertragspartner und welches Recht kommt zur Anwendung? Hat man einen Flug bei Thaiairways in Deutschland gebucht (z. B. auf der deutschen Seite von Thaiairways) dann gelten deren AGBs. Die sind hier nachzulesen:
www.thaiairways.com
Dann wäre zu prüfen, warum der Flug von der Airline storniert, verschoben oder umgeleitet wurde. Liegt der Grund dafür im Verantwortungsbereich der Airline (z. B. technische Mängel am Flugzeug, wirtschaftliche Gründe etc.), dann wäre die Airline zum Schadensersatz verpflichtet. Liegt der Grund außerhalb der Sphäre der Airline (z. B. Streik, Wetterbedingungen, Krieg, politische Instabilität etc.), berufen sich die Airlines gerne auf "Außergewöhnliche Umstände" (höhere Gewalt). Dies kann zum Ausschluss von Erstattungs- und Schadensersatzansprüchen führen. Insbesondere dann, wenn die Airline
angemessene Umbuchungs- oder Erstattungsoptionen angeboten hat, die vom Fluggast nicht angenommen wurden. Ebenfalls in den o. g. AGBs nachzulesen.
Wie die Flugausfälle/ -verschiebungen aufgrund der aktuelle Corona-Krise zu beurteilen sind und auch, wie "angemessen" ausgelegt werden kann, damit werden sich vermutlich Juristen auseinandersetzen müssen.
Die grundsätzliche Auffassung, die Airline muss immer den (Teil)Reisepreis erstatten, weil sie eine gebuchte Flugreise vollständig oder teilweise storniert hat, erscheint mir aufgrund des Vorgenannten, vor allem auch in der jetzigen Situation, nicht haltbar.