Member
Member hat gesagt:Ist das so zutreffend?
Die Zollkontrolle verantwortet sicher nicht die Fluggesellschaft.
Aber diese cancelt ja (ggf. wegen staatlicher Regulation). Dennoch cancelt sie. Insofern scheint sie dem Kunden verpflichtet. Vertraggeber/Vertragnehmer. Ob sie Regress gegen den Regulationsgeber hat, scheint etwas anderes.
Ich bin aber Laie.
OK ,
gehen wir ein Jahr zurück .
Wenn ein Flug nicht durchführbar ist muß die Airline ihn absagen , in English " canceln " .
Auch wenn die Gründe dafür sehr vielfältig sein können .
Es gibt doch nur 3 Modi auf den Anzeigetafeln dieser Welt .
1. on time
2. delayed
3. cancelt
Als im letzten Jahr im Luftraum zwischen Pakistan und Indien Kampfhandlungen stattfanden wurde der dortige Luftraum gesperrt .
Thai konnte wegen höherer Gewalt Ziele in Pakistan wie Islamabad und Lahore nicht anfliegen . Der Kunde bekommt eine Gratis Umbuchung oder einen Gutschein .
Thai kann doch nichts dafür wenn indische Mirage Jäger die russischen MIG der Pakistaner abschiessen . Da möcht ich nicht im Flieger sitzen .