Member
Es wurde nicht gesagt, dass EU-Fluggastrechte ausgehebelt werden sollen. Die gelten selbstverständlich, wenn von Seiten der Airline keine Unterstützung angeboten wurde.Member hat gesagt:Also Fluggastrechte können nicht einfach durch AGBs ausgehebelt werden. In den AGBs der Thai steht übrigens auch, dass diese Regeln, Montrealer oder Warschauer abkommen gelten. Und für Flüge aus oder nach Europa gelten halt die Regeln der EU.
Dazu ein Zitat aus dem Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechte:
"Sofern noch keine Leistungen (Entschädigung, anderweitige Beförderung, Unterstützung durch die Fluggesellschaft) bei flugbedingten Problemen für dieselbe Reise nach den Rechtvorschriften eines Nicht-EU-Landes gewährt wurden"
Quelle wurd schon genannt.