Thailändisch lernen

Thai Airways

        #411  

Member

Member hat gesagt:
Also Fluggastrechte können nicht einfach durch AGBs ausgehebelt werden. In den AGBs der Thai steht übrigens auch, dass diese Regeln, Montrealer oder Warschauer abkommen gelten. Und für Flüge aus oder nach Europa gelten halt die Regeln der EU.
Es wurde nicht gesagt, dass EU-Fluggastrechte ausgehebelt werden sollen. Die gelten selbstverständlich, wenn von Seiten der Airline keine Unterstützung angeboten wurde.

Dazu ein Zitat aus dem Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechte:
"Sofern noch keine Leistungen (Entschädigung, anderweitige Beförderung, Unterstützung durch die Fluggesellschaft) bei flugbedingten Problemen für dieselbe Reise nach den Rechtvorschriften eines Nicht-EU-Landes gewährt wurden"
Quelle wurd schon genannt.
 
        #412  

Member

Member hat gesagt:
Es zählt eben auch für Fluggesellschaften ausserhalb der EU. Z.Bsp. Thaiairways die nach Frankfurt fliegen oder von Frankfurt.
Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden.
Da gelten dann die EU Fluggastrechte. Und das ist doch eigentlich das was uns interessiert. Mit einer arabischen Airlines hat man dann eventuell nicht Anspruch auf volle Entschädigung, da müsste man sich für den ersten Teil der Strecke (BKK - DXB z.Bsp.) auf das Montrealer Abkommen abstützen. Aber wie auch immer, wenn sich die Fluggesellschaft quer stellt, wirds mühsam. Vielleicht könnten ja betroffene FK berichten wie es ihnen ergangen ist.
Es wäre schön,wenn du nicht nur zitierst, sondern auch liest. Bei Flügen von nicht EU Gesellschaften (TG) aus Nicht-EU Staaten (Thailand) hast du keine Ansprüche.
Anhang anzeigen Screenshot_20200326-085234_Chrome.jpg
 
        #413  

Member

In Ergänzung zu dem von mir in #409 Geschriebenem, und auch, weil eingie die "EU-Fluggastrechte" mit ins Spiel bringen, nachfolgend 2 Auszüge von der Website Europa.eu

Flug gestrichen:
Zitat: "..Luftfahrtunternehmen sind jedoch nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten, wenn sie nachweisen können, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären…"

Weiterführende Erklärung zu "Außergewöhnliche Umstände":

Es sei also jedem, der der Meinung ist, er habe jetzt automatisch Anspruch auf eine Rückerstattung des Reisepreises, empfohlen, die genauen Umstände der Flugstornierung zu prüfen.
 
        #414  

Member

Member hat gesagt:
Es wäre schön,wenn du nicht nur zitierst, sondern auch liest. Bei Flügen von nicht EU Gesellschaften (TG) aus Nicht-EU Staaten (Thailand) hast du keine Ansprüche.
eben nicht. Das gilt auch für Fluggesellschaften aus einem nicht EU-Land die in die EU oder von der EU fliegen.

Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden.

Ob man Anrecht auf eine Entschädigung hat, da streiten sich ja offenbar die Geister. Die einen sagen ja, die anderen vielleicht..
 
        #415  

Member

Wenn ich das richtig verstanden haben bekommen wir bei Thai kein Geld für unser Ticket zurück :(
 
        #416  

Member

Member hat gesagt:
Wenn ich das richtig verstanden haben bekommen wir bei Thai kein Geld für unser Ticket zurück :(
nur mit verlust, jedoch nicht der volle Preis, oder eben Gratis umbuchen in diesem jahr möglich
 
        #417  

Member

Eben E-Mail von Thai Airways bekommen mit der Information, es wurde nur der Hinflug nach BKK am 30. Mai gecancelt.
Ich soll mich direkt an ein Thai Airways Büro in Deutschland wenden für das weitere Vorgehen.
 
        #418  

Member

Member hat gesagt:
Eben E-Mail von Thai Airways bekommen mit der Information, es wurde nur der Hinflug nach BKK am 30. Mai gecancelt.
Ich soll mich direkt an ein Thai Airways Büro in Deutschland wenden für das weitere Vorgehen.
Das selbe könnte mir auch blühen da ich mein Rückflug im Juni hätte. Nur der Hinflug ende April wird nicht stattfinden. Das ist eine interessante Information jetzt
 
        #419  

Member

@jamesbe
Wenn ich es richtig verstehe, sind Ausgleichszahlungen eine Art Schadensersatzzahlungen für den gecancelten Flug (analog zu Schadensersatzzahlungen bei Flugverspätung). Auf diese dürfte es in der Tat bei Corona-Stornierungen keinen Anspruch geben.
Die Regelungen hierzu sagen jedoch nach meinem Verständnis nichts darüber aus, ob die bezahlten Ticketkosten für den nicht erstatteten Flug zurückgezahlt werden müssen oder nicht.
 
        #420  

Member

Naja, je nachdem wie lange das ganze geht gibt's dann die eine oder andere Gesellschaft nicht mehr und dann geht nicht mehr drum was mein Recht oder unser Recht ist. Sondern dann bleibt nur zu hoffen dass die jeweilige Reiseversicherung das auch deckt. Ich habe zusätzlich eine Insolvenzversicherung gemacht unmd bin mal gespannt ob die zahlt wenn Thai pleite geht.
Gab heute gerade einen Interessanten Artikel wie lange welche Gesellschaft überleben kann. Lufthansa anscheinend 17 Wochen.
 
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