Thailändisch lernen

Thai Airways

        #401  

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Member hat gesagt:
Das von dir zitierte zählt nur für EU Flüge und Gesellschaften.

Da hat der Passagier aber auch seine Recht. Da gilt dann halt das Uebeinkommen von Montreal,
 
        #402  

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Im Gegensatz zu dir @gabbiano , nutze ich offizielle Kanäle, kein Unternehmen, was unbedingt Profit erwirtschaftet.
 
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        #403  

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Vor einer guten Stunde hat meine Freundin mit dem Thai Airways Büro in BKK bezüglich unserer Flüge telefoniert. Umbuchung der Flüge kein Problem und würden sie auch direkt machen. Stornieren geht nur über ein Büro in Deutschland ( Frankfurt ),.da die Flüge in Deutschland gebucht wurden sind. Werden dann morgen noch mal versuchen, ob wir in Frankfurt jemand ans Telefon bekommen.
 
        #404  

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Ich habe auch das Rückerstattungsproblem, allerdings mit Emirates. Hier müsste ich die Rückerstattung des Flugpreises für den Flug von FFM nach BKK erstattet bekommen und für den Flug BKK nach FFM eine Gutschrift, so zumindest meine Interpretation. Bin mal gepsannt wie das ausgeht und was ich am Ende wirklich bekomme.
 
        #405  

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Bei mir hat die Umbuchung meines Fluges (Ticket Kategorie Flexi) mit Thai Airways vom 27. März von Zürich nach Bangkok problemlos geklappt.
Als erstes versuchte ich die Umbuchung auf den Dezember Online furchzuführen, dies wäre im Prinzip problemlos möglich gewesen zum Preis von CHF 180.00.
Bei dieserVariante wäre dann aber der Rückflug in einer tieferen Buchungsklasse erfolgt, da ich die Meilen aber für den Erhalt meines Royal Orchid Plus Status benötige wollte ich diese Möglickeit nicht nutzen.
Ich habe dann letzten Sonntag eine Mail an Thai Airways gesendet mit meinem Umbuchungswunsch. Am Montag habe ich dann das neue Ticket bekommen in den gewünschten Buchungsklassen, allerdings Rückflug einen Tag später, es wurde dann der Hinflug auch um einen Tag geschoben, wegen möglichen Overstay Problemen.
Es scheint so, dass die Umbuchung kostenlos war, bis heute ist noch keine Belastung auf meiner Kreditkarte erfolgt.
Aus meiner Sicht hat hier alles super funktioniert.
 
        #406  

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Member hat gesagt:
Das von dir zitierte zählt nur für EU Flüge und Gesellschaften.
Es zählt eben auch für Fluggesellschaften ausserhalb der EU. Z.Bsp. Thaiairways die nach Frankfurt fliegen oder von Frankfurt.
Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden.
Da gelten dann die EU Fluggastrechte. Und das ist doch eigentlich das was uns interessiert. Mit einer arabischen Airlines hat man dann eventuell nicht Anspruch auf volle Entschädigung, da müsste man sich für den ersten Teil der Strecke (BKK - DXB z.Bsp.) auf das Montrealer Abkommen abstützen. Aber wie auch immer, wenn sich die Fluggesellschaft quer stellt, wirds mühsam. Vielleicht könnten ja betroffene FK berichten wie es ihnen ergangen ist.
 
        #407  

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Unsere Flüge mit Turkish im Juni/Juli könnte ich zur Zeit kostenfrei umbuchen bis Februar 2021.
Da wir aber nicht im Winter fliegen wollen, muss ich wohl darauf warten, dass Turkish von sich aus storniert oder verschiebt. Dann könnte ich stornieren.
 
        #408  

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Zur Feststellung von eventuellen Erstattungs- und Entschädigungsansprüchen empfiehlt es sich methodisch vorzugehen und ein paar Punkte zu prüfen:

Wer ist Vertragspartner und welches Recht kommt zur Anwendung? Hat man einen Flug bei Thaiairways in Deutschland gebucht (z. B. auf der deutschen Seite von Thaiairways) dann gelten deren AGBs. Die sind hier nachzulesen:


Dann wäre zu prüfen, warum der Flug von der Airline storniert, verschoben oder umgeleitet wurde. Liegt der Grund dafür im Verantwortungsbereich der Airline (z. B. technische Mängel am Flugzeug, wirtschaftliche Gründe etc.), dann wäre die Airline zum Schadensersatz verpflichtet. Liegt der Grund außerhalb der Sphäre der Airline (z. B. Streik, Wetterbedingungen, Krieg, politische Instabilität etc.), berufen sich die Airlines gerne auf "Außergewöhnliche Umstände" (höhere Gewalt). Dies kann zum Ausschluss von Erstattungs- und Schadensersatzansprüchen führen. Insbesondere dann, wenn die Airline angemessene Umbuchungs- oder Erstattungsoptionen angeboten hat, die vom Fluggast nicht angenommen wurden. Ebenfalls in den o. g. AGBs nachzulesen.

Wie die Flugausfälle/ -verschiebungen aufgrund der aktuelle Corona-Krise zu beurteilen sind und auch, wie "angemessen" ausgelegt werden kann, damit werden sich vermutlich Juristen auseinandersetzen müssen.

Die grundsätzliche Auffassung, die Airline muss immer den (Teil)Reisepreis erstatten, weil sie eine gebuchte Flugreise vollständig oder teilweise storniert hat, erscheint mir aufgrund des Vorgenannten, vor allem auch in der jetzigen Situation, nicht haltbar.
 
        #409  

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Also Fluggastrechte können nicht einfach durch AGBs ausgehebelt werden. In den AGBs der Thai steht übrigens auch, dass diese Regeln, Montrealer oder Warschauer abkommen gelten. Und für Flüge aus oder nach Europa gelten halt die Regeln der EU.
 
        #410  

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Meine Rechte, meine Rechte, meine Rechte und die sind hier und dort so geregelt


Schau her mal was was während und nach Corona davon noch übrig sind und ob nicht Insolvenzverwalter entscheiden wem, was nach seinem guten Recht und AGB zusteht.

Am Nackerten sagen wir in Bayern kannst ned in d Hosentaschn langa. Airlines sind ja wirklich kulant was Umbuchungen angeht derzeit. Das die während sie ums Überleben kämpfen derzeit andere Sorgen als money back haben leuchtet zumindest mir ein.

Gab ja auch welche die als das allmählich Fahrt aufnahm, meinten sie können gehen und reisen wohin sie wollen weil das nach Recht und Gesetz niemand beschneiden darf

Können sie, oder können sie derzeit nicht?
 
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