TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

  • Ersteller
        #1.191  

Member

Hat von Euch schon mal jemand ein Jahres- oder Mehrjahres Schengenvisum für seine Freundin bekommen?
Wenn ja, wie geht man da vor.

Meine Freundin war bereits 4 mal in Deutschland und kommt im July das 5 Mal. Immer brav ausgereist
 
        #1.192  

Member

Ja. Erst 1 Jahr und mittlerweile 3 Jahre.

Ausländerbehörde hat auf der VE immer ein Mehrjahresvisum empfohlen.

Sonst haben wir nichts dafür unternommen.
 
        #1.193  

Member

Member hat gesagt:
Hat von Euch schon mal jemand ein Jahres- oder Mehrjahres Schengenvisum für seine Freundin bekommen?
Wenn ja, wie geht man da vor.

Meine Freundin war bereits 4 mal in Deutschland und kommt im July das 5 Mal. Immer brav ausgereist
Ja zuerst mehrere 1 Jahres Visa und aktuell 2 Jahres Visa. Nächstes mal versuchen wir es mit einem 5 Jahres Visa. Ich habe gelesen, dass die Voraussetzung zur Erteilung, eine mehrfache Nutzung der bereits erteilten Visa vorliegt.
 
        #1.194  

Member

Beantragen kann man es im Videxantrag nicht , falls man ein Einladungsschreiben macht ,ggf erwähnen und darum bitten ,auf der Rückseite der Verpflichtungserklärung kann man durch die AHB vermerken lassen bei Möglichkeit ein längerfristiges Visum
ansonsten gilt leider der Schengenkodex , meine Mia kommt jetzt schon zum 7.Mal ,allerdings bisher nur einmal im Jahr und leider immer nur 90 Tage bekommen .

Visa für die mehrfache Einreise mit langer Gültigkeit können für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Der Visakodex enthält Regeln für die Erteilung von Visa für die mehrfache Einreise mit einer zunehmend längeren Gültigkeitsdauer:

  • 1 Jahr, wenn der Antragsteller in den letzten 2 Jahren drei Visa verwendet hat;
  • 2 Jahre, wenn der Antragsteller in den letzten 2 Jahren bereits ein 1-Jahres-Visum für die mehrfache Einreise verwendet hat;
  • 5 Jahre, wenn der Antragsteller in den letzten 3 Jahren bereits ein 2-Jahres-Visum für die mehrfache Einreise verwendet hat.
Einige haben ev. das schon bekommen ,ist wohl auch ein Ermessen der Botschaft
 
        #1.195  

Member

Meine kleine kommt immer 6 Wochen im Sommer. Ein Mal war sie auch 4 Wochen im Winter da. Das war Ihr aber zu kalt.

Ist halt immer Aufwand und teuer zur VFS mit allen Dokumenten. 1 Jahr ist zwar nett jedoch wenn Sie nur ein Mal im Jahr kommt, bringt das nicht wirklich was.
 
        #1.196  

Member

Hallo,

ich habe allgemeine Fragen.
War im März, nach einer Odyssee mit meiner deutschen Ex-Freundin, in Thailand und habe durch einem Bekannten, den ich längere Zeit kenne und er schon mehrere Jahre in Bangkok wohnt seinen Freundeskreis kennengelernt. Eine Frau war mir dabei so sympathisch, dass ich quasi die ganze restliche Zeit nur noch mit ihr verbracht habe. Seit dem telefonieren und schreiben wir uns mehrmals am Tag...

Werde im Juli erneut fliegen und mit ihr verreisen. Eventuell fahren wir auch ihre Mutter besuchen (Vater bereits tot, keine Geschwister)... So die aktuelle Planung.
Aktuell stellt sich mir die Frage bzgl. eines Visums. Mir wäre es auch wichtig, dass sie mein Umfeld kennenlernt und dass wir Europa bereisen.

Ich denke, dass 7-8 Wochen erstmal ausreichen würden und dass wir die 3 Monate für das erste Visum nicht komplett ausreizen wollen.

Sie ist 23, Studentin, keine Kinder, ledig, arbeitet in einem Bekleidungsgeschäft, hat aber keinen fixen Vertrag. Sie wird nur per Stundenbasis bezahlt und hat auch keinen bezahlten Urlaub. Inwieweit sowas mit Gesetzen in Thailand vereinbar ist oder bei der Visumsvergabe relevant ist, kann ich nicht beurteilen. Sie besitzt keinen Eigentum in Thailand (Evtl. könnte man das Haus der Mutter umschreiben). Beim Studium kann sie größtenteils Remote lernen, nur zu den Prüfungen muss sie anwesend sein.

Ich, 39, Geschäftsführer einer GmbH, genug Einkommen, keine Kinder, ledig... da dürfte es zumindest bei der Verpflichtungserklärung keine Probleme geben.

Jetzt meine Fragen:
- Inwieweit spielt unser Altersunterschied bei der Visumsvergabe eine Rolle (16 Jahre bei uns)?
- Habe ich durch meine Position als Geschäftsführer evtl. einen Vorteil (hinsichtlich Zuverlässigkeit, Liquidität etc.) ?
- Wie wirkt sich ihr "ungeregelter" Job aus? Oder besser gar nicht erwähnen?
- Gibt es Vorteile durch Ihren Studentenstatus?
- Dass sie kein Eigentum besitzt und nur in einer Mietwohnung lebt, könnte bedeuten, dass eine Rückkehr angezweifelt wird? Vielleicht Umschreibung des Hauses der Mutter anstreben?
- Für das erste Visum lieber eine Agentur engagieren oder auf eigene Faust beantragen?

Fragen über Fragen... Ich hoffe, dass mir jemand mit seinen Gedankengängen weiterhelfen kann :)

Danke im Voraus
 
        #1.197  

Member

Ich kann dir das ausschliesslich aus unseren eigenen Erfahrungen beantworten...
Und versuche es, auch aus unseren Erfahrungen, zu begründen ...

Member hat gesagt:
- Inwieweit spielt unser Altersunterschied bei der Visumsvergabe eine Rolle (16 Jahre bei uns)?
Keine.
Wir haben knapp 20 Jahre Altersunterschied.

Member hat gesagt:
- Habe ich durch meine Position als Geschäftsführer evtl. einen Vorteil
🤷
Wenn das Einkommen passt, bekommst du halt die VE.
Passt es nicht, gibt es keine.

Member hat gesagt:
- Wie wirkt sich ihr "ungeregelter" Job aus? Oder besser gar nicht erwähnen?
Nicht erwähnen ...
Wenn Job erwähnt wird kommt folgendes zum tragen ...
  • Bei Arbeitnehmern: Eintragung des Unternehmens, Beschäftigungsvereinbarung mit Angabe der Zahl der Urlaubstage, der Funktion im Unternehmen und des Monatsgehalts.
Meine ist ohne Beschäftigungsvereinbarung.
Kein Einkommen.
Hat bisher niemanden gestört.

Member hat gesagt:
- Gibt es Vorteile durch Ihren Studentenstatus?
🤷 Das weiss ich nicht.

Member hat gesagt:
- Dass sie kein Eigentum besitzt und nur in einer Mietwohnung lebt, könnte bedeuten, dass eine Rückkehr angezweifelt wird?
Warum sollte es?

Was aus meiner Sicht höher bewertet wird ist, eine nachweisbar, gefestigte Beziehung.
Wir haben z.B. ein gemeinsam gemietetes Condo.
Den Mietvertrag reichen wir immer mit den Unterlagen ein.
Ob das hilft, keine Ahnung.
In 2017 wollten sie ihn, damals noch auf der Botschaft, sehen.
Wir konnten beim ersten Visum 2017 belegen, das wir seit 3 Jahren eine Beziehung pflegen.

Member hat gesagt:
- Für das erste Visum lieber eine Agentur engagieren oder auf eigene Faust beantragen?
Agentur kann man machen.
Aber du solltest es, als GF eines Unternehmens, auch ohne Agentur
hin bekommen.

Viel Glück und mach dir nicht vorher so viel Gedanken.
Erstmal den Urlaub in Thailand mit ihr zusammen geniessen. 👍
Wer weiss was danach ist(?) 🔮
 
        #1.198  

Member

Member hat gesagt:
Hallo,

ich habe allgemeine Fragen.
War im März, nach einer Odyssee mit meiner deutschen Ex-Freundin, in Thailand und habe durch einem Bekannten, den ich längere Zeit kenne und er schon mehrere Jahre in Bangkok wohnt seinen Freundeskreis kennengelernt. Eine Frau war mir dabei so sympathisch, dass ich quasi die ganze restliche Zeit nur noch mit ihr verbracht habe. Seit dem telefonieren und schreiben wir uns mehrmals am Tag...

Werde im Juli erneut fliegen und mit ihr verreisen. Eventuell fahren wir auch ihre Mutter besuchen (Vater bereits tot, keine Geschwister)... So die aktuelle Planung.
Aktuell stellt sich mir die Frage bzgl. eines Visums. Mir wäre es auch wichtig, dass sie mein Umfeld kennenlernt und dass wir Europa bereisen.

Ich denke, dass 7-8 Wochen erstmal ausreichen würden und dass wir die 3 Monate für das erste Visum nicht komplett ausreizen wollen.

Sie ist 23, Studentin, keine Kinder, ledig, arbeitet in einem Bekleidungsgeschäft, hat aber keinen fixen Vertrag. Sie wird nur per Stundenbasis bezahlt und hat auch keinen bezahlten Urlaub. Inwieweit sowas mit Gesetzen in Thailand vereinbar ist oder bei der Visumsvergabe relevant ist, kann ich nicht beurteilen. Sie besitzt keinen Eigentum in Thailand (Evtl. könnte man das Haus der Mutter umschreiben). Beim Studium kann sie größtenteils Remote lernen, nur zu den Prüfungen muss sie anwesend sein.

Ich, 39, Geschäftsführer einer GmbH, genug Einkommen, keine Kinder, ledig... da dürfte es zumindest bei der Verpflichtungserklärung keine Probleme geben.

Jetzt meine Fragen:
- Inwieweit spielt unser Altersunterschied bei der Visumsvergabe eine Rolle (16 Jahre bei uns)?
- Habe ich durch meine Position als Geschäftsführer evtl. einen Vorteil (hinsichtlich Zuverlässigkeit, Liquidität etc.) ?
- Wie wirkt sich ihr "ungeregelter" Job aus? Oder besser gar nicht erwähnen?
- Gibt es Vorteile durch Ihren Studentenstatus?
- Dass sie kein Eigentum besitzt und nur in einer Mietwohnung lebt, könnte bedeuten, dass eine Rückkehr angezweifelt wird? Vielleicht Umschreibung des Hauses der Mutter anstreben?
- Für das erste Visum lieber eine Agentur engagieren oder auf eigene Faust beantragen?

Fragen über Fragen... Ich hoffe, dass mir jemand mit seinen Gedankengängen weiterhelfen kann :)

Danke im Voraus
Ist glaube ich keine Vorschrift, aber so ein kurzes Einladungsschreiben, wie lange ihr euch kennt, dass du ihr Deutschland zeigen willst usw. und ein paar gemeinsame Bilder können auch nicht schaden.
 
        #1.199  

Member

Member hat gesagt:
Ist glaube ich keine Vorschrift, aber so ein kurzes Einladungsschreiben, wie lange ihr euch kennt, dass du ihr Deutschland zeigen willst usw. und ein paar gemeinsame Bilder können auch nicht schaden.

Doch mein Bester, es ist "Vorschrift" ...
  • Nachweis der Bindung zum Gastgeber/ zur einladenden Person: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienbuch, Personaldaten-Seite des Reisepasses (Kopie) und Übersicht über die bisherigen Reisen der die Kosten tragenden Person und –im Fall einer nicht formalisierten Beziehung (Freund/ Freundin) – Briefwechsel (alternativ bspw. gemeinsame Bilder).
 
        #1.200  

Member

Viele Einreisestempel für Thailand und/oder Eigentum sollten den Prozess positiv beeinflussen.

Zur Not der Dame eine Garage kaufen, Hauptsache sie kann ein blaues Buch vorlegen.

Chat Auszüge aus der Vergangenheit und gemeinsame Fotos sind auch nützlich.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten