Thailändisch lernen

TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

        #481  

Member

Hallo @Rechtsamwald,
Ich habe Ende Februar einen normalen DIN A4 Umschlag per DHL (61.00 EURO) mit allen Dokumenten nach TH geschickt. Der Umschlag war innerhalb von 72 Stunden bei meiner MIA in BKK.
Mit der Sendungsverfolgung war ich immer auf den Laufenden.
 
        #482  

Member

Die gemeinsamen Bilder bitte vorher ausdrucken, es ist nicht erlaubt eine Handy mit in die Botschaft zu nehmen, es wird bei den Mitarbeitern der Sicherheitskräfte deponiert, so war es zumindest in der Vergangenheit.
 
        #483  

Member

Vielen Dank. Dann geht die Sendung am Freitag raus.

Dann zum Visum: in meiner Verpflichtungserklärung steht seit der zweiten Einladung 2 Jahre drin. Die Botschaft gibt aber nur ein normales 3 Monatsvisum. Keine Ahnung wieso, vllt. wollen die die Visa-Gebühren weiter einnehmen und neuerdings auch der VPS Global die Einnahmen sichern, die bei einem längeren Visum dann wegfallen würden... Aus jeden fall ist das nervig mit der Rennerei in DE und BKK.
 
        #484  

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Ich wünsche Euch allen viel Glück und hoffe Ihr schafft es Eurer Mädel erfolgreich nach Deutschland einzuladen.

Ich habe es mit meinem Philippine Mädel beim ersten Mal erfolgreich und dann 6 Mal ohne Erfolg versucht. 1 Mal Abgelehnter “Einspruch “

Trotz extrem guter Vorbereitung. Gemeinsamen Bildern aus vielen Urlauben. Ihr Pass mit Stempeln aus, Deutschland,2 x Singapur, 3x Thailand, Indien, 2 x Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Japan, Oman, Malaysia, China und seit neustem Tansania.

Beim 1. Mal war sie 3 Wochen in Deutschland und ist korrekt ausgereist.

Doch das Spiel alles keine Rolle. Wir kennen uns angeblich zu gut und sie hätte da sie keine Familie, Kinder, Eltern, Immobilien, guten Job hat zu mir die stärkste Bindung und daher ist keine Rückkehrbereitschaft zu erkennen.
Wir sollten heiraten und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Wir wollen nur nicht heiraten und sie will nicht in Deutschland leben und ich will sie auch nicht 365 Tage 24 Stunden bei mir haben. Gott bewahre das hatte ich in meiner 1. Ehe. Nie wieder.

Botschaft sagt. Glauben wir nicht, kann jeder sagen, keine Rückkehrbereitschaft.Anhang anzeigen 3275DC07-97D0-420B-BB8C-31160E6168F4.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
        #485  

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das ist ja mal bitter tut mir für euch sehr leid. Gegen Behörden kann man selten was machen denke ich. Und für 1000 Euro eine Garage kaufen damit man Immobilienbesitz nachweisen kann ist auch keine Option?
 
        #486  

Member

Member hat gesagt:
das ist ja mal bitter tut mir für euch sehr leid. Gegen Behörden kann man selten was machen denke ich. Und für 1000 Euro eine Garage kaufen damit man Immobilienbesitz nachweisen kann ist auch keine Option?
Die kennen uns schon bei der Botschaft. Sie hatte auch schon mal einen Job im Callcenter und hat 23000 peso verdient.

Botdchaft: 400 Euro ist kein Rückreisegrund, Job wurde nur zur Erschleichung eines Visas aufgenommen. Danach haben wir remonstriert. Abgelehnt mit der Begründung oben.

Mit Rechtsamwald LOL gesprochen: Nur Klage vorm Verwaltungsgericht möglich. Das dauert 2 Jahre Ausgang offen.
 
        #487  

Member

Member hat gesagt:
Dann zum Visum: in meiner Verpflichtungserklärung steht seit der zweiten Einladung 2 Jahre drin.
Würde mich mal interessieren wo das eingetragen ist oder eingetragen wird auf der Verpflichtungserkärung , ab dem 4. Besuch von Mia hätte ich auch wegen dem ganzem Prozedere gern eine längere Visalaufzeit ,bei meinen Beiträgen auf Seite 32 hatte ich schon mal nachgefragt , da wurde noch gesagt die Verpflichtung gilt immer für das Visa - da dürfte Sie bei einem 1 ,2 oder 5 Jahresvisa für je 90 Tage ja automatisch so lange gelten ??? Hab jedenfalls auf der Erklärung keine Spalte dazu gefunden . Das die Erklärung an sich nicht älter als 6 Monate bei Antragstellung sein sollte ist soweit klar .
 
        #488  

Member

Hab jetzt auch nochmal geschaut und das zu den Mehrjahresvisa gefunden : ( Visakodex)
1.Ein Schengen-Visum kann für einen längeren Zeitraum (max. 5 Jahre) und die mehrmalige Ein-und Ausreise (Eintrag „MULT“ im Etikett) erteilt werden. Von der Ausstellung längerfristiger Visa machen die deutschen Vertretungen nur sehr zu-rückhaltend Gebrauch. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gültigkeitsdauer des erteil-ten Visums besteht nicht. Während des Gültigkeitszeitraums eines längerfristigen Schengen-Visumssind beliebig viele Reisen in die Schengen-Staaten möglich. Je-doch sind weiterhin die maximalen zeitlichen Grenzen für Kurzaufenthalte (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) zu beachten. Die Frist berechnet sich dynamisch. Die Bundespolizei hat also zu prüfen, ob sich der Visuminhaber am Tag der Einreise in den letzten 180 Tagen für einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen im Schengengebiet aufgehalten hat. Der Tag der Einreise und der Tag der Ausreise rechnen bei der Berechnung mit, nicht hingegen Aufenthalte auf Grund eines
Aufent-

2.

Visum für die mehrfache Einreise​

Mit einem Visum für die mehrfache Einreise kann der Inhaber so oft er möchte in den Schengen-Raum ein- und ausreisen, sobald er nicht gegen die 90/180-Regel verstößt.

Abhängig davon, wie oft Sie in die Schengen-Zone reisen, können Sie eine der folgenden Arten von Mehrfachvisa beantragen:

  • 1-Jahres-Visum für die mehrfache Einreise
  • 3-Jahres-Visum für die mehrfache Einreise
  • 5-Jahres-Visum für die mehrfache Einreise

Einjähriges Visum für die mehrfache Einreise​

Sie können dieses Visum erhalten, wenn Sie in den letzten zwei Jahren drei Visa erhalten und ordnungsgemäß verwendet haben. Wenn Sie dieses Visum beantragen, müssen Sie einen Nachweis über Ihre früheren Visa und die Reisen in die Schengen-Zone vorlegen.

Mit dem 1-Jahres-MEV-Visum haben Sie das Recht, so oft Sie möchten in den Schengen-Raum einzureisen, solange Sie nicht länger als 90 Tage in diesem Zeitraum bleiben.

3-Jahres-Visum für die mehrfach Einreise​

Die 3-Jahres-MEV wird Antragstellern gewährt, die in den letzten zwei Jahren ein Einjähriges Visum erhalten und ordnungsgemäß verwendet haben.



Mit diesem Visum kann der Inhaber innerhalb von drei Jahren beliebig oft in den Schengen-Raum einreisen. Selbst in diesem Fall ist der Visum-Inhaber jedoch darauf beschränkt, innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage in der EU zu bleiben.

5-Jahres-Visum für die mehrfach Einreise​

5-Jahres-MEV werden Personen gewährt, die ein früheres Mehrfachvisum mit einer Gültigkeit von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten drei Jahre erhalten und rechtmäßig verwendet haben.

Mit diesem Visum können Sie innerhalb von fünf Jahren so oft in 26 Länder Europas einreisen, wie Sie möchten, sobald Sie nicht gegen die 90/180-Tage-Regel verstoßen.
Quelle : Schengen-Visa Kategorien und deren Gültigkeit - Schengen-Visum
 
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