Hab jetzt auch nochmal geschaut und das zu den Mehrjahresvisa gefunden : ( Visakodex)
1.Ein
Schengen-Visum kann für einen längeren Zeitraum (max. 5 Jahre) und die mehrmalige Ein-und Ausreise (Eintrag „MULT“ im Etikett) erteilt werden. Von der Ausstellung längerfristiger Visa machen die deutschen Vertretungen nur
sehr zu-rückhaltend Gebrauch. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gültigkeitsdauer des erteil-ten Visums besteht nicht. Während des Gültigkeitszeitraums eines längerfristigen Schengen-Visumssind beliebig viele Reisen in die Schengen-Staaten möglich. Je-doch sind weiterhin die maximalen zeitlichen Grenzen für Kurzaufenthalte (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) zu beachten. Die Frist berechnet sich dynamisch. Die Bundespolizei hat also zu prüfen, ob sich der Visuminhaber am Tag der Einreise in den letzten 180 Tagen für einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen im Schengengebiet aufgehalten hat. Der Tag der Einreise und der Tag der Ausreise rechnen bei der Berechnung mit, nicht hingegen Aufenthalte auf Grund eines
Aufent-
2.
Visum für die mehrfache Einreise
Mit einem Visum für die mehrfache Einreise kann der Inhaber so oft er möchte in den Schengen-Raum ein- und ausreisen, sobald er nicht gegen die 90/180-Regel verstößt.
Abhängig davon, wie oft Sie in die Schengen-Zone reisen, können Sie eine der folgenden Arten von Mehrfachvisa beantragen:
- 1-Jahres-Visum für die mehrfache Einreise
- 3-Jahres-Visum für die mehrfache Einreise
- 5-Jahres-Visum für die mehrfache Einreise
Einjähriges Visum für die mehrfache Einreise
Sie können dieses Visum erhalten, wenn Sie in den letzten zwei Jahren drei Visa erhalten und ordnungsgemäß verwendet haben. Wenn Sie dieses Visum beantragen, müssen Sie einen Nachweis über Ihre früheren Visa und die Reisen in die Schengen-Zone vorlegen.
Mit dem 1-Jahres-MEV-Visum haben Sie das Recht, so oft Sie möchten in den Schengen-Raum einzureisen, solange Sie nicht länger als 90 Tage in diesem Zeitraum bleiben.
3-Jahres-Visum für die mehrfach Einreise
Die 3-Jahres-MEV wird Antragstellern gewährt, die in den letzten zwei Jahren ein Einjähriges Visum erhalten und ordnungsgemäß verwendet haben.
Mit diesem Visum kann der Inhaber innerhalb von drei Jahren beliebig oft in den Schengen-Raum einreisen. Selbst in diesem Fall ist der Visum-Inhaber jedoch darauf beschränkt, innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage in der EU zu bleiben.
5-Jahres-Visum für die mehrfach Einreise
5-Jahres-MEV werden Personen gewährt, die ein früheres Mehrfachvisum mit einer Gültigkeit von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten drei Jahre erhalten und rechtmäßig verwendet haben.
Mit diesem Visum können Sie innerhalb von fünf Jahren so oft in 26 Länder Europas einreisen, wie Sie möchten, sobald Sie nicht gegen die 90/180-Tage-Regel verstoßen.
Quelle :
Schengen-Visa Kategorien und deren Gültigkeit - Schengen-Visum