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Ich habe gelesen,dass unter bestimmten Bedingungen auf den Sprachkurs A1 verzichtet werden kann.Der muss dann zeitnah in Deutschland gemacht werden.Gründe sind z.B.:Gesundheit,unverhältnismässiger Aufwand um zum Sprachkurs zu kommen(wenn er z.B.nur in der Hauptstadt angeboten wird)ein Universitätsabschluss oder mehrfaches nichtbestehen der Prüfung.Dann muss man die Kursstunden nachweisen.Weis jemand ob das stimmt?