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Ich habe ja auch geraten, an offizieller Stelle, beispielsweise einem Konsulat nachzufragen, was möglich ist. Fragen kostet nichts und wenn es Rechtssicherheit gibt, kann man machen, was möglich ist.
Beim Finanzamt hast du wohl Recht, aber was soll die Behörde, auf deren "Radar er dann auftaucht", denn machen? Rundumdieuhr-Überwachung mit 20 Bundespolizisten, Telefon- und Internetüberwachung, Ausreiseverbot, oder wie müssen wir uns das vorstellen? (Nicht vergessen, wir sprechen von Deutschland, nicht von Nordkorea!)
Abgesehen davon zeigt eine entsprechende Anfrage vom TO wohl eher, dass er bereit ist, sich an die Bestimmungen zu halten.
So sehe ich das auch. Er zeigt Verantwortungsgefühl und möchte dem Mädchen nichts verbauen. Von daher ist es in der Tat wohl das Einfachste, nachzufragen, ob es möglich ist oder nicht.
@tmvtf Die Webseite der Botschaft in Berlin gibt Infos: Hier