Real Story Wie kann man nur so unmenschlich sein?

Du hast vollkommen Recht: Wir kennen "nur" eine Seite der Geschichte.

"Mindestabsicherung" wäre wohl eher Sozialhilfe als Rente. Oder?
Mag wohl sein. Ich kenne mich mit dem Deutschen Gesetz nicht aus.

Wie steht es mit ihrer Rente aus ihrer Zeit in Australien?
 
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Mit einem notariell gemachten Ehevertrag wird so mancher Schindluder hier in DACH gemacht. :mad:

Meist steht dann auch nach vielen Ehejahren die Frau nach der Scheidung bzw. dem Tode des Ehemannes als die "Dumme" und "Gelackmeierte" da. :mad:

Evtl. früheres Vermögen wurde wegen Steuerersparnis Jahr für Jahr auf andere ( meist die eigenen Kinder ) übertragen und ist nach 10 Jahren nicht mehr angreifbar. :mad:

Der von #PILO geschilderte Fall ist leider sehr oft Realität. Leider.
 
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Nun, sie kam hier her und hat wohl mit ihrem Mann ein gutes Leben gehabt. Als er verstarb war er etwa 70. Und er hatte ganz plötzlich einen Herzinfarkt und das war‘s. Sie musste ihn nie pflegen oder ihm den Arsch abwischen.

Ich habe auch nicht so viel Zeit mit ihr verbracht, als dass ich da die ganze Geschichte (eben aus ihrer Sicht) erfahren habe. Ich sehe halt die aktuelle Situation in der sie sich befindet. Sie muss auch noch etwas auf ihrem Konto haben. Aber wieviel, das habe ich nicht gesehen (und sie auch nicht danach gefragt)

Aber ich finde es wirklich unerhört, gerade von den Kindern, sie nun so im Stich zu lassen. Ihr Vater war doch auch glücklich mit dieser Frau und hatte ein tolles Leben mit ihr. Auch der Sex hat laut ihrer Aussage sehr gut funktioniert. Daher, ich denke mal die Söhne sind da nur egoistisch. Wollen alles haben Raffgierige Halsabschneider. Die Dame soll verschwinden und zwar so schnell als möglich. Soll sie doch nach Australien oder Indonesien zurück gehen.

Also ich habe die Lebensgefährtin meines Vaters nicht im Stich gelassen. Ich habe ihr vom Erbe meines Vaters eine angemessene Summe überwiesen dafür dass sie meinen Vater nach seinem Schlaganfall etwa 1,5 Jahre lang gepflegt hat. Mein Bruder hat ihr von seinem Erb Anteil nichts gegeben. Ihm war sein neues Wohnmobil wichtiger.
 
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Hallo, das ist natürlich eine sehr betrübliche Geschichte für die Frau.
Wahrscheinlich hat der Sohn mit seiner Frau nie akzeptiert, dass sein Vater noch mal geheiratet hat, sonst würde er nicht so verhalten und unter anderem,solche „Kleinigkeiten“ wie E-Bike etc. zurückfordern.
Prinzipiell ist ja ein Ehevertrag ne gute Sache, aber ein Ehevertrag wirkt nicht über den Tod hinaus.
Auch ist ein Testament zu Gunsten der eigenen Söhne, völlig okay, aber ein vollständiger Ausschluss der Ehefrau aus der Erbfolge ist im deutschen Recht nicht möglich. Sie hat immer ein Pflichtteil, dabei gibt es keinen Anspruch auf irgendwelche Dinge, sondern es ist ein rein finanzieller Anspruch.
Keine Ahnung, wie hoch die Rente des Mannes war, er war ja selbstständig, aber auch ihr 60 % prozentiger Anteil daran, ausbezahlt als Witwenrente, kann ihr nicht genommen werden.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Ehe als rechtmäßig in Deutschland anerkannt ist beziehungsweise war.
 
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Was für eine armselige Gestalt von Mann, der eine Frau in sein Leben und ein für sie fremdes Land holt und dann nicht absichert. Ehevertrag kann ich zur Not noch verstehen, wenn man selbstständig ist. Aber ohne Regelungen im Testament zu ihren Gunsten? Ich habe meine Frau nicht nur als Alleinerbin testamentarisch abgesichert, neben ihrer Witwenrente und einer Lebensversicherung gibt es noch ein Haus und mehrere Grundstücke auf den Philippinen auf ihren Namen. Meine Frau hat vor vielen Jahren ihr komplettes altes Leben aufgegeben und ist zu mir in ein fremdes Land gezogen. Sie verdient es.
 
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Nun, ich habe das Testament fotografiert, ebenso den Ehevertrag und beides an ChatGPT zur Auswertung geschickt. Es sieht wirklich so aus dass sie von dem Haus und Geld ihres Mannes nichts sieht.
Kann es gerne hier mal anonymisiert einstellen.

Hier die Gütertrennungsvereinbarung: ( es war wohl eine Dolmetscherin bei der ganzen Sache dabei)
Anhang anzeigen FD0A904F-89EB-4590-98C9-1270EA2D8186.jpeg
Anhang anzeigen 3A3B4436-3519-46BC-846D-62BE1DB46F8F.jpeg
Anhang anzeigen CC84D747-AA88-4FAB-AF28-AEDD2F731E57.jpeg
Anhang anzeigen 81DFE792-B02F-41F9-BA74-54B5F7A53A47.jpeg

Hier das Testament:
Anhang anzeigen B9EF697A-5E00-4E5A-90C3-EACB1F7195CC.jpeg
Anhang anzeigen 3CDFE1A8-DEB2-4E2C-B684-D4817C424522.jpeg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier mal was Gemini dazu meint:"
Die im Forenbeitrag geschilderte Situation der 62-jährigen Witwe ist dramatisch, aber sie ist den Erben (den Söhnen) rechtlich keineswegs schutzlos ausgeliefert. Dass sie bereits einen Anwalt eingeschaltet und wichtige Dokumente sowie Wertsachen in Sicherheit gebracht hat, war der genau richtige erste Schritt.
Hier sind die zentralen Ansatzpunkte und Rechte, die sie jetzt prüfen und nutzen kann:
1. Anfechtung des Ehe- und Erbvertrags
Der wichtigste Hebel in dieser Situation ist die rechtliche Überprüfung des notariellen Vertrags (Gütertrennung und Verzicht auf Pflichtteil).
* Die Sprachbarriere: Ein Notar ist gesetzlich zwingend verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass alle Beteiligten den rechtlichen Inhalt verstehen. Wenn die Frau bei der Eheschließung 2018 noch nicht ausreichend Deutsch sprach und kein vereidigter Dolmetscher anwesend war, könnte der gesamte Vertrag formnichtig oder anfechtbar sein.
* Sittenwidrigkeit: Wenn sie als Ausländerin ohne Kenntnis der deutschen Rechtslage faktisch "blind" auf all ihre Rechte verzichtet hat, könnte dies unter Umständen als sittenwidrig eingestuft werden.
* Die Konsequenz: Fällt der Verzicht vor Gericht, steht ihr trotz des Testaments zwingend der gesetzliche Pflichtteil zu. Dieser umfasst die Hälfte ihres regulären gesetzlichen Erbteils am gesamten Vermögen ihres verstorbenen Mannes.
2. Anspruch auf Witwenrente
Das ungünstige Testament und die Gütertrennung haben keinen Einfluss auf sozialversicherungsrechtliche Ansprüche.
* Da die Ehe seit 2018 bestand und sie über 47 Jahre alt ist, hat sie sehr wahrscheinlich Anspruch auf die große Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ihres verstorbenen Mannes. Diese Rente steht ihr unabhängig vom Erbe zu und sollte schnellstmöglich beantragt werden, um ein eigenes Grundeinkommen zu sichern.
3. Verteidigung von vollzogenen Schenkungen
Die Söhne fordern wertvolle Gegenstände wie das Auto (Mercedes GLC), E-Bikes und Schmuck heraus, weil sie diese als Teil des Erbes betrachten.
* Wenn der Ehemann ihr diese Gegenstände zu Lebzeiten endgültig geschenkt und zur freien Verfügung übergeben hat, handelt es sich juristisch um wirksam vollzogene Schenkungen.
* Diese Gegenstände gehören damit rechtmäßig ihr und fallen nicht in den Nachlass. Die Söhne müssten beweisen, dass die Dinge ihr nur temporär "geliehen" wurden. Gerade bei persönlichem Schmuck und Geschenken für den eigenen Gebrauch spricht die Lebenserfahrung für eine Schenkung.
4. Schutz vor dem sofortigen Rauswurf
Die Aufforderung des gegnerischen Anwalts, die Wohnung bis Mai zu räumen, ist eine klassische Drohkulisse. Die Söhne können sie nicht einfach vor die Tür setzen.
* Der "Dreißigster" (§ 1969 BGB): Überlebende Familienangehörige haben das gesetzliche Recht, die Wohnung und den Hausrat in den ersten 30 Tagen nach dem Tod wie gewohnt weiter zu nutzen und haben für diesen Zeitraum Anspruch auf Unterhalt aus dem Nachlass.
* Räumungsschutz: Wenn die Söhne sie aus der ehemaligen Ehewohnung verweisen wollen, bedarf es eines ordentlichen Verfahrens und im Zweifelsfall einer Räumungsklage. Ein Gericht würde hier Fristen prüfen und ihr zumindest angemessene Räumungsfristen einräumen, damit sie nicht von heute auf morgen obdachlos wird.
5. Aufenthaltsrecht in Deutschland
Die Frau muss keine Angst haben, nach Indonesien abgeschoben zu werden.
* Da die eheliche Lebensgemeinschaft rechtmäßig in Deutschland bestand und länger als drei Jahre andauerte (von 2018 bis zum plötzlichen Tod 2026), hat sie ein eigenständiges, vom Ehemann unabhängiges Aufenthaltsrecht erworben.
* Sie darf dauerhaft in Deutschland bleiben, vorausgesetzt, sie kann ihren Lebensunterhalt (beispielsweise durch die Witwenrente oder später eine eigene Arbeit) sichern.
 
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Es kann für alles viele Gründe geben ... zum Beispiel ein bestehendes Vortestament zusammen mit einer vorherigen Ehefrau das eine Änderung schwierig macht zu Ungunsten der Kinder oder andere vertragliche Gestaltungen ... das wissen wir ja alles nicht. Aber klar ... wenn das so wäre hätte er das vor seinem Ableben irgendwie klären müssen
 
Ich denke auch, dass sie mit einem guten Anwalt Chancen hat diesen Ehevertrag und das Testament anzufechten. Gründe siehe Post 17. Ein Ehevertrag, welcher einen Teil unangemessen benachteiligt kann vom Gericht kassiert werden. Jeder seriöse Notar weißt auch darauf hin.
Witwenrentenanspruch hat sie auf jeden Fall, vorausgesetzt der Mann bezog eine.
 
Bei einem Notartermin wg. Ehevertrag muss ein Dolmetscher anwesend sein. Ansonsten kann man den Vertrag anfechten.

Witwenrente müsste sie bekommen, wenn über 45 Jahre alt. Am besten mal zur DRV Bund Beratungsstelle gehen.
 
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