Member hat gesagt:
Frankfurt möchte laut übersandter Unterlagen mit dem Visumantrag auch gleich den Original-Pass und die Gebühr von € 35,- postalisch übersandt haben.
Macht München das demnach anders?
Gruss,
Merlin
Ja, München handhabt das anders.
Hier der Text von der Website des Konsulats:
Ab 09. November 2020 können Antragsteller mit Wohnsitz in Bayern oder Baden-Württemberg das Tourist-Visum bei dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat in München wie folgt beantragen:
1. Anmeldung für ein Certificate of Entry (COE) auf der Website coethailand.mfa.go.th
Wählen Sie beim „Types of permitted persons“ die Option „Medium Term Visitor – Tourist (TR)“ und laden Sie folgende Dokumente hoch:
1.1 Kopie der ersten Seite des
Reisepasses des Antragstellers
1.2 Kopie des
Krankenversicherungsnachweises auf Englisch, mit Angaben über einen
Mindestbetrag von 100.000 USD für medizinische Behandlungen, einschließlich
Behandlungen von COVID-19, gültig in Thailand für Ihren gesamten Aufenthalt.
1.3
Finanznachweis in Form eines Kontoauszugs des Reisenden mit Guthaben von mind. 500.000 THB oder 15.000 EUR über die letzten 6 Monate (d.h.
Ihr Kontostand muss in den letzten 6 Monaten ständig mindestens 500.000 THB bzw. 15.000 EUR betragen).
1.4 Vollständig ausgefülltes
Visumantragsformular, inkl.
Passbild
2. Terminvereinbarung für die Abholung des Tourist-Visums mit einmaliger Einreise (TR-Single Entry)
Nachdem das Generalkonsulat die Vollständigkeit der COE-Dokumente unter 1. überprüft hat, wird das Generalkonsulat den Antragsteller über das Registrierungssystem benachrichtigen, um einen Termin für die Abholung des Visums im Generalkonsulat festzulegen (Törringstr. 20, 81675 München).
Inhaber des Tourist-Visums dürfen sich bis zu 60 Tagen ab Einreise in Thailand aufhalten.
Eine Verlängerung von bis zu 30 Tagen kann beim Immigration Office in Thailand beantragt werden.
3. Reisebestätigung per Registrierungssystem
Nachdem der Antragsteller das Visum erhalten hat, muss dieser die folgenden Unterlagen in das Registrierungssystem hochladen:
3.1 Kopie des gültigen
Touristenvisums (im Feld „Attachment, for further consideration“)
3.2 Kopie der
Flugbuchungsbestätigung (im Feld „Documents related to your flight reservation“)
3.3 Kopie der
Buchungsbestätigung für das Quarantäne-Hotel (ASQ/ALQ) für die Pflichtquarantäne von 14 Tagen nach Ankunft in Thailand (im Feld „Attached documents for ASQ reservation“)
4. Download des Certificate of Entry (COE) vom Registrierungssystem
Nachdem der Antragsteller die Schritte unter 3. befolgt hat, wird das Generalkonsulat das COE per Registrierungssystem genehmigen. Der Antragsteller kann im Registrierungssystem den Genehmigungs-status befolgen, nach der Genehmigung steht das COE zum Download zur Verfügung.
5. Vor dem Abflug müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
5.1
Reisepass mit dem gültigen Touristenvisum
5.2
Certificate of Entry (COE)
5.3 Ärztliche Gesundheitsbescheinigung
“Fit-to-Fly“ oder “Fit to Travel” in englischer Sprache (Flugtauglichkeitsbescheinigung),
ausgestellt nicht älter als 72 Stunden vor Abflug
5.4
Ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache, dass Sie frei vom Coronavirus COVID-19 sind, zusammen mit einem
Labortest mittels RT-PCR,
ausgestellt nicht älter als 72 Stunden vor Abflug
5.5
Krankenversicherungsbestätigung
5.6
Buchungsbestätigung für das Quarantäne-Hotel (ASQ/ALQ)
5.7
T8 Formular, das dem Immigration Officer bei der Ankunft in Thailand vorgelegt werden muss