Thailändisch lernen

Frage Umfrage, Schengen Visum

        #141  

Member

Member hat gesagt:
Die 5 Jahre beziehen sich auf die kommende maximale Visa-Gültigkeit, nachdem mein Besuch aus Thailand 2x in Deutschland war (und auch die Rückkehrwilligkeit bewiesen hat), hatte die Ausländerbehörde auch angefragt "Plant sie nach dem nächsten Besuch nochmal zu kommen?" und dann einen Vermerk für 5 Jahre auf die Rückseite gemacht:
Anhang anzeigen upload_2017-3-24_11-27-24.jpg

Daraufhin die Botschaft angeschrieben, wie man denn ein Visum mit längerer Gültigkeit überhaupt bekommen könne, und daraufhin (ein Lob auf die Botschaft in Bangkok) 2x eine schnelle Antwort bekommen:
Da die thailändischen Reisepässe nur max. 5 Jahre gültig sind, kann maximal ein Schengenvisum mit 4-jähriger Gültigkeit erteilt werden.
Natürlich kann ein solches Visum beantragt werden. Erst nach Vorlage ihres Antrages und aller Unterlagen in der Botschaft kann entschieden werden, ob Ihre Partnerin ein Schengenvisum dieser Kategorie erhalten kann.


Ok, es besteht also zumindest die Möglichkeit ein längergültiges Schengenvisum zu beantragen; im Videx-Formular gibt es allerdings keine direkte Möglichkeit, also hatte ich diesbezgl. nochmals nachgefragt und die folgende Antwort erhalten
Der Visumantrag wird nur für die erste Reise gestellt.
Im Interview mit meinen Kollegen bitte angeben, dass sie ein mehrjähriges Visum beantragen möchte.
Möglicherweise erwähnen Sie Ihre Bitte nochmals in einem zusätzlichen Schreiben.

Dieses Schreiben und der kleine Eintrag auf der Verpflichtungserklärung kosten nix, also wollten wir es beim nächsten Mal versuchen - es wäre ja zu schön, den Aufwand, die Zeit und die Kosten zu sparen und besser planen zu können.

Hallo

... ich habe da ein paar Verständnisfragen dazu.
Zu, einen machen sie sich (in Aachen) schon fast in die Hose, wenn man andeutet , das die letztendliche Wiederausreise etwas nach dem auf der VE angegebenen Datum stattfinden kann, deshalb erwähne ich es überhaupt nicht mehr. Bei der konsularischen Beantragung und auch Visaerteilung spielt(e) es bisher jedenfalls keine Rolle. Leider habe ich so einen Vermerk für 5 Jahre noch nicht angeboten bekommen.
Aber ich verstehe die Bewandtnis / den Sinn auch nicht wirklich.


Daher meine Frage, was bedeuten die 5 respektive 4 Jahre?
Bisher stand bei meiner May auf dem Visum immer "Datum Beginn" und "Datum Ende" und zusätzlich die bewilligte Dauer , also in der Regel 90Tage. Zeitraum und Dauer stimmten zu 100 Prozent überein, es war also genau festgelegt.
Zwar war es ein Visum was mehrere Einreisen ermöglichte, aber eben nur zwischen "Datum Beginn" und "Datum Ende".
Bedeutet das jetzt , die maximalen 90 Tagen können nach persönlichen Präferenzen auf max. 4 Jahre aufgeteilt werden, oder bedeutet es das 4 Jahre lang für 90 Tage eingereist werden kann und dann nach weiteren 90+1 Tagen AUßERHALB D ein erneute Einreise OHNE neue Visabeantragung erfolgen kann? Für eine Erklärung wäre ich sehr dankbar.


Member hat gesagt:
Ja da die Kommunen dafür verantwortlich sind, kann es doch zu einigen Unterschieden kommen.

In grösseren Städten schon von Sachbearbeiter, zu Sachbearbeiter.

...was ja nicht sein darf! Die Komunen sind zwar für Erteilung oder Ablehnung der VE zuständig, aber nicht nach eigenem Ermessen oder eigenen Regeln.
 
        #142  

Member

Member hat gesagt:
bedeutet es das 4 Jahre lang für 90 Tage eingereist werden kann und dann nach weiteren 90+1 Tagen AUßERHALB D ein erneute Einreise OHNE neue Visabeantragung erfolgen kann?

Jepp, laut dem Mitarbeiter der Ausländerbehörde wäre genau das der Zweck.
Für die Gültigkeitsdauer des Visums (5Jahre laut Ausländerbehörde, 4 Jahre laut Botschaft in Bangkok - ok, Gültigkeit thail. Reisepass... ) unter Berücksichtigung der sonstigen Visabestimmungen 90/180Tage Regelung, Versicherung,Gültigkeit des Reisepasses ("darauf müßten sie dann selbst achten") beliebig oft einreisen zu können.
Es klingt in der Theorie fast zu gut um wahr zu sein - die Frage ist halt, kam so ein "Mehrjahres-Multiple-Entry-Visum" überhaupt schon einmal in der Praxis vor!?
 
Zuletzt bearbeitet:
        #143  

Member

Da Du nach Mehrjahresvisum fragst: JA
Schon 2x ein 2-Jahresvisum (multiple Entry) in der Deutschen Botschaft Bangkok bekommen. Auch noch mehr Jahre wären möglich gewesen.
 
        #144  

Member

Member hat gesagt:
Schon 2x ein 2-Jahresvisum (multiple Entry) in der Deutschen Botschaft Bangkok bekommen. Auch noch mehr Jahre wären möglich gewesen.

Danke für die Rückmeldung, somit scheint es auch praktisch möglich zu sein. Gab es andere Anforderung an das Visum (z.B. Begleitschreiben) oder wurde einfach im Interview gefragt?
 
        #145  

Member

Keine anderen Anforderungen, aber natürlich alle möglichen (und unmöglichen:) ) Unterlagen/Nachweise.
Wurde beim Interview geklärt.
 
        #146  

Member

Member hat gesagt:
Keine anderen Anforderungen, aber natürlich alle möglichen (und unmöglichen:) ) Unterlagen/Nachweise.
Kannst du bitte diesen Punkt nochmal ausführlich bescheiben, welche zusätzlichen Nachweise wären das ...
Danke
 
        #147  

Member

Hallo FHAC!

Ich habe doch nichts von zusätzlichen Nachweisen geschrieben! Man braucht genau die gleichen Unterlagen, wie für ein 2-Wochen-Visum. Wobei ich sagen sollte, daß in meinem Fall alle Voraussetzungen für ersichtliche Rückkehrbereitschaft sehr gut gegeben waren (Kinder, Konto, Einkommen, Job ( jahrelang in der Immobilienbranche selbständig), Grundbesitz).
 
        #148  

Member

Zu einem Visum für 2 Jahre mein Schreiben an die Botschaft in BKK:

Sehr geehrter Herr …..,
2014 beantragte meine Thailändische Ehefrau Sawing ..... bei der Deutschen Botschaft in Bangkok ein Visum für Deutschland.
Erteilt wurde:
Einreise am 27.06.2014, gültig bis 26.07.2014
Multiple 30 Tage.
Dies entsprach exakt den Daten des Antrags und auch der Flugdaten.

2015 beantragte sie nun ein erneutes Visum für eine
Einreise am 02.07.2015, Ausreise am 08.08.2015.
Dies ebenfalls entsprechend der Flugdaten.
Erteilt wurde:
Einreise am 02.07.2015, gültig bis 01.07.2017(!!!)
Multiple 90 Tage

Ich gehe nun davon aus, dass meine Ehefrau, sooft sie will, bis zum 01.07.2017 in den Schengener Raum einreisen darf, sofern sie die Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen nicht überschreitet. Das wäre natürlich eine unheimliche Erleichterung und würde ihr zumindest für 2016 ein neues Visum ersparen. Eventuell auch für einen Kurzbesuch 2017.
Ist meine Annahme richtig?
Wie verhält es sich dann mit der Krankenversicherung bei einer erneuten Einreise?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich vorab.
Mit freundlichen Grüßen
.....

Antwort der Botschaft:

Sehr geehrter Herr .....,
das sehen Sie genau richtig.
Innerhalb des angegeben Visumzeitraums kann Ihre Ehefrau mehrmals einreisen unter der Beachtung der 90-Tage-Regelung pro Halbjahr.
Für jede Reise muss Sie dann auch eine neue Krankenversicherung abschließen.
Mit freundlichen Grüßen
.....

Anhang anzeigen DSCF6017.jpg


Meine Frau wird nun mit diesem Visum, nach Besuchen 2015 und 2016, am 09.06.2017 ein drittes Mal bis zum 31.06. nach D einreisen.
 
        #149  

Member

Hat die beantragte Zeit beim ersten Visaantrag wohl eine Auswirkung auf die Erteilung eines Schengenvisum ? Wir haben die von AndyFfm in diesem Thread empfohlene Agentur beauftragt. Die hat uns fürs erste Visa zu einem Zeitraum von nur 2 Wochen geraten. Geplant haben wir eigentlich 4 Wochen.
 
        #150  

Member

Member hat gesagt:
Hat die beantragte Zeit beim ersten Visaantrag wohl eine Auswirkung auf die Erteilung eines Schengenvisum ? Wir haben die von AndyFfm in diesem Thread empfohlene Agentur beauftragt. Die hat uns fürs erste Visa zu einem Zeitraum von nur 2 Wochen geraten. Geplant haben wir eigentlich 4 Wochen.

2 Wochen sind definitiv zu wenig.Haben beim ersten Mal auch 4 beantragt.
Ich denke das macht bei der Botschaft überhaupt keinen Unterschied.Ich würde daher 4 beantragen,egal was die Agentur rät.
 
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