Member
Member hat gesagt:Die 5 Jahre beziehen sich auf die kommende maximale Visa-Gültigkeit, nachdem mein Besuch aus Thailand 2x in Deutschland war (und auch die Rückkehrwilligkeit bewiesen hat), hatte die Ausländerbehörde auch angefragt "Plant sie nach dem nächsten Besuch nochmal zu kommen?" und dann einen Vermerk für 5 Jahre auf die Rückseite gemacht:
Anhang anzeigen upload_2017-3-24_11-27-24.jpg
Daraufhin die Botschaft angeschrieben, wie man denn ein Visum mit längerer Gültigkeit überhaupt bekommen könne, und daraufhin (ein Lob auf die Botschaft in Bangkok) 2x eine schnelle Antwort bekommen:
Da die thailändischen Reisepässe nur max. 5 Jahre gültig sind, kann maximal ein Schengenvisum mit 4-jähriger Gültigkeit erteilt werden.
Natürlich kann ein solches Visum beantragt werden. Erst nach Vorlage ihres Antrages und aller Unterlagen in der Botschaft kann entschieden werden, ob Ihre Partnerin ein Schengenvisum dieser Kategorie erhalten kann.
Ok, es besteht also zumindest die Möglichkeit ein längergültiges Schengenvisum zu beantragen; im Videx-Formular gibt es allerdings keine direkte Möglichkeit, also hatte ich diesbezgl. nochmals nachgefragt und die folgende Antwort erhalten
Der Visumantrag wird nur für die erste Reise gestellt.
Im Interview mit meinen Kollegen bitte angeben, dass sie ein mehrjähriges Visum beantragen möchte.
Möglicherweise erwähnen Sie Ihre Bitte nochmals in einem zusätzlichen Schreiben.
Dieses Schreiben und der kleine Eintrag auf der Verpflichtungserklärung kosten nix, also wollten wir es beim nächsten Mal versuchen - es wäre ja zu schön, den Aufwand, die Zeit und die Kosten zu sparen und besser planen zu können.
Hallo
... ich habe da ein paar Verständnisfragen dazu.
Zu, einen machen sie sich (in Aachen) schon fast in die Hose, wenn man andeutet , das die letztendliche Wiederausreise etwas nach dem auf der VE angegebenen Datum stattfinden kann, deshalb erwähne ich es überhaupt nicht mehr. Bei der konsularischen Beantragung und auch Visaerteilung spielt(e) es bisher jedenfalls keine Rolle. Leider habe ich so einen Vermerk für 5 Jahre noch nicht angeboten bekommen.
Aber ich verstehe die Bewandtnis / den Sinn auch nicht wirklich.
Daher meine Frage, was bedeuten die 5 respektive 4 Jahre?
Bisher stand bei meiner May auf dem Visum immer "Datum Beginn" und "Datum Ende" und zusätzlich die bewilligte Dauer , also in der Regel 90Tage. Zeitraum und Dauer stimmten zu 100 Prozent überein, es war also genau festgelegt.
Zwar war es ein Visum was mehrere Einreisen ermöglichte, aber eben nur zwischen "Datum Beginn" und "Datum Ende".
Bedeutet das jetzt , die maximalen 90 Tagen können nach persönlichen Präferenzen auf max. 4 Jahre aufgeteilt werden, oder bedeutet es das 4 Jahre lang für 90 Tage eingereist werden kann und dann nach weiteren 90+1 Tagen AUßERHALB D ein erneute Einreise OHNE neue Visabeantragung erfolgen kann? Für eine Erklärung wäre ich sehr dankbar.
Member hat gesagt:Ja da die Kommunen dafür verantwortlich sind, kann es doch zu einigen Unterschieden kommen.
In grösseren Städten schon von Sachbearbeiter, zu Sachbearbeiter.
...was ja nicht sein darf! Die Komunen sind zwar für Erteilung oder Ablehnung der VE zuständig, aber nicht nach eigenem Ermessen oder eigenen Regeln.