Thailändisch lernen

Frage Umfrage, Schengen Visum

        #131  

Member

Member hat gesagt:
Dafür ist ein anderer Visum notwendig.
Ich glaube nicht das ihr das Visum entzogen wird. Aber selbst wenn sie alle nötigen Papiere verweist wird sind in Deutschland nicht die Erlaubnis zur Heirat bekommen.

Mehr sollte eigentlich nicht passieren.

Deutsche Botschaftsmitarbeiter ticken da anders. Es wird unterstellt das das Visaverfahren zum Familiennachzug umgangen werden soll wenn Heiratsabsichten ruchbar werden. Das kann zum Entzug des Schengenvisas führen.
Heiraten könnte man auch in Dänemark. Da geht das blitzschnell.
 
        #132  

Member

Member hat gesagt:
Deutsche Botschaftsmitarbeiter ticken da anders. Es wird unterstellt das das Visaverfahren zum Familiennachzug umgangen werden soll wenn Heiratsabsichten ruchbar werden. Das kann zum Entzug des Schengenvisas führen.
Heiraten könnte man auch in Dänemark. Da geht das blitzschnell.

Na klar kann man in Dänemark heiraten.Danach muss die Frau aber erstmal nach SOA zurück und einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
 
        #133  

Member

Member hat gesagt:
Meines Wissens ist eine VE ist solange gültig, bis ein anderer Aufenthaltstitel erteilt wird oder bis der Besucher, für den die VE abgegeben wurde, wieder ausreist. Zudem darf die ja bei der Visumsbeantragung auch nicht älter sein als 6 Monate, weil sich die Einkommensverhältnisse ändern können. Macht meiner Meinung nach also gar keinen Sinn 5 Jahre...hab ich auch noch nie was von gehört.
Die 5 Jahre beziehen sich auf die kommende maximale Visa-Gültigkeit, nachdem mein Besuch aus Thailand 2x in Deutschland war (und auch die Rückkehrwilligkeit bewiesen hat), hatte die Ausländerbehörde auch angefragt "Plant sie nach dem nächsten Besuch nochmal zu kommen?" und dann einen Vermerk für 5 Jahre auf die Rückseite gemacht:
Anhang anzeigen upload_2017-3-24_11-27-24.jpg
Danach noch meine Lady darum gebeten, beim Interview auf das "Begehren" längere Visa-Gültigkeit hinzuweisen - Resultat: Normales 3-Monatsvisum.

Daraufhin die Botschaft angeschrieben, wie man denn ein Visum mit längerer Gültigkeit überhaupt bekommen könne, und daraufhin (ein Lob auf die Botschaft in Bangkok) 2x eine schnelle Antwort bekommen:
Da die thailändischen Reisepässe nur max. 5 Jahre gültig sind, kann maximal ein Schengenvisum mit 4-jähriger Gültigkeit erteilt werden.
Natürlich kann ein solches Visum beantragt werden. Erst nach Vorlage ihres Antrages und aller Unterlagen in der Botschaft kann entschieden werden, ob Ihre Partnerin ein Schengenvisum dieser Kategorie erhalten kann.


Ok, es besteht also zumindest die Möglichkeit ein längergültiges Schengenvisum zu beantragen; im Videx-Formular gibt es allerdings keine direkte Möglichkeit, also hatte ich diesbezgl. nochmals nachgefragt und die folgende Antwort erhalten
Der Visumantrag wird nur für die erste Reise gestellt.
Im Interview mit meinen Kollegen bitte angeben, dass sie ein mehrjähriges Visum beantragen möchte.
Möglicherweise erwähnen Sie Ihre Bitte nochmals in einem zusätzlichen Schreiben.

Dieses Schreiben und der kleine Eintrag auf der Verpflichtungserklärung kosten nix, also wollten wir es beim nächsten Mal versuchen - es wäre ja zu schön, den Aufwand, die Zeit und die Kosten zu sparen und besser planen zu können.

Sollte jemand diesbzgl. schon erfolgreich gewesen sein, wären sicher alle interessiert, davon zu erfahren (ich hätte bei einem Erfolg berichtet).

Anhang anzeigen upload_2017-3-24_11-27-0.jpg
 
        #134  

Member

Member hat gesagt:
Na klar kann man in Dänemark heiraten.Danach muss die Frau aber erstmal nach SOA zurück und einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
Es gibt Ausländerbehörden, die winken in solchen Fällen durch. Es sind zwar nicht viele, aber es gibt sie. Auf solche Fälle beziehen sich die Herren Botschaftsmitarbeiter wenn sie die Bremse reinhauen.
 
        #135  

Member

Member hat gesagt:
Es gibt Ausländerbehörden, die winken in solchen Fällen durch. Es sind zwar nicht viele, aber es gibt sie. Auf solche Fälle beziehen sich die Herren Botschaftsmitarbeiter wenn sie die Bremse reinhauen.

Ist mir auch bekannt,aber eher die Ausnahme und oftmals mit viel Stress verbunden.
 
        #136  

Member

Member hat gesagt:
Nachweis über Miet oder Eigentumverhältnis
Hier in Baden Württemberg auch. Für die VE mußte ich meinen Mietvertrag und die Lohnbescheinigungen der letzten 3 Monate vorlegen.
 
        #137  

Member

Ist halt von Bundesland zu Bundesland verschieden.In Hessen wird kein Mietvertrag benötigt.
 
        #138  

Member

@AndyFfm

Ist halt von Bundesland zu Bundesland verschieden.In Hessen wird kein Mietvertrag benötigt.



Das kann man so nicht verallgemeinern. Bin auch in Hessen und bei uns ist das von Amt zu Amt unterschiedlich, im Landkreis (kein Mietvertrag). 1 km weiter in der Kreisfreien Stadt (mit Mietvertrag und ausreichende Grösse der Wohnung muss nachgewiesen werden).
 
        #139  

Member

@Yala
Danke,das war mir so nicht klar.Ich dachte das wäre einheitlich.
 
        #140  

Member

Ja da die Kommunen dafür verantwortlich sind, kann es doch zu einigen Unterschieden kommen.

In grösseren Städten schon von Sachbearbeiter, zu Sachbearbeiter.
 
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