(1.) ist physikalisch nicht möglich. Der BYD wiegt je nach Ausstattung rund 1750kg. Bei einem Haftreibungskoeffizienten von ~0,8 für Sommerreifen auf Asphalt wäre eine Kraft von (1750*0,8*9,8) = 13720N erforderlich, um das Fahrzeug zu verschieben bzw. (bei einer angenommenen Lastverteilung von 50:50) 6860N zum Verschieben der Vorderachse, was immer noch einer Masse von 700kg entspricht. Ein solches Motorrad gibt es (serienmässig) nicht, desweiteren handelte sich in obigem Fall um einen kleineren Roller, der nicht auf den PKW geprallt ist, sondern diesen gestreift hat, wie auf den Bildern zu sehen ist. Dadurch ist die der Haftreibung entgegenwirkenden Kraft nochmals deutlich geringer gewesen.
(2.) ist möglich und wahrscheinlich, wenn man davon ausgeht, der Fahrer ist mit Linksverkehr vertraut und ihn gewohnt. Allerdings wird, gerade durch die Radstellung der Vorderräder bedingt, von der Polizei gerne angenommen, dem wäre nicht so, woraus dann schnell eine Mitschuld konstruiert wird! Dabei wird dann völlig ausser Acht gelassen, dass das ursprüngliche Fehlverhalten nun mal vom Rollerfahrer ausging!