150 EURO ist eine Vermutung und ein Erfahrungswert aus einem anderen Land das vergleichbar sein KÖNNTE... ich hab das abgeschätzt und erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit was die Summe betrifft.
Richtig ist, dass ein dt. Gericht die Düsseldorfer Tabelle heranzöge und Abschläge vornähme hinsichtlich der geringeren Lebenshaltung. Da würden die den Index im Vergleich zu D bemessen und anpassen. Shice egal ob jemand eine teure Schule wünscht oder nicht.
Mindestens wäre es so im Fall eines ähnlichen Landes wo ich das mal ziemlich genau recherchierte.
Da wird nicht auf Sonderwünsche geachtet sondern auf den Index.
Theoretisch bleibt es, solange man nichts macht. Ansonsten gilt das Gesetz, hier das Schweizer Familienrecht wenn der Titel in der Schweiz erstritten wird was ich machen würde.
Die Gesetze sind nicht Theorie, also keine unverbindlichen Vorschläge. Eine andere Frage ist schlicht, ob man das angeht. In D bekäme sie nach Titelerlangung einen Unterhaltsvorschuss f das Kind: zur zeit bis zum 12 Lebensjahr. Demnächst länger. Der liegt unterhalb der Werte der Düsseldorfer Tabelle, die nicht rechtsverebindlich ist. Anhand was die das in der Schweiz bemessen, weiss ich nicht.
Da die Schweiz aber deutlich teurer als D ist, wird es nicht weniger sein.
Das Verfahren wird dem in D ziemlich ähnlich sein und da gibt es auch eine Kindesschutzkonvention, die das abdeckt. Glaub Haager Konvention heisst die...