Unterhaltspflicht

        #91  

Member

:coool:@mann im Käfig,
sorry, aber dein Kommentar ist fürs Clo.
..wäre...sollte ... müsste..vermutlich...blablabla.
Du unterstellst @sunny geraldo ein Helfersyndrom oder noch andere Absichten(logisch, der macht das nur um kostenlos zu vögeln), aber zur Problemlösung kommt null von Dir.
Kann man nichts zur Sache beitragen, gilt halt nur....(nix sagen)
 
        #92  

Member

Member hat gesagt:
Kann man nichts zur Sache beitragen, gilt halt nur....(nix sagen)

Weshalb? Seine rechtlichen Ausführungen sind doch korrekt und stehen im Zusammenhang mit der Thematik.
 
        #93  

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@sukhumvit

Danke. Das sieht der Leser in 100 Jahren nicht. Richtig ist, dass ich eine nicht einmal böse Nebenaussage getroffen habe es aber dabei dann auch belasse.

Unterhaltstitel aus dem Ausland werden im übrigen mittels unserer Verwaltungsgerichte vollstreckt mit ein paar Einschränkungen: die Titel dürfen nicht eklatant gegen unsere Grundrechte verstoßen.

Aber was sage ich...

Es ist halt ein Unterschied ob der Fragesteller sich kostenlosen Service erlangen mag oder echte Verantwortung tragen. Ein Flug zur Botschaft bringt weniger im Übrigen, da die Botschaft nicht Judikative sondern Exekutive ist.

Er kann aber, will er wirklich helfen die Visabeantragung unterstützen und die Spesen zur Erlangung tragen... ich betrachte das relativ neutral. Wer das mag...


Rechtlich ist man übrigens nicht durch Passausstellung Staatsbürger sondern durch Geburt. Passausstellung ist also eine gebundene Entscheidung und völlig unproblematisch. Geburtsurkunde übersetzen und beglaubigen lassen, damit zur Botschaft, Pass ausstellen lassen und fertig ist das Ding. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das anders ist als in D.

Die bekommt dann wenn die in der Schweiz sind auch vermutlich so völlig locker eine Arbeitserlaubnis ect. ect...

Ich weiss halt nicht, was die Dame und der Helfer wollen. Je nachdem kann man disponieren. Deshalb habe ich gefragt. Ich wollte ihm nichts unterstellen - fragen ist dann der richtige weg und das habe ich gemacht: was will er.
 
        #94  

Member

Member hat gesagt:
Ist das Kind minderjährig und hat einen Unterhaltsanspruch, kann der auch geltend gemacht werden. Wäre das in D und hätte das Kind einen dt. Pass (oder frz), würde es in Indonesien lebend eine an Indonesien angeglichene Summe zum Unterhalt erhalten - vermutlich so grob geschätzt vielleicht 150,00 EURO / Monat.
.
Wie schon gesagt, reine Theorie. Wenn das so einfach wäre dann würden sich die Botschaften in SOA vor Anträgen von geschwängerten Frauen kaum retten können. Den Anspruch bestreitet ja niemand ( vorausgesetzt der Sachverhalt ist hier korrekt dargestellt), den jetzt von Indonesien aus durchzusetzen ist eine ganz andere Sache.
Btw: Unterhaltsansprüche können in Asien auch durchaus höher ausfallen als in Europa. Kommt auf die Lebensumstände/ etwaiges Schulgeld usw an. Weiß nicht wo du die 150€ her hast.
 
        #95  

Member

150 EURO ist eine Vermutung und ein Erfahrungswert aus einem anderen Land das vergleichbar sein KÖNNTE... ich hab das abgeschätzt und erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit was die Summe betrifft.

Richtig ist, dass ein dt. Gericht die Düsseldorfer Tabelle heranzöge und Abschläge vornähme hinsichtlich der geringeren Lebenshaltung. Da würden die den Index im Vergleich zu D bemessen und anpassen. Shice egal ob jemand eine teure Schule wünscht oder nicht.

Mindestens wäre es so im Fall eines ähnlichen Landes wo ich das mal ziemlich genau recherchierte.

Da wird nicht auf Sonderwünsche geachtet sondern auf den Index.

Theoretisch bleibt es, solange man nichts macht. Ansonsten gilt das Gesetz, hier das Schweizer Familienrecht wenn der Titel in der Schweiz erstritten wird was ich machen würde.

Die Gesetze sind nicht Theorie, also keine unverbindlichen Vorschläge. Eine andere Frage ist schlicht, ob man das angeht. In D bekäme sie nach Titelerlangung einen Unterhaltsvorschuss f das Kind: zur zeit bis zum 12 Lebensjahr. Demnächst länger. Der liegt unterhalb der Werte der Düsseldorfer Tabelle, die nicht rechtsverebindlich ist. Anhand was die das in der Schweiz bemessen, weiss ich nicht.

Da die Schweiz aber deutlich teurer als D ist, wird es nicht weniger sein.

Das Verfahren wird dem in D ziemlich ähnlich sein und da gibt es auch eine Kindesschutzkonvention, die das abdeckt. Glaub Haager Konvention heisst die...
 
        #96  

Member

Member hat gesagt:
Da wird nicht auf Sonderwünsche geachtet sondern auf den Index.
Eine vernünftige Schulbildung ist für einen schweizer oder deutschen Staatsbürger kein Sonderwunsch und wird sehr wohl berücksichtigt wenn die Mutter es vernünftig angeht. Da gerade in Asien Bildung teuer ist kann das sehr kostspielig werden. Zumal in diesem Fall die Reise nach Indonesien ja anscheinend auch nicht ganz freiwillig geschah und Wunsch des Vaters war.
 
        #97  

Member

Staatliche Schulen kann sie aber auch in der Schweiz in Anspruch nehmen. Mir egal, wenn Du meinst der Anspruch bestünde. Sei es drum. Ich meine er besteht definitiv nicht bzw. muss das von dem Anspruch nach Index abgegolten sein der genau solche Dinge pauschal einbezieht.

In Deutschland und der Schweiz haben wir ein gutes staatliches Schulsystem. Niemand m u s s da private Schulen besuchen und sie ist sehr wohl freiwillig ausgereist.

Wünsche kann man viele haben. "Der Typ hat sie quasi gezwungen". Ja wie denn? lol

bkk, die Ausführungen sind m.E. nicht sachgerecht.
 
        #98  

Member

Member hat gesagt:
Eine vernünftige Schulbildung ist für einen schweizer oder deutschen Staatsbürger kein Sonderwunsch und wird sehr wohl berücksichtigt wenn die Mutter es vernünftig angeht.

Es wird das zugesprochen, was rechtlich durchsetzbar ist. Was vernünftig oder persönlich angemessen erscheint, bestimmt gewiss nicht die/der Anspruchsteller(in).
 
        #99  

Member

Member hat gesagt:
Was vernünftig oder persönlich angemessen erscheint, bestimmt gewiss nicht die/der Anspruchsteller(in).
Das ist korrekt und habe ich auch nicht behauptet.
 
        #100  

Member

Member hat gesagt:
sie ist sehr wohl freiwillig ausgereist.

Wünsche kann man viele haben. "Der Typ hat sie quasi gezwungen". Ja wie denn? lol

bkk, die Ausführungen sind m.E. nicht sachgerecht.
Vielleicht solltest du dir mal die Mühe machen den Thread von Anfang an zu lesen.
Von gezwungen habe ich nichts geschrieben. Ist auch unerheblich ob er sie gezwungen hat oder falsche Versprechen gemacht hat. Er wollte sich seiner Familie wohl auf billige Art und Weise entledigen.
Falls du mit nicht Sachgerecht die Berechnung des Kindesunterhalt im Ausland meinst, ich bin selbst betroffen....
 
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