Unterhaltspflicht

        #82  

Member

Du hast zu gleichen Zeit wie ich gepostet @AndyFfm bin genau deiner Meinung.
 
        #83  

Member

Seh ich auch so.

Weiber prügelt Mann nicht. Die schmeißt man raus oder man geht selber wenns nicht mehr läuft.
Wenns so weit ist, dass man Aggressionen in sich hochkochen fühlt, ist die Beziehung eh schon vorbei. Die Frau gehört einem nicht, man kann sie nicht dazu zwingen, bei einem zu bleiben.
Wenn sie derbe Scheiße baut, dann heißt es eben winke-winke und tschüß. Draufprügeln is doch fürn Arsch.
Außerdem isses beschissen fürs Karma. ;)
 
        #84  

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Ja, man darf nicht jedem alles glauben.
Wir alle wissen, dass sich Sichtweisen und auch Darstellungen zwischen unserer und asiatischer Kultur öfter mal unterscheiden.

Ich bin vorsichtig und wachsam mit meinem "Helfersyndrom".
Es gibt eine Bekannte in Zürich, die die Vorkommnisse bestätigt und habe mir ausserdem Dokumente und Zertifikate angeschaut...Heirat, Geburt u.s.w.... Alles stimmt.

Schläge gab es zweimal. Zweimal Frauenhaus. Flucht nach Indonesien, wieder zurück, wieder Flucht, diesmal endgültig.
Sie ist nun zwei Jahre zurück in Indonesien und hat das Thema Scheidung oder Unterhalt nicht angerührt. Mangels Kenntnis, mangels Sprachkenntnis, und auch wegem fehlendem Wissen, WIE man sowas macht.
Vielleicht auch mit der Hoffnung, wieder in die Schweiz zu können.

Jedenfalls, das was der Typ macht oder gemacht hat geht gar nicht. Erschwerend kommt eben hinzu, dass "sie" keine Europäerin ist. Nun warten wir, was die Botschaft in jkt sagt....
 
        #85  

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Member hat gesagt:
Der Schweizer hat eine neue Adresse, die er natürlich nicht rausgibt.
Es braucht also vorab eine Adressklärung, die sich von Indonesien aus nur schwer machen lässt. Deshalb suche ich eine Rechtsberatung oder Anwalt hier in DACH, idealerweise in der schweiz.
Eine anwaltschaftliche Durchsetzung von Indo aus, mit dem eher unbestimmtem Auftreten einer "devoten" Asiatin halte ich für nicht machbar.


Wieso willst Du der Dame eigentlich helfen? Fände ich interessant. Was hast Du davon?

Adresse ist nicht zwingend nötig, wäre es D oder France. Öffentliche Zustellung am Familiengericht am Ort wo der zuletzt (bekannt) gemeldet war, wenn er nicht mehr zu ermitteln ist.

Ich wäre vorsichtig bei dem ganzen. Gut möglich, dass alles so ist wie Du es sagst. genau so gut möglich, dass es sich gaaaaanz anders zuträgt und für mich am wahrscheinlichsten ist eine Mischung von beidem.

Frauenhäuser im Übrigen sind in Punkto Seriösität für mich NULL.

Da wird sehr schnell mal alles Mögliche geglaubt und der Mann pauschal zum Monster gestempelt mit der unsäglichen Folge, dass das ABR nach einiger Zeit komplett zur Mutter kommt als einseitges Resi-Modell (Kind war ja nun lange genug einseitig bei der Mutter und damit widerspricht es dem Kindeswohl das ABR dem Mann zuzugestehen)...

Polizeiberichte sind da deutlich aussagekräftiger als die Ansichten von weiteren Helfern aus der Frauenhausbranche.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #86  

Member

Member hat gesagt:
Kann sie kein Visum bekommen mit der Begründung den gemeinsamen Sohn der ja Schweizer Staatsbürger ist zu ihrem noch Ehemann zu begleiten?

Wäre es ein deutscher Fall, ganz klar ja.
 
        #87  

Member

Member hat gesagt:
Wieso willst Du der Dame eigentlich helfen? Fände ich interessant. Was hast Du davon?

Adresse ist nicht zwingend nötig, wäre es D oder France. Öffentliche Zustellung am Familiengericht am Ort wo der zuletzt (bekannt) gemeldet war, wenn er nicht mehr zu ermitteln ist.

Ich wäre vorsichtig bei dem ganzen. Gut möglich, dass alles so ist wie Du es sagst. genau so gut möglich, dass es sich gaaaaanz anders zuträgt und für mich am wahrscheinlichsten ist eine Mischung von beidem.

Frauenhäuser im Übrigen sind in Punkto Seriösität für mich NULL.

Da wird sehr schnell mal alles Mögliche geglaubt und der Mann pauschal zum Monster gestempelt mit der unsäglichen Folge, dass das ABR nach einiger Zeit komplett zur Mutter kommt als einseitges Resi-Modell (Kind war ja nun lange genug einseitig bei der Mutter und damit widerspricht es dem Kindeswohl das ABR dem Mann zuzugestehen)...

Polizeiberichte sind da deutlich aussagekräftiger als die Ansichten von weiteren Helfern aus der Frauenhausbranche.

Hat aber alles mit dem Unterhalt für die Kinder nix zu tun...
 
        #88  

Member

Member hat gesagt:
Hat aber alles mit dem Unterhalt für die Kinder nix zu tun...

Klar doch. Unterhaltsansprüche durchzusetzen bedeutet einen Titel zu erlangen. Den erlangt man vor Gericht im Klageverfahren - dazu befarf es einer Meldeadresse, um das Verfahren anzustrengen und wenn man die Adresse nicht hat kann man sowas über öffentliche Zustellung am zuständigen Gericht anstrengen.

Ganz einfach.

Der Fragesteller hat angeführt keine Meldeadresse zu kennen und keine ausfindig zu machen bzw. gülte das für seine Begehrte Dame, die Unterhalt nicht erhielte...


Du erwähnst übrigens den Kindesunterhalt wofür ich im Gegensatz zum Ehegattenachunterhalt volles Verständnis habe.

Die Frau soll doch mit dem einen Kind einen Schweizer Pass beantragen, über den Status ihres Kindes einen Aufenthaltstitel erwirken für sich und den Rest, in die Schweiz einreisen und zunächst einmal Unterhaltsvorschuss beantragen - glaub so hiesse das bei uns in D.

Aber wenn die Frau all das nicht weiss und in den Wind schlägt, habe ich schon ein paar Fragezeichen im Kopf...
 
        #89  

Member

Member hat gesagt:
Die Frau soll doch mit dem einen Kind einen Schweizer Pass beantragen, über den Status ihres Kindes einen Aufenthaltstitel erwirken für sich und den Rest, in die Schweiz einreisen und zunächst einmal Unterhaltsvorschuss beantragen
Soweit die Theorie...
Anscheinend sind ja noch nicht mal Mittel da um zur Botschaft zu reisen, geschweige denn in die Schweiz.
 
        #90  

Member

Member hat gesagt:
Soweit die Theorie...
Anscheinend sind ja noch nicht mal Mittel da um zur Botschaft zu reisen, geschweige denn in die Schweiz.

Ist das Kind minderjährig und hat einen Unterhaltsanspruch, kann der auch geltend gemacht werden. Wäre das in D und hätte das Kind einen dt. Pass (oder frz), würde es in Indonesien lebend eine an Indonesien angeglichene Summe zum Unterhalt erhalten - vermutlich so grob geschätzt vielleicht 150,00 EURO / Monat.

Das ist letztlich eine Entscheidung des Familiengerichtes. In der Schweiz gibt es deutlich höhere Sätze, wenn das Kind in der Schweiz lebt vermute ich.

Mittel um zur Botschaft zu reisen nicht vorhanden? Sorry, aber das glaube ich nicht. Innerlandesflüge sind spottbillig, ab so 40 EURO...

Da vermute ich viel eher eine Art Gleichgültigkeit der Dinge gegenüber gepaart mit der Vermutung der nächste falang wird es schon richten...

Und es sind ja immer welche da, die das alles sehr einfühlsam mit tragen. Warum, hat mir noch nie einer erklären können.
 
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