Unterhaltspflicht

        #61  

Member

Member hat gesagt:
in D zahlt der Staat nur wenn sich das Kind dauerhaft hier aufhält.
Ich glaube EU Raum und Türkei ist gemeint. Da fließen die Gelder Kreuz und Quer. Bin selbst betroffen, seit mein Sohn zurück in Thailand ist gibt es kein Geld mehr.
 
        #62  

Member

@Sunny_geraldo

Hallo
Lass Dir eine Vollmacht für die "Vertretung Anliegen Alimente von Frau ....und Kind von Schweizerbürger " geben, Bestätigung auf dem Konsulat inkl. beglaubigter Übersetzung und kontaktiere einen Anwalt in der Schweiz. Sollte eigentlich klappen und Du kannst die ganze Abwicklung via Anwalt machen
Und ja... Kinder von Schweizer "mit Vaterschafts-Anerkennung" erhalten Alimente. Und Ja... Ist einmal die ganze Sache am rollen, wird sie sogar eine Befreiung der Anwaltskosten erhalten oder sogar Papa muss alles zahlen. Die Kontaktierung mit dem Leibesvater, Aufenthalt und was auch immer noch kommt, übernimmt die Behörde. Er wird sich nicht verstecken können... Das Kindswohl geht in der Schweiz vor.

Am Besten einen Anwalt an ihrem ehemaligen Wohnkanton suchen.
Das weiteres Vorgehen wird der Anwalt dir dann mitteilen.

Kinder bekommen Alimente bis zur ihrer Erstausbildung und nicht bis zur Volljährigkeit... Kinder können auch noch mit 25 Jahren Unterhalt erhalten..
Aber, Schule muss nachweisbar sein..

Für die Frau wird's schwieriger.. Unterhaltspflicht für eine Frau im Ausland wird nicht einfach zu erhalten sein.
Aber die Alimente wird für beide reichen.
Es werden alle Bedürfnisse der Frau und des Mannes auf das Existenzminium herunterberechnet.. Löhne von Frau und Mann zusammengezählt..(Frau wahrscheinlich kein nachweisbares Einkommen). Sollte ein Restbetrag übrigbleiben, wird im Allgemeinen 2/3 die Frau mit Kind erhalten, 1/3 der Mann.
Dies entscheidet nicht der Vater und nicht die Mutter, sondern alleine das Gericht. Das Gericht schützt das Kindswohl und nicht Vater oder Mutter..

Dies alles kann für Papi sehr teuer werden. Alimenten von 2'400 Fr. für ein Kind können mit einem entsprechendem Einkommen des Vaters, können sehr leicht auftreten.


Bezahle immer noch Alimente für meine *Kinder.. und die sind alle Volljährig...
*mache ich auch gerne, sind ja meine..

Solche Leute sollen auch bezahlen müssen..
Holen eine Frau aus dem Irgendwo, halten sie unwissend, und schieben sie nachher mit Drohungen und falschen Argumenten wieder zurück.
Habe dies auch erlebt mit einer Freundin aus Thailand.. und helfe einer 2.ten mit gleichen Problemen
 
        #63  

Member

Member hat gesagt:
Ich glaube EU Raum und Türkei ist gemeint. Da fließen die Gelder Kreuz und Quer. Bin selbst betroffen, seit mein Sohn zurück in Thailand ist gibt es kein Geld mehr.
Nicht Türkei...Nur EU.
aber für arme Kinder in RU ....BU(oder BG...?)...usw
 
        #64  

Member

@Thaiguru
Ja genau, so sagt das auch mein Rechtsempfinden.
Heute hat die eine Bekannte mit dem Sozialinstitut ssiss in zürich telefoniert. Meine email von gestern ist angekommen und bekannt. Angeblich wereden sie sich melden und einen Anwalt benennen.

We wait and see.
 
        #65  

Member

Member hat gesagt:
Korrekt - es ist im Grunde KEINE Aufgabe der Botschaft sich darum zu kümmern...
Member hat gesagt:
Wie Du selber sagst : "Es ist die Aufgabe einer Botschaft sich um die Anliegen ihrer Staatsbürger im Ausland zu kümmern"...

Eines der Kinder ist ein minderjähriger Schweizer Staatsbürger dem gegenüber die Schweizer Botschaft verpflichtet ist !
Die Aufgabe der Botschaft ist die diplomatische Vertetung der Regierung, während sich das Konsulat um die Veraltungsangelegenheiten und damit die Interessen Ihrer Staatbürger kümmert (i.d.R. ist an die Botschaft eine Konsularabteilung angeschlossen).
 
        #66  

Member

Member hat gesagt:
Die Aufgabe der Botschaft ist die diplomatische Vertetung der Regierung, während sich das Konsulat um die Veraltungsangelegenheiten und damit die Interessen Ihrer Staatbürger kümmert (i.d.R. ist an die Botschaft eine Konsularabteilung angeschlossen).

Stimmt schon....

Da es aber kein seperates Konsulat der Schweiz (wie auch von Deutschland) in Jakarta gibt ist eben doch der Weg zur Botschaft angesagt...
 
        #67  

Member

Deshalb sage ich diskussionsfähig. Grundsätzlich gilt der Ehemann ist nach der Heirat Unterhaltspflichtig. Der Betreuungsunterhalt ist nicht Diskussionsfähig, da dieser gesetzlich geregelt ist.

Ich vermute ( Betonung auf Vermutung weil wir nicht die kompletten Hintergründe wissen) dass dieser entfällt, da der Vater auf verschwunden / abgehauen macht. Und dieser nur mit Aufenthalt in Deutschland / Schweiz bezahlt wird

Kindesunterhalt bleibt unbenommen. Jedoch kann die Höhe nicht nach der jeweiligen Tabelle gerichtet werden. Da die Lebensunterhalt in Asien geringer ist als in Europa.

Das bringt uns in diesem Fall nicht weiter, da das Problem bei der Geltendmachung der
Unterhaltsansprüche liegt

Diese Ansprüche können nur dann geltend gemacht werden wenn der Vater in Verzug gesetzt wird --> Vorlage von Gehaltsnachweisen.

Das ist das Problem - wer setzt den Vater in Verzug. Die Botschaft bestimmt nicht. Ein Anwalt Vorort könnte es tun auch mit Vollmacht. Bezahlung des Anwaltes = wahrscheinlich nächstes Problem.

Auch Die erneute Anreise ist ein Problem. Unterkunft? Behörden könnten helfen - der Botschaft würde das weniger interessieren da fiese nur die Finanzierung des Aufenthalts prüft.

Meines Erachtens hätte die Dame in der Schweiz bleiben sollen und zu einer Behörde gehen sollen

Diesen Vorwurf müsste sie sich stellen im Falle einer Klage

Bin kein Anwalt - jedoch im deutschen Recht sehr informiert. :)
 
        #68  

Member

Member hat gesagt:
Auch Die erneute Anreise ist ein Problem. Unterkunft? Behörden könnten helfen - der Botschaft würde das weniger interessieren da fiese nur die Finanzierung des Aufenthalts prüft.
Der Aufenthaltstitel der Ehefrau für die Schweiz ist sehr wahrscheinlich noch gültig. Der reicht doch für die Einreise.
 
        #69  

Member

Member hat gesagt:
Der Aufenthaltstitel der Ehefrau für die Schweiz ist sehr wahrscheinlich noch gültig. Der reicht doch für die Einreise.

Hatte ich schon geschildert... Sie hat keinen schweizer Pass. Sie ist schon mindestens zwei Jahre raus aus der Schweiz. Die Botschaft in jkt wurde schon angefragt und die Antwort lautet: Visum beantragen, finanzielle Mittel nachweisen.
 
        #70  

Member

Wenn die Ehefrau in der Schweiz gelebt hat, dann muss sie einen schweizer Aufenthaltstitel besessen haben. Auf der Karte steht ein Ablaufdatum. Das Datum sollte man prüfen.
 
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