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Unterhaltspflicht

        #41  

Member

Member hat gesagt:
Wie lange hat sie denn in der Schweiz gelebt? Hat sie die Sprache gelernt? Hat sie sich eingegliedert? Oder hat der Typ sie absichtlich Dumm gehalten?
Der Typ gehört echt in den Knast. Aber dann kann er ihr gar kein Geld mehr schicken.

Hatte auch gefragt hat der Typ einen Job und verdient Kohle? Denn wo nix ist, kann man auch nix holen.


Sorry @Pilo versteh deine Aussage,aber die hilft dem Threadsteller nicht weiter und ist außer dem Unqualifiziert,ob er der
gute Samariter ist hat in dem Bezug nichts am Hut.Nur das ein Kind eine Schweizer Staatsbürgerschaft hat ändert einiges und
Geld gibt es für Unterhalt auch,wenn er selber nichts hat.Der Vater Staat ist für seine Staatsbürger schon da.


Sorry O-Ton
 
        #42  

Member

Member hat gesagt:
Ja, definitiv keine Aufgabe der Botschaft. Thailand ist außerdem auch kein Vertragsstaat des UN-Übereinkommens, daher wird es auch keine Unterstützung geben.

Um die Lage/Situation des Kindes mit Schweizer Staatbürgerschaft sollte sich doch das Schweizer Konsulat kümmern?

Korrekt - es ist im Grunde KEINE Aufgabe der Botschaft sich darum zu kümmern...

Allerdings ist eines der Kinder Schweizer Staatsbürger - das ändert die Situation !
 
        #43  

Member

Member hat gesagt:
@Sunny_geraldo was versprichst Du Dir davon ihr zu helfen?
Willst Du dass sie Dir dankbar ist? Oder willst Du nur der Samariter sein?

Sorry, die Frage finde ich beknackt...
 
        #44  

Member

Member hat gesagt:
@bkk
Die Mutter darf ohne visum das kind nicht begleiten.
Die mutter bekommt ein visum nur, wenn sie die üblichen Dinge nachweist.
Das Visum dürfte in diesem Fall das geringste Problem sein. Das bekommt sie als Begleitperson und Mutter eines minderjährigen schweizer Staatsbürgers mit nahezu 100% tiger Sicherheit. Eventuell hat sie ja sogar noch eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz??
 
        #45  

Member

Schau dir mal den Link an. In ihrem Fall würde ich mal eine der Frauenorganisationen kontaktieren. Ev hat sie noch einen Kontakt des Frauenhaus in dem sie war. Die sind meistens juristisch bestens vernetzt

http://www.beobachter.ch/justiz-beh...sstreitigkeiten_rechtsberatung-zum-nulltarif/

Klar ist, dass der Typ unterhaltspflichtig (Kinderalimente) für alle Kinder ist, bei denen er im geburtsschein als Vater eingetragen ist. Zudem ist er verpflichtet der getrennten oder später geschiedenen Ehefrau Unterhalt zu zahlen
Auch wenn er auf cheap Charly macht, die sozialbehörden sind in einem solchen Fall recht unzimperlich und pfänden einfach seinen Lohn.
 
        #46  

Member

Member hat gesagt:
Allerdings ist eines der Kinder Schweizer Staatsbürger - das ändert die Situation !
Wie meinst du das oder inwiefern sollte das die Situation ändern?
Es ist doch die Aufgabe einer Botschaft sich um die Anliegen ihrer Staatsbürger ( oder solche die es werden wollen) im Ausland zu kümmern.
 
        #47  

Member

Member hat gesagt:
Wie meinst du das oder inwiefern sollte das die Situation ändern?
Es ist doch die Aufgabe einer Botschaft sich um die Anliegen ihrer Staatsbürger ( oder solche die es werden wollen) im Ausland zu kümmern.

Wie Du selber sagst : "Es ist die Aufgabe einer Botschaft sich um die Anliegen ihrer Staatsbürger im Ausland zu kümmern"...

Eines der Kinder ist ein minderjähriger Schweizer Staatsbürger dem gegenüber die Schweizer Botschaft verpflichtet ist !
 
        #48  

Member

Ist schon klar, aber dadurch hat sich ja nichts geändert.
 
        #49  

Member

Member hat gesagt:
Ist schon klar, aber dadurch hat sich ja nichts geändert.

Natürlich ändert sich was...

Es ist ein riesiger Unterschied ob Du als Indonesierin dort stehst mit einem Kind dass in Indonesien geboren wurde und Du sagst "der Vater ist soundso aus eurem Land" oder ob Du dort mit einem Kind stehst dass in der Schweiz geboren wurde, ein Produkt einer in der Schweiz "registrierten" Ehe mit einem Schweizer ist....
 
        #50  

Member

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Es ging doch von vorneherein um einen schweizer Staatsbürger und dessen Mutter, bzw die Ehefrau eines Schweizers. Von einer veränderten Situation sehe ich da nichts.
Natürlich kann da nicht jeder herkommen und behaupten ich habe ein Kind von Mir. X...
Ich denke das versteht sich von selbst.
Aber auch bei dieser Konstellation ist es normalerweise nicht die Aufgabe der Botschaft sich um Alimenteansprüche etc zu kümmern. Bewirken können die natürlich allemal was, keine Frage. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
 
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