Gäste lese Limitierung!

Unterhaltspflicht

        #151  

Member

Member hat gesagt:
Was hast du davon wenn der Vater ermittelt wird und Unterhalt zahlen muß ?
Erschliest sich mir nicht. Sorry.
Die Kinder sollen was davon haben, nicht der TO.
Es soll noch Leute geben, die helfen auch ganz ohne Hintergedanken.
 
        #152  

Member

Vielleicht kann Dir dies weiterhelfen...

Unterhaltszahlungen
Bei Problemen mit Unterhaltszahlungen, die aus dem Ausland oder ins Ausland geleistet werden müssen, gibt es bei Bedarf die Möglichkeit des internationalen Alimenteninkassos. Grundsätzlich haben Unterhalsberechtigte Anspruch auf behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderung, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt. Massgeblich ist hier, ob mit den einzelnen Ländern Abkommen (New Yorker Übereinkommen von 1956 / Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommen von 1958 und 1973) getroffen worden sind. Informationen dazu geben die zuständigen kantonalen Empfangs- und Übermittlingsbehörden oder der Internationale Sozialdienst www.ssiss.ch
Bei konkreten Fragen und individuellen Problemen wenden Sie sich an eine der Beratungsstellen des Verbundes für eine persönliche Beratung
 
        #153  

Member

oder wende Dich direkt an folgendes Amt in der Schweiz...

Bundesamt für Justiz
Zentralbehörde internationale Alimentensachen
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T
+41 58 464 80 48
Fax
+41 58 462 42 79

falls sich der Kindsvater noch in der Schweiz aufhält...
 
        #154  

Member

Member hat gesagt:
Vielleicht kann Dir dies weiterhelfen...

Unterhaltszahlungen
..... oder der Internationale Sozialdienst www.ssiss.ch
Bei konkreten Fragen und individuellen Problemen wenden Sie sich an eine der Beratungsstellen des Verbundes für eine persönliche Beratung

Erstmal Danke, dass du hier dabei bist.
Mit dem ssiss gab es schon Kontakt. Hatte ich weiter oben geschrieben.
Kontakt per mail und Telefonat. Sie haben keine Möglichkeit zu helfen. Einziger Tip war ein Verweis auf dern Partnerorganisation in jakarta.
Der Anruf dort steht noch aus
 
        #155  

Member

Member hat gesagt:
oder wende Dich direkt an folgendes Amt in der Schweiz...

Bundesamt für Justiz
Zentralbehörde internationale Alimentensachen
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T
+41 58 464 80 48
Fax
+41 58 462 42 79

falls sich der Kindsvater noch in der Schweiz aufhält...


Das klingt interessant. Danke
 
        #156  

Member

Member hat gesagt:
Jetzt lege doch mal bitte die Karten auf den Tisch.
Was liegt dir an einer Indonesierin die von einem Jugoslawen 2 Kinder hat und wieder in ihre Heimat verschwunden ist ?
Was hast du davon wenn der Vater ermittelt wird und Unterhalt zahlen muß ?
Erschliest sich mir nicht. Sorry.

Eigentlich "no comment"...

Tatsächlich ist es so, wie dir bkk schon geantwortet hat.
dass ich die Frau nett finde und es mir leid tut zu sehen, welch Leben manche Menschen in Asien führen ist ja logisch.

Ich habe z.B. auch einen privaten Fonds gegründet für Direkthilfe in den Phils.Möchte jetzt hier aber kein Fishing for compliments betreiben
 
        #157  

Member

Member hat gesagt:
Wo sind denn die ganzen Schweizer hier im Forum??

Lies doch nochmal meinen Beitrag #44, da hab ich einen Link für kostenlose Rechtsberatung in der CH
Auch der Hinweis das Frauenhaus in dem sie ja anscheinend war zu kontaktieren finde ich immer noch vernünftig. Diese Arbeiten oft mit Anwälten für Sozial- und Familienrecht zusammen welche für eine erste Rechtsberatung auch gratis sind Home

Grundsätzlich ist es in der CH nicht möglich einfach unterzutauchen und wenn jemand gesucht wird, vor allem wg Unterhaltszahlungen wird dieser auch gefunden.
Wie ich schon schrieb, sind in der Regel die Behörden recht unzimperlich im eintreiben von Unterhaltszahlungen
 
        #158  

Member

Member hat gesagt:
Lies doch nochmal meinen Beitrag #44, da hab ich einen Link für kostenlose Rechtsberatung in der CH
Auch der Hinweis das Frauenhaus in dem sie ja anscheinend war zu kontaktieren finde ich immer noch vernünftig.

Das Frauenhaus wurde schon angesprochen. Sie helfen nur den Frauen, die auch gerade aktuell im FH sind. Rechtsberatung oder die Empfehlung eines Anwalts machen sie nicht.

Ich warte jetzt mal auf den Anruf bei der Partnerorganisation von dem ssiss in jkt
 
        #159  

Member

Member hat gesagt:
Lies doch nochmal meinen Beitrag #44, da hab ich einen Link für kostenlose Rechtsberatung in der CH

Der Hinweis ist gut. Leider gibt es diese kostenlose Rechtsberatung nur persönlich vor Ort. Keine telefonische Beratung möglich...
 
        #160  

Member

Member hat gesagt:
BTW :
Den Begriff "Dritte Welt" benutzt man nicht mehr da es einen grossen Unterschied zwischen rückläufigen Staaten und Schwellenländern gibt...

Für mich ist das "Dritte Welt" wie du es bezeichnest ist dein Problem.
 
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