Thailändisch lernen

DACH --> TH Unterschied Non Immigrant Visums O (Retirement) und Non-Immigrant-Visums “O-A”

        #111  

Member

Member hat gesagt:
Da Gehalts-/Lohnabrechnungen nicht akzeptiert werden, hilft dir der Lohnausweis (den die Deutschen mW nicht kennen) nicht weiter.
Auf der Webseite der Botschaft steht Bankkonto oder Einkommensnachweis von mindestens 40000 Baht pro Monat.
 
        #112  

Member

@gabbiano mein Link stammt von der Webseite der Thailändischen Botschaft in Berlin :strei:
 
        #113  

Member

Member hat gesagt:
mein Link stammt von der Webseite der Thailändischen Botschaft in Berlin
Tatsächlich. Auf der Berner Botschft steht nur "Einkommensnachweis". Aber die wollen tatsächlich einen Rentenbescheid oder Bankguthaben.
 
        #114  

Member

Ja und für Mexikaner gelten auch andere Regeln🤣, das war aber nicht meine Frage @gabbiano .😉
 
        #115  

Member

Member hat gesagt:
Ja und für Mexikaner gelten auch andere Regeln🤣, das war aber nicht meine Frage
Was hast du denn. Es steht dort schon richtig, ich habs nur falsch interpretiert. Einkommensnachweis = Rentenbescheid.
 
        #116  

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Hamburg Honorar Konsulat will Kopien vom Girokonto. 3 Monate 5000 Euro oder mehr. Stand 2019.
 
        #117  

Member

Guthaben auf Aktiendepots werden jedenfalls definitiv nicht akzeptiert. Ist auch einsehbar, denn die nächste Kurskorrektur kommt bestimmt und dann schmilzt das Guthaben...

Hätte auch eine Frage: Muss man beim Non- Immigrant O-M Visum die KV für die gesamte Laufzeit des Visum (365 Tage) abschließen oder reicht die maximale Aufenthaltsdauer von eben 90 Tagen?

Ich bedanke mich im voraus für Antworten oder falls schon irgendwo beantwortet, den Link.
 
        #118  

Member

Ja,KV muss die länge des Visums abdecken,also bei einem Jahr ,muss die KV auch so lange ausgestellt werden.
 
        #119  

Member

Member hat gesagt:
Non- Immigrant O-M Visum die KV für die gesamte Laufzeit des Visum (365 Tage) abschließen
Beim einfachen Non OM ist überhaupt keine Krankenversicherung vorgeschrieben.
Nur beim Non OA.

Nur durch die momentane Situation ist eine Covid Versicherung Pflicht.
Diese muss den gesamten Aufenthalt abdecken.
 
        #120  

Member

Member hat gesagt:
Nur durch die momentane Situation ist eine Covid Versicherung Pflicht.
Diese muss den gesamten Aufenthalt abdecken.
Aber nur für die Ausstellung des COE.
Bei der Beantragung des Extension of Stay beim Non-O (NICHT O-A!!!!) für ein weiteres Jahr interessiert sich auf der Immigration vor Ort niemand für eine (Covid-) KV.
 
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