TH --> DE Verpflichtungserklärung - höhe des Vermögen der Thailady

  • Ersteller
        #21  

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Nur ne Idee. Ich hatte Ante-Corona geplant meine ASEAN Tante (Indo) als Touristin einreisen zu lassen. Pauschal-Gruppenreise ca 14 - 21 Tage arrangiert von einem lokalen Reiseunternehmen. Reisekrankenversicherung, Visum usw durch die Reisegesellschaft, die das nicht zum ersten mal macht. So war mal die Planung. Zahlung mit meiner Kreditkarte oder Paypal (Teilpreis - siehe unten). Abholung meines Besuchs am Ankunftsairport in EU, je nach Reiseprogramm. Hotel- und touristische Leistungen bis auf eine Fee vom Reisepreis abgezogen und dann indiv. durch die Lande. Bei Gruppenvisum 'Ablieferung am Airport der Gruppenrückreise aus der EU . Bei Visum, welches die Individual-Ausreise ermöglicht, entsprechend geplant (anderer Airport, evtl. Kauf eines ow Tickets EU - Asean.) Neuer Versuch Post-Covid

Politik entfernt. Kelle
 
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        #22  

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Member hat gesagt:
Besuche sie besser noch mehrmals, bevor Du Dir den Stress einer Einladung antust.
Klar, ist ja auch grad easy nach Thailand zu reisen...Und sicher auch günstiger mit den ganzen Test und so weiter :-D
Member hat gesagt:
Gespartes, das man ausgibt, sollte in Form einer regelmäßigen angemessenen Rente wieder ausgeglichen werden. Irgendwann isses sonst nämlich wech, was in Thailand, oder mit einer Thai-Lady oft sehr schnell gehen kann.
Verstehe die Logik nicht, egal... Eigentlich sind alle Frauen gleich oder?
Bei deinen Ansichten, kann man nur gute Nacht sagen..DANKE FÜR Deine HILFREICHEN ANTWORTEN! WAS EIGENTLICH GAR NICHTS MEHR MIT DEM THEMA ZU TUN HAT!!!! Langweilig?
 
        #23  

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Member hat gesagt:
.DANKE FÜR Deine HILFREICHEN ANTWORTEN! WAS EIGENTLICH GAR NICHTS MEHR MIT DEM THEMA ZU TUN HAT!!!!
Was willst du denn noch. Das Thema ist durch, alles gesagt..
 
        #24  

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Member hat gesagt:
Klar, ist ja auch grad easy nach Thailand zu reisen...
Ich könnte mir vorstellen, dass @Glupperer empfiehlt, das ganze etwas langfristiger anzulegen. Insbesondere auch länger, als voraussichtlich Einschränkungen wegen Covid bestehen.
Deine aus meiner Sicht etwas empfindliche Reaktion lässt mich ihm zustimmen...
 
Zuletzt bearbeitet:
        #25  

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Member hat gesagt:
DANKE FÜR Deine HILFREICHEN ANTWORTEN! WAS EIGENTLICH GAR NICHTS MEHR MIT DEM THEMA ZU TUN HAT!!!! Langweilig?
Schrei doch nicht so !!!
Sorry, dass ich Deine erwartete Antwort nicht getroffen habe.
Wünsche Dir gute Besserung.

Letzter Gruß
G.
 
        #26  

Member

Zur Info,

Kunden-ID: xxxxxxxxxxxx, Verpflichtungserklärung

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

wir haben Ihr Anliegen bearbeitet.

Die Voraussetzungen zur Beglaubigung einer Verpflichtungserklärung liegen leider nicht vor:

- Ihr Einkommen ist zu gering und liegt unterhalb Ihrer Pfändungsfreigrenze.

Die Hinterlegung einer Kaution wird von der Landeshauptstadt München nicht angeboten, daher kann Vermögen in dieser Weise nicht als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit herangezogen werden.

Was können Sie tun?

- Die Botschaften können Anträge auf ein Visum auch ohne Verpflichtungserklärung entscheiden. Ihr Gast sollte das vor Ort klären.

- Eine dritte, andere Person ist bereit, an Ihrer Stelle die Haftung zu übernehmen und unterschreibt die Erklärung.

Die Kommunikation für dieses Anliegen erfolgt über:

verpflichtungserklaerung.kvr@muenchen.de





Also Kaution nicht möglich
 
        #27  

Member

Member hat gesagt:
Zur Info,

Kunden-ID: xxxxxxxxxxxx, Verpflichtungserklärung

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

wir haben Ihr Anliegen bearbeitet.

Die Voraussetzungen zur Beglaubigung einer Verpflichtungserklärung liegen leider nicht vor:

- Ihr Einkommen ist zu gering und liegt unterhalb Ihrer Pfändungsfreigrenze.

Die Hinterlegung einer Kaution wird von der Landeshauptstadt München nicht angeboten, daher kann Vermögen in dieser Weise nicht als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit herangezogen werden.

Was können Sie tun?

- Die Botschaften können Anträge auf ein Visum auch ohne Verpflichtungserklärung entscheiden. Ihr Gast sollte das vor Ort klären.

- Eine dritte, andere Person ist bereit, an Ihrer Stelle die Haftung zu übernehmen und unterschreibt die Erklärung.

Die Kommunikation für dieses Anliegen erfolgt über:

verpflichtungserklaerung.kvr@muenchen.de





Also Kaution nicht möglich
Zitat: 'Die Hinterlegung einer Kaution wird von der Landeshauptstadt München nicht angeboten, daher kann Vermögen in dieser Weise nicht als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit herangezogen werden.'

Nicht angeboten - ha ha. Die Bürokratie und die Geschwindigkeit und Bürgernähe im Königreich ist haarsträubend. Mir san mir !!!!
 
        #28  

Member

Wenn mir eine Behörde amtlich bescheinigen würde:

"Ihr Einkommen ist zu gering und liegt unterhalb Ihrer Pfändungsfreigrenze"

würde ich spätestens jetzt einmal darüber nachdenken, ob .....
 
        #30  

Member

Member hat gesagt:
Zitat: 'Die Hinterlegung einer Kaution wird von der Landeshauptstadt München nicht angeboten, daher kann Vermögen in dieser Weise nicht als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit herangezogen werden.'

Nicht angeboten - ha ha. Die Bürokratie und die Geschwindigkeit und Bürgernähe im Königreich ist haarsträubend. Mir san mir !!!!
ja so ist es in Bayern ;-)


und mal abgesehen, dass ich in meiner Eigentumswohnung wohne...bei den Mietpreisen in München bleibt da einigen weniger bei den der Antrag durchgeht...
 
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