DACH --> TH Visa-Frage..

Wir reden aneinander vorbei. Ich meine in Thailand. Nicht hier. Dort (in Thailand) musste ich letztes Jahr vorweisen, das ich seit mindestens 3 Monaten 400.000 baht auf meinem Konto habe.
Du hast aber gefragt welche Botschaft zuständig ist bzw dir einen Nachweis erstellt.
Darum verstehe ich deine Frage jetzt noch weniger als vorher. Falls sich in den letzten Wochen nichts geändert hat, dann kann ich dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich garantieren das Thailand im Inland keine eigenen Botschaften hat.
Vermutlich meinst du die Immigration. Dort kannst du denn Nachweis erbringen. Brauchst du aber bei Non Immigrant doch gar nicht.
Den Nachweis erbringst du doch schon bei der Antragstellung.
 
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Ich bin letztes Jahr nach Laos, habe dort mein non o bekommen von der thailändischen Botschaft, ohne irgendwelche Finanzen vorzulegen. Bei der Immigration musste ich dann 400.000 länger als 3 Monate belegen, per Bestätigung von der Bank. Nun habe ich mein Non o aus der Schweiz. Meine Frage ist jetzt, MUSS ich jetzt wieder 400.000 vorweisen, oder muss ich jetzt gar nichts vorweisen? Wie du richtig sagst ist das ja schon geschehen. Aber, falls ich etwas vorweisen muss, müssen das 400.000 seit 3 Monaten sein? Oder geht das eben auch Einkommensbescheinigung?
 
Eventuell solltest du mal klar schreiben um was es geht.
Es gibt ein normales Non Immigrant O welches 1 Jahr gültig ist und zu einem Aufenthalt von 90 Tagen pro Einreise ermächtigt.
Und es gibt das Non Immigrant OA. Das ist ebenfalls 1 Jahr gültig aber man muss das Land nicht verlassen.

Bei der ersten Version ist kein Nachweis über Einkommen nötig.

Bei der zweiten Version ist entweder der Nachweis über ein Bankguthaben oder eines Einkommensnachweis (Rentenbescheid) vorgeschrieben.
Die 400k betreffen da aber nur verheiratete. Single benötigen 800k.

Solltest du die erste Version haben und diese in Thailand in die zweite Version ändern wollen müssen diese Nachweise erbracht werden. Genauso wenn man die zweite Version wieder um 1 Jahr verlängern will.

Solltest du in der Schweiz bereits die zweite Version bekommen haben müsstest du diesen Nachweis bereits in der Schweiz erbracht haben. Sonst hättest du diese Version gar nicht bekommen.
 
Vielen Dank, da wären wir wieder bei der Ausgangsfrage. Wenn ich von Version 1 in Version 2 wechseln möchte, muss der finanzielle Nachweis erneut erbracht werden. Wenn das also keine 400.000 wären, dann ein Einkommensnachweis. Inwiefern muss dieser Einkommensnachweis beglaubigt sein? Können ja auch die letzten 3 Gehälter sein!?
 
Soweit ich weiß werden Gehaltsabrechnungen nur akzeptiert von einer Thailändischen Firma.
Das Visa 2 ist ja ursprünglich für Rentner gedacht die sich dauernd hier aufhalten wollen.
Wenn du noch arbeitest verstehe ich eh nicht was du mit diesem Visa willst. Du wirst ja kein Jahr oder länger bezahlten Urlaub bekommen.
 
3-4 Monate (oder mehr) Urlaub im Jahr sind für mich recht einfach machbar. Hätte ich das Jahresvisum mit multiple entry, dann würde ich mir die Gänge zur thailändischen Botschaft sparen können. Lieber einmal für ein Jahr, dann ist es erledigt.
 
Ja, für 3 Monate langt non-o. Wenn das non-o abgelaufen ist gehe ich wahrscheinlich für 2-3 Monate arbeiten und im Anschluss wieder nach Thailand. Dann muss ich erneut ein Visum beantragen gehen. Mache ich direkt ein Jahresvisum, kann ich mir die Gänge zur thailändischen Botschaft sparen. Das ist der Gedanke.
 
Dann hast du es nicht richtig verstanden.
Das normale non Immigrant O gibt es auch als multiple.
Das beantragst du auch nur einmal pro Jahr.
 
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