Member hat gesagt:
@fundi wa kuma
Na, das ist doch endlich mal ein Argument, aber warum erst auf Seite 15 warum erst so viel Palaver und nicht sofort nach Rückkehr oder wie ich zu sagen pflege ohne schuldhaftes zögern.
Einen kleinen Koruptionsvorfall erlebte Ich selbst in Nairobi Forest.
Eine uniformierte Dame (keine Ahnung welche Behörde, mein Mädchen zeugte Respekt)
erklärte mir das im Forest das rauchen verboten ist. Das sind die Regeln wegen der Brandgefahr.
Sie meinte, sie hätte bei uns and der Sitzbank Rauch aufsteigen sehen und wollte unsere Taschen nach Rauchwaren durchsuchen.
Mein Vape Pen wurde beanstandet aber ich überzeugte sie, das darin keine offene Flamme und keine Glut ist und die Gefahr, die davon ausgeht, das der Akku explodiert ebenso groß ist wie bei jedem phone welches jedermann mit sich führt.
Aber mein Mädel - So eine blöde Kuh - hatte Marihuana in der Handtasche (war nicht untergeschoben, Wert 1000k hatte ich tags zuvor finanziert)
Die beiden diskutierten abseits und laut, zwar English, aber ich war nicht gut genug zu folgen.
Mein Mädchen sagte mir dann, Ich soll 100 Dollar bezahlen, sonst wird Sie festgenommen wegen Drogenbesitz
Nach meinem Gerechtigkeitsgefühl kann das nicht sein. Ich schaltete mein iPhone auf Sprachaufzeichnung und bin zu der Abseits stehenden Lady.
Sie sagte zu mir definitiv das Sie von mir 100 Dollar haben will, sonst hat es ernste Konsequenzen für mein Mädchen Marihuana zu besitzen ist ein schweres Faul.
Das war exakt das was ich hören wollte. Ich sagte Ihr, ist gut, Hier hast Du meinen Passport ich bin deutscher Staatsbürger Sie möge mein Mädchen Festsetzen und gegen mich als deutschen Staatsbürger vorgehen.Es ist internationales Recht, das Sie -wenn sie gegen einen Staatsbürger eines anderen Staates vorgeht -innerhalb von 24 Stunden meine Botschaft über die Aktenlage informiert. Ich gab Ihr die Adresse der Botschaft die in meinem Handy gespeichert war.
Auflösung
Plötzlich war alles damit abgetan das Sie das Mariuhana , vermutlich zum Eigenkonsum ohne Quittung, einbehalten hat.
Ich telefonierte mit einem Angestellten der Botschaft. Der sagte mir, er notiere die Meldung des Vorfalls, aber wahrscheinlich wird da niemals etwas kommen.
Ausser das mir das Aktenzeichen der Botschaft per SMS zugestellt wurde, haben wir nichts mehr davon gehört.
Was habe ich daraus gelernt?
Keine Drogen in meiner Umgebung, so wie in Deutschland auch.
Und die deutsche Botschaft hilft doch, das geht auch passiv.
hey @Bigbambi
Zum wiederholten mal erwischt Du mich, das ich nach deutschem Recht bedenkliche Dinge tue, ich bitte aber um erbarmen.
Im Zweifel berufe ich mich auf den Paragraphen des rechtfertigenden Notstands im Strafgesetzbuch.
Ich sehe hier ständig Bilder von rasierten Pussys oder Pussies, egal. Habt Ihr die Mädchen gefragt ob Ihr die Bilder veröffentlichen dürft.
Oder Irre ich mich und das sind doch nur Katzen.
Täter haben natürlich schützenwerte Interessen weiter Verbrechen begehen zu können.
Da halte ich es wie die Leute im Mittelalter An den Pranger damit und einen Schlitz ins Ohr schneiden damit alle sehen wer ein Schlitzohr ist.
1.) Der rechtfertigende Notstand liegt nur vor, wenn eine Notstandslage vorliegt, also eine unmittelbare Gefahr für ein Individualrechtsgut, eine Abwehrhandlung erforderlich ist, also kein milderes Mittel um die Notstandslage abzuwenden, und die Abwehrhandlung zur Wahrung höherwertiger Interessen dient. Das heißt sie darf nur defensiv erfolgen.
Beispiel: ein Tourist wird von einem Tsunami überrascht und kann sich nur vor dem Ertrinken retten, indem er eine leerstehende Hütte aufbricht um aufs Dach zu klettern. Er begeht in diesem Moment zwar eine Straftat (Hausfriedensbruch, ggf. Sachbeschädigung), ist aber gerechtfertigt, weil er in Lebensgefahr schwebte.
2.) Du wirst keine Muschibilder finden die von mir veröffentlicht werden. Diese sind im geschützten Bereich (ab18) zu finden, welcher
a) mich nicht interessiert, da ich keine Pornographie konsumiere (Macht einem zu einem Cuckold da man sich daran gewöhnt zuzusehen wie andere Männer die Frauen ficken, die man uU selbst attraktiv finden könnte ohne selbst aktiv zu sein)
b) nur sehr schwer zugänglich ist.
c) Wenn ich etwas veröffentliche hole ich mir vorher die Erlaubnis ein und verzichte auf sog. "Namecalling", "Doxing" und bei Anstößigem auf das Zeigen des Gesichts.
3.) Hoffe ich für diejenigen, die diese Bilder hochladen, dass sie die Bilder mit Zustimmung der abgebildeten Person anfertigen und veröffentlichen durften. Am Besten schriftlich festgehalten mit einem Model-release-Vertrag. Auch wenn mündliche Zustimmung erfolgte, die Stimmung einer Frau ist wankelmütig und launenhaft, wie das Spiel des Herbstlaubes im Wind. Lieber auf Nummer sicher gehen. Das Internet vergisst nichts. Das Risiko liegt hier beim Herausgeber, nicht beim Forum. (Siehe Forenregeln)
4.) Dein persönliches Rechtsempfinden interessiert in einem Rechtsstaat wie Deutschland niemanden. Das Gewaltmonopol hat der Staat. Die Strafverfolgung ist Aufgabe der Polizei.
Auf die Gefahr hin, dass für Dich jetzt eine Welt zusammen bricht:
Die Sicherstellung der öffentlichen Ordnung und Gefahrenabwehr ist Aufgabe der Polizei.
Die Anklage erfolgt durch die Staatsanwaltschaft.
Ein Urteil wird nur durch ein öffentliches Gericht gefällt,
- nicht durch einen anonymen Sexforenfreak, der sich in seiner Empfindlichkeit gestört fühlt, weil er von einer Tat, welche 5 Jahre zurück liegt, in einem Spaß-und Urlaubsforum gelesen hat und sich nun aufregt.