Welche Konsequenzen hat eine Vaterschaft In den Philippinen?

  • Ersteller
        #51  

Member

Du schreibst "Rente"...

Bist Du Altersrentner ?

Falls ja ist die Frage wegen "kann sie mich mit ihren 21 Jahren wirklich lieben" ziemlich überflüssig...

Davon mal ab solltest Du Dir falls Du Altersrentner bist die Frage stellen wie sinnvoll das da mit einem Kind ist...
 
        #52  

Member

ich hätte da noch eine wichtige frage:

was ist bei folgender situation?:

-ich heirate sie nicht, erkenne die vaterschaft an, hole sie nach deutschland.......darf sie in deutschland überhaupt arbeiten/geld verdienen?
müsste ich sie dazu heiraten?

PS nein ich bin kein altersrentner, bin mit 40 frührentner und privatier
 
        #53  

Member

Member hat gesagt:
Member hat gesagt:
kann sie mit ihren erst 21 jahren überhaupt sagen das sie mich wirklich liebt? oder komme ich einfach nur wie gerufen als problemlöser daher?
Habe alles gelesen. Antwort 1: Nein - Antwort 2: Ja

Ab dem Satz mit 21 habe ich aufgehört zu lesen. Insgesamt beste Voraussetzungen für eine glückliche, langanhaltende Beziehung.
 
        #54  

Member

Soviel ich weiß braucht sie für eine Arbeitserlaubnis doch erstmal einen Aufenthaltstitel....
Wie stellst du dir das überhaupt vor?
Sie geht in D arbeiten und du spielst den Babysitter ?
 
        #55  

Member

das ist doch alles Quatsch. Du lädst dir finanzielle Verpflichtungen auf deren Ausmass und Ende du nicht absehen kannst. Und wenn sie dich verlässt zahlst du für das Kind auch weiter und zwar bis Ende der AUSBILDUNG und wenn es keine Arbeit findet auch noch. Vielleicht lässt sie das Kind auch noch bei dir zurück wenn sie mal abhauht und das kommt gar nicht so selten vor.

Vergiss die Frau sonst machst du dich vermutlich fürs Leben unglücklich.
 
        #56  

Member

Member hat gesagt:
ich hätte da noch eine wichtige frage:

was ist bei folgender situation?:

-ich heirate sie nicht, erkenne die vaterschaft an, hole sie nach deutschland.......darf sie in deutschland überhaupt arbeiten/geld verdienen?
müsste ich sie dazu heiraten?

PS nein ich bin kein altersrentner, bin mit 40 frührentner und privatier

Sie bekommt sowohl einen Aufenthaltstitel (siehe Gesetze oben von mir gepostet) und sie darf natürlich sofort arbeiten, um für ihr deutsches Kind sorgen zu können.Heiraten muss sie dazu nicht. In diesem Zusammenhang mal die Frage an Dich @Kaiserlicher : liest Du das, was ich Dir schreibe oder kann ich mir künftig die Mühe für Dich und natürlich auch anere Mitleser hier sparen?

Dadurch wird der Quatsch aber auch nicht besser, den Du derzeit fabrizierst. Wartet doch erstmal die Geburt des Babys auf den Phills ab. Warte ab, was sie noch rausrückt (von wegen weiß nicht, mit wem ich alles auf dem Land gebumst habe...). So ganz ausgeschlossen ist es nicht, dass die "Vermessung" des Kindes zu großen Toleranzen führt. Aber da fehlt es ja um die ganze Neuhauser Straße.

Mit einer "kleinen Rente" wird es Dir wohl nicht möglich sein, das Leben für zwei Kinder in Deutschland darzustellen. Da wird ein kräftiger Sicherheitspuffer auf das Existenzminimum von vier Leuten aufgeschlagen. Entsprechend benötigten Wohnraum hält man ja als alleinstehender Erwerbsunfähigkeitsrentner auch nicht vor. Ein Vemögensverzehr steuert zwar gut bei, ist aber nicht im Sinne der Überlegungen - auch seitens Adoption von Gericht und Jugendämtern (s. o. ).

Überlegt Euch, ob Du zusammen mit ihr einen Gentest macht. Sie weiß wohl als Einzige, ob es rausgeschmissees Geld ist oder nicht.

Wichtig ist für Dich, ab jetzt nur noch die richtigen Schnellschüsse zu machen...

Prost!
 
        #57  

Member

"Liebe", tschuldigung, da muss ich doch etwas lächeln... wie sieht es denn mit Deinen Gefühlen aus, sorry, mal abseits der ewigen Hormonschübe, "Liebe", Schnäppchenmentalität oder Mitleid? Du kannst sie auch eine zeitlang finanziell unterstützen, warum gleich heiraten? Sorry für die harten Worte, aber denk ruhig trotzdem mal drüber nach...
 
        #58  

Member

bezüglich der Anerkennung der Vaterschaft:
soweit ich weis bist du in Deutschland dann nicht nur zum Kindesunterhalt verpflichtet sondern auch für den Unterhalt der Mutter, wenn eine Arbeitsaufnahme für Sie wegen Kinderbetreuung nicht zumutbar ist.
 
        #59  

Member

@Kaiserlicher.
Gehen wir mal davon aus du erkennst die vaterschaft wirklich an.(ist alleine deine entscheidung).du willst dann zu botschaft gehen und die vaterschaft anerkennen.die werden nachrechnen vom geburtstermin.
Dann wird die frage kommen.
Du warst bei zeugung gar nicht auf den phill.
 
        #60  

Member

Member hat gesagt:
die werden nachrechnen vom geburtstermin.
Dann wird die frage kommen.
Du warst bei zeugung gar nicht auf den phill.
Das spielt keine Rolle.
 
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