Member
- die ING DIBA behält sich eine EIGENE Prüfung, mit umfangreicher Auskunftspflicht des Kontoinhabers, über den Ursprung des Geldes vorMember hat gesagt:Kannst du dazu mal etwas konkretes schreiben?
- dies ausdrücklich nicht nur bei Neueinzahlungen / Neuanlagen
- ohne Widerspruch wird, bei nicht ausreichender / zufriedenstellender Auskunft ( Laut Ermessen ING Diba), mit Sperrung des Zugangs zum Geld gedroht
Dies sind dann vertragliche Vereinbarungen zwischen Bank und Kunde, eine gesetzliche Gundlage gibt es dazu NICHT !
Daher nicht mehr meine Bank !