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Verlegt jemand seinen schweizerischen Wohnsitz nach Thailand, endet die Steuerpflicht in der Schweiz grundsätzlich am Tag, welcher der Abmeldung folgt.
Dies betrifft alles noch in der Schweiz befindliche bewegliche Vermögen, Zinserträge von Bank- und Postkonti, aber auch Coupons und Dividenden auf Wertschriften sowie allfällige Renten aus AHV, IV, beruflicher und privater Vorsorge, Säulen 1, 2 u. 3. Gleiches gilt im Todesfall für die Beweglichkeiten im Nachlass; sie werden von der kantonalen Erbschaftssteuer nicht mehr erfasst (wo diese nicht bereits abgeschafft wurde).
(Bei Immobilien sieht es anders aus.)
Dies betrifft alles noch in der Schweiz befindliche bewegliche Vermögen, Zinserträge von Bank- und Postkonti, aber auch Coupons und Dividenden auf Wertschriften sowie allfällige Renten aus AHV, IV, beruflicher und privater Vorsorge, Säulen 1, 2 u. 3. Gleiches gilt im Todesfall für die Beweglichkeiten im Nachlass; sie werden von der kantonalen Erbschaftssteuer nicht mehr erfasst (wo diese nicht bereits abgeschafft wurde).
(Bei Immobilien sieht es anders aus.)