Wieviel Geld braucht man in Thailand bis ans Ende aller Tage

  • Ersteller
        #881  

Member

Member hat gesagt:
@Jannemann

ich verstehe nicht, was du da schreibst. Ich bin kein Steuerfachmann aber:

Wenn jemand 1000 € Rente monatlich bezieht, dann ist das ein Nettobetrag = Auszahlungsbetrag nach Bereinigung.
Du kannst doch nicht einfach hingehen und nochmal pauschal den Nettobetrag kürzen! Woher nimmst du diese Kenntnis?

Die Steuerpflicht besteht, auch bei der Rente, auf Bruttobeträge. Die Rente ist, je nach Eintrittsjahr, gestaffelt steuerpflichtig. Bist du z.B. 2018 in Rente gegangen hast du einen Anteil von 24 % steuerfrei, 76 % sind zu versteuern. Bis 2005 waren es 50 %, ab 2040 werden 100 % der Rente versteuert. Bis 9000 € ist die Rente in 2018 steuerfrei. Über diesen Betrag hinaus werden Renten besteuert. Wie das geht, verrät dir eine Tabelle im ersten Link.

Und, wenn ich die Auslegungen der RV richtig verstanden habe, gibt es kein pauschale Zusatzversteuerung für Auslandsrentner in nichteuropäischen Ländern in Deutschland. Dazu müssen erst bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die hier vor Ort zu prüfen sind. Unabhängig davon können im Ausland sicherlich zusätzliche Steuern anfallen.

Und was meinst du mit tricksen?

Hier Links zum Thema mit Beispielberechnungen



gerade beim Suchen noch auf diesen Link gestossen. 1200 € Rente reichen demnach nicht aus, um in THailand zu leben.


Du kannst die Steuerrechner für unbeschränkt Steuerpflichtige nicht auf beschränkt Steuerpflichtige anwenden.

Und deutsche Rentner in Thailand werden meist als beschränkt steuerpflichtig eingestuft. Das kann man abwenden, aber wirklich legal ist das nicht.

Inwieweit Abkommen zwischen Thailand und Deutschland helfen, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Meine Mutter bekam in Kanada eines Tages in 2010 ein Schreiben vom FA Brandenburg, in dem man ihr mitteilte, dass sie 22.000 Euro Steuern für Ihre deutschen Renten nachzuzahlen hätte und zukünftig zur jährlichen Abgabe einer Einkommensteuererklärung in D verpflichtet sei. Es wurde ihr aber weiterhin die Bruttorente überwiesen. Das Steuerabkommen zwischen Kanada und Deutschland war dabei unerheblich, da es die beschränkte Steuerpflicht nicht berücksichtigt. Ihr Gatte konnte diese Steuern allerdings mit seinen eigenen kanadischen Steuern verrechnen. Nur wird das beim typischen deutschen Expat in Thailand wohl nicht der Fall sein.

Das Thema ist komplex. Und ungerecht, aber das wundert in Deutschland heute wohl niemanden mehr.
 
        #882  

Member

Member hat gesagt:
das ist völlig sinnlos! Mit einem Certificate of residence bist du in deinem neuen Hauptwohnsitz steuerpflichtig. DACH hat fast mit allen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen und in diesen Ländern werden Renten meist niedriger oder gar nicht besteuert. Aber man soll sich vorher über die Steuersätze in seinem Wunschland (EU) erkundigen.

Sorry, aber das ist nicht richtig.
 
        #883  

Member

was ist nicht richtig? erkläre es mir!
 
        #885  

Member

Member hat gesagt:
was ist nicht richtig? erkläre es mir!

Das Certificate of residence ist ein Beleg dafür, dass Du dauerhaft im Ausland lebst. Damit wirst Du als Bezieher einer staatlichen deutschen Rente beschränkt steuerpflichtig.

Mit dem Ergebnis, dass Deine Rente in Deutschland heftig zu versteuern ist. Nach meinem Kenntnisstand helfen Abkommen zwischen den Ländern da nicht.

Ps: Google meint, dass einige Abkommen doch helfen. Thailand finde ich aber nicht in der Liste.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #886  

Member

Habe jetzt in deutschen Steuerrecht nachgelesen. Hast du recht, sorry
Man lernt nie aus. Ihr Deutschen seit arme Schweine.
Bei uns in Österreich funktioniert es. Ich bekomme meine Rente ohne Steuerabzug. Ich bin in Österreich nicht mehr steuerpflichtig.
Ich habe das auf meinem Pensionsbescheid schriftlich.
 
        #887  

Member

Ok . vergiss Staatsbürger Dr Schweiz..ich werde dann jetzt Österreicher.. hoffentlich verstehen die mich..wieder 8 Jahre Wartezeit für Deutsche..im Ernst..würde ich machen
 
        #888  

Member

Member hat gesagt:
Vielleicht können ja mal ein paar von unseren Expats hier Licht ins Dunkel bringen.

Die meisten Schweizer erhalten zwei unterschiedliche Renten:

Die staatliche Rente (AHV) ist bei Wohnsitz in der Schweiz einkommenssteuerpflichtig. Bei Abmeldung entfällt diese Steuer.
Im Falle von Thailand besteht dann eine (theoretische) gesetzliche Steuerpflicht, die aber bisher (wohl wegen des grossen Aufwandes) nicht durgesetzt wurde.
Wer mit einer Aufenthaltsbewilligung auf Basis einer monatlichen Rente in Thailand lebt (min. 65 K Baht), müsste bei einer verschärften Anwendung des Gesetzes glaubhaft nachweisen können, dass die ausbezahlten Rentenbeträge mindestens ein Jahr auf einem Schweizer Konto lagen. Dann würden die nach Thailand überwiesenen Beträge als steuerfreies Vermögen angesehen.

Wer eine Aufenthaltsbewilligung auf Basis Vermögen hat (800 K Baht), kann sich seine Rente auf ein Konto in der Schweiz oder in Thailand überweisen lassen. Da diese Überweisungen nicht als Rente deklariert werden müssen, werden sie auch nicht von der Einkommenssteuer erfasst.

Die private Rente (BVG) muss bei Wohnsitz in der Schweiz ebenfalls als Einkommen versteuert werden. Wird der Wohnsitz offiziell nach Thailand verlegt, unterliegt sie einer Quellensteuer, die vor Auszahlung direkt in Abzug gebracht wird. Diese Rente muss in Thailand nicht ein zweites Mal versteuert werden (Doppelbesteuerungsabkommen).

Wer als Schweizer in Thailand auf sichere und legale Art keine Steuern mehr bezahlen will, muss also

A) sein privates PK-Kapital auszahlen lassen. (Um die fälligen Steuern auf diese Auszahlung zu optimieren, gibt es einige legale Tricks).

B) seine "permission of stay" und danach "extension" auf Basis 800 K Baht auf einem Thailändischen Konto beantragen.
 
        #889  

Member

Danke @cherimabelle das du Licht ins Dunkel bringst.
Ich hoffe es finden sich auch noch ein Österreicher und ein Deutscher.
 
        #890  

Member

jetzt habe ich etwas gefunden, was mir die Angelegenheit mit der Besteuerung erklärt. Ich versuche das mal kurz wiederzugeben. Nachlesen kann man das alles in den angefügten Links.

Deutsche Rentner ohne Wohnsitz in D., die ihre Rente ins Ausland überwiesen bekommen sind dadurch in D. nur beschränkt steuerpflicht. Das heißt, das bei der Besteuerung der Grundfreibetrag (€ 9000,00 in 2018) vorweg nicht mehr in Abzug gebracht wird. Der volle Bruttobetrag wird besteuert. Andere sonst ansetzbare Vergünstigungen fallen ebenfalls weg.

Zwei Möglichkeiten gibt es, die beschr. Steuerpflicht zu umgehen:

a) man bleibt in D. mit festem Wohnsitz gemeldet = unbeschränkt steuerpflichtig.

b) wer seine Einkünfte nur in bzw. aus Deutschland erzielt kann einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen und wird dann, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, unabhängig vom Wohnort als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft. Die Nuancen bitte in den angefügten Links nachlesen.




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