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Mir hat die Sache keine Ruhe gelassen und ich habe in meinem Stammcafe gestern einen entfernt bekannten Steuerberater darauf angesprochen. Der ging auch gleich ziemlich steil.
Grundsätzlich ist ein in Thailand lebender Mensch, der eine deutsche Rente bezieht, erstmal beschränkt steuerpflichtig. Das heißt, dass er seine Rente zunächst brutto ausgezahlt bekommt, aber verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei dieser gibt es dann - außer einem recht niedrigen Freibetrag - nichts, was steuersenkend angesetzt werden kann. So zahlen dann schon Rentner ab ca. 400 Euro monatlicher Rente Steuern.
Man kann auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig werden. Das macht natürlich kaum jemand, weil den Wenigsten die Problematik überhaupt bewusst ist. Das allerdings geht nur, wenn mindestens 90% der deutschen Einkommen aus der Rente oder einem öffentlichen Versorgungswerk stammen. Wer zum Beispiel noch eine Betriebsrente bezieht, eine private Rente oder Mieteinnahmen einer deutschen Immibilie hat, und diese Erlöse mehr als 10% der Gesamteinnahmen ausmachen, kann nicht unbeschränkt steuerpflichtig werden. Ebenso wer in Thailand noch Einnahmen erzielt, aber das wird ohnehin eher selten sein.
Wer also wirklich nur seine deutsche staatliche Rente hat, kann aus dem ungerechten System raus. Alle anderen nicht.
Das Finanzamt Neubrandenburg ist für die Auslandsrentner zuständig. Dort wird die Liste der nicht mehr in D lebenden Rentner abgearbeitet. Das war in der Vergangenheit so träge, dass Leute teilweise erst Nachforderungen nach 10 Jahren erhielten und diese Steuerschulden dann inkl. Verspätungszuschlägen und Zinsen zu zahlen hatten. Teilweise wurden so Existenzen vernichtet. Es gab eine regelrechte Klagewelle von betroffenen Rentnern, die in den meisten Fällen aber keinen Erfolg hatten, weil das FA tatsächlich nur geltendes Recht umsetzt. Fein raus sind wie so oft übrigens Beamte. Pensionen sind von dieser Regel nicht betroffen.
Ich hoffe ich habe das richtig wiedergegeben und vor allem zusammengefasst. Denn der Exkurs gestern dauerte ungefähr 30 Minuten.
Grundsätzlich ist ein in Thailand lebender Mensch, der eine deutsche Rente bezieht, erstmal beschränkt steuerpflichtig. Das heißt, dass er seine Rente zunächst brutto ausgezahlt bekommt, aber verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei dieser gibt es dann - außer einem recht niedrigen Freibetrag - nichts, was steuersenkend angesetzt werden kann. So zahlen dann schon Rentner ab ca. 400 Euro monatlicher Rente Steuern.
Man kann auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig werden. Das macht natürlich kaum jemand, weil den Wenigsten die Problematik überhaupt bewusst ist. Das allerdings geht nur, wenn mindestens 90% der deutschen Einkommen aus der Rente oder einem öffentlichen Versorgungswerk stammen. Wer zum Beispiel noch eine Betriebsrente bezieht, eine private Rente oder Mieteinnahmen einer deutschen Immibilie hat, und diese Erlöse mehr als 10% der Gesamteinnahmen ausmachen, kann nicht unbeschränkt steuerpflichtig werden. Ebenso wer in Thailand noch Einnahmen erzielt, aber das wird ohnehin eher selten sein.
Wer also wirklich nur seine deutsche staatliche Rente hat, kann aus dem ungerechten System raus. Alle anderen nicht.
Das Finanzamt Neubrandenburg ist für die Auslandsrentner zuständig. Dort wird die Liste der nicht mehr in D lebenden Rentner abgearbeitet. Das war in der Vergangenheit so träge, dass Leute teilweise erst Nachforderungen nach 10 Jahren erhielten und diese Steuerschulden dann inkl. Verspätungszuschlägen und Zinsen zu zahlen hatten. Teilweise wurden so Existenzen vernichtet. Es gab eine regelrechte Klagewelle von betroffenen Rentnern, die in den meisten Fällen aber keinen Erfolg hatten, weil das FA tatsächlich nur geltendes Recht umsetzt. Fein raus sind wie so oft übrigens Beamte. Pensionen sind von dieser Regel nicht betroffen.
Ich hoffe ich habe das richtig wiedergegeben und vor allem zusammengefasst. Denn der Exkurs gestern dauerte ungefähr 30 Minuten.