Wieviel Geld braucht man in Thailand bis ans Ende aller Tage

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        #891  

Member

Member hat gesagt:
Danke @cherimabelle das du Licht ins Dunkel bringst.
Ich hoffe es finden sich auch noch ein Österreicher
Für Österreicher im Ausland in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen wird die Rente ohne Steuerabzug nach Vorlage eines von Finanzamt des neuen Wohnsitzes bestätigten Certificate of residence überwiesen.
Jedes Jahr ist eine Lebensbestätigung an die Pensionsversicherung zu senden sonst wird die Rente eingestellt.

Jeder Rentner in einem EU-Land bekommt von der PVA eine E-Card des jeweiligen Landes unbürokratisch zu gesandt und kann dort die gleichen Leistung erhalten wie ein Bürger des jeweiligen Landes ohne Vorkasse.
Die Kosten dafür sind 5,1 % der Rente. In Österreich würde ich im Jahr für Medikamente eine Pauschale von €400 bezahlen und CZ zahle ich alle 3 Monate €1,25

Wer nicht in der EU lebt sondern in Thailand kann sich von der Krankenversicherung abmelden für die Dauer des Aufenthaltes man erspart sich die 5,1%

Bei der 1. Rentenzahlung wird noch die Steuer abgezogen aber nach Zusendung des bestätigten Certificate of residence wird sie wieder bei der nächsten Auszahlung rückerstattet.
Wer wie ich in 2 oder 3 Ländern Liegenschaften hat muss auf die 180 Tage Regelung achten, damit er nicht in Europa steuerpflichtig wird. In Thailand ist das eher kein Problem, da dort Renten so gut wie steuerfrei sind.
Da ich auch nie länger als 90 Tage in Thailand bin erspare ich mir eine Krankenversicherung dort, da Visa, Diner und ÖAMTC jedes Risiko abdecken.
Bei Aufenthalten in der EU sollte man sich über die Meldegesetze des jeweiligen Gastlandes informieren, damit es keine unangenehmen Überraschungen gibt.
Viele Rentner aus Österreicher leben in Ungarn, Tschechien, Slowakei etc. mit ein wenig Flexibilität (180 Tage) erspart man sich auch dort die Steuer.

Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, aber ich hoffe es hilft ein wenig weiter.
 
        #892  

Member

Member hat gesagt:
Die private Rente (BVG) muss bei Wohnsitz in der Schweiz ebenfalls als Einkommen versteuert werden. Wird der Wohnsitz offiziell nach Thailand verlegt, unterliegt sie einer Quellensteuer, die vor Auszahlung direkt in Abzug gebracht wird. Diese Rente muss in Thailand nicht ein zweites Mal versteuert werden (Doppelbesteuerungsabkommen).
Danke cherimabelle, hätte dazu noch eine Frage:
Wie hoch ist der Quellensteuersatz bei Wohnsitz in Thailand und gilt dies auch wenn mir meine Pensionskasse die BVG-Rente auf mein Schweizer Konto überweist ?
Habe genau diese Frage meiner Pensionskasse gestellt und sie haben mir bestätigt das es keinen Quellensteuer-Abzug gibt, wenn das Geld auf ein Schweizer Konto überwiesen wird.
 
        #893  

Member

Member hat gesagt:
...Wie hoch ist der Quellensteuersatz bei Wohnsitz in Thailand...

...sie haben mir bestätigt das es keinen Quellensteuer-Abzug gibt, wenn das Geld auf ein Schweizer Konto überwiesen wird...

Wie so oft: Gut gemeint und doch einen Bock geschossen. Deshalb eine Präzisierung.

Nur Renten aus öffentlich-rechtlichen PK unterliegen bei Wohnsitz in Thailand der Quellensteuer. Der Steuersatz ist kantonal geregelt.

Renten aus privaten PK unterliegen nicht
der Quellensteuer und werden damit in Thailand steuerlich gleich behandelt wie die AHV.
Die Auszahlungsmodalitäten (Konto Schweiz/Ausland) sind je nach PK unterschiedlich.
 
        #894  

Member

so ist es cheramibelle... danke.. hätte es nicht genauer erklären können:)
 
        #895  

Member

Auswanderung nach thailand

Mein gesamtes pensions geld liegt im moment auf ein freizügigkeitskonto in der schweiz, meine alter zur zeit ist 60, ich plane meine weitere lebens abschnitt mit ein kleine Hotel in Thailand zu betrieben, kann ich dass gesamtes geld vom freizügigkeits konto beziehen für dieser abenteur und ist es dann steuerpfichtig nach dem auswanderung?


Antwort von: VermögensPartner AG

Sie haben das frühestmögliche Alter für den Bezug des Freizügigkeitsguthabens erreicht. Somit können Sie Ihr gesamtes Guthaben aus Altersgründen beziehen. Ohne Wohnsitz in der Schweiz wird am Sitz der Vorsorgestiftung eine Quellensteuer erhoben. Diese können Sie unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz vorhanden, neuer Wohnsitzstaat hat Kenntnis von der Leistung usw.) zurückfordern. Die Steuerfolgen in Thailand (Auszahlung der Leistung, zukünftige Versteuerung als Vermögen usw.) wollen Sie vor Ort abklären.


ein ausschnitt von www.123-pensionierung.ch/de
 
        #896  

Member

Member hat gesagt:
Und da sind dann schon 5-10k für GF‘s Family eingeplant.

Erreicht das wirklich. Gerade wenn GF etwas juenger und knackiger ist, (so 20\30) als man selbst.
 
        #897  

Member

Member hat gesagt:
Auswanderung nach thailand

Mein gesamtes pensions geld liegt im moment auf ein freizügigkeitskonto in der schweiz, meine alter zur zeit ist 60, ich plane meine weitere lebens abschnitt mit ein kleine Hotel in Thailand zu betrieben, kann ich dass gesamtes geld vom freizügigkeits konto beziehen für dieser abenteur und ist es dann steuerpfichtig nach dem auswanderung?


Antwort von: VermögensPartner AG

Sie haben das frühestmögliche Alter für den Bezug des Freizügigkeitsguthabens erreicht. Somit können Sie Ihr gesamtes Guthaben aus Altersgründen beziehen. Ohne Wohnsitz in der Schweiz wird am Sitz der Vorsorgestiftung eine Quellensteuer erhoben. Diese können Sie unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz vorhanden, neuer Wohnsitzstaat hat Kenntnis von der Leistung usw.) zurückfordern. Die Steuerfolgen in Thailand (Auszahlung der Leistung, zukünftige Versteuerung als Vermögen usw.) wollen Sie vor Ort abklären.


ein ausschnitt von www.123-pensionierung.ch/de

Google meint, du kannst vielleicht deine Leistung nach Schwyz transferieren bevor du dich abmeldest, dann ist die Quellensteuer tief, jedoch wegen deinem Alter musst du schauen ob das geht.
Steuerfolgen in Thailand gibts keine. Ist ja dann dein Vermoegen, nach einem Kalenderjahr und somit steuerfrei.

Meine Meinung zu dem:
Such dir einen vertrauenswuerdigen (!) Anwalt in Thailand wegen deinem Hotel-Vorhaben, welches sehr kapitalintensiv ist.
Ist das Hotel auf den Namen einer Freundin registriert ist wird es nie mehr dir sein.
 
        #898  

Member

Member hat gesagt:

Erreicht das wirklich. Gerade wenn GF etwas juenger und knackiger ist, (so 20\30) als man selbst.

Natürlich ist das Verhandlungssache, es muss eine Einigung erzielt werden.
Was braucht die Familie und was wünscht sie sich, sind oft sehr verschiedene Dinge.

Das Thema wird auch in @KingPing s Verliebt! Verlobt! Verthairatet! thematisiert.
Lese mal Beitrag 15, 16 und 17.
 
        #899  

Member

Member hat gesagt:
meine alter zur zeit ist 60, ich plane meine weitere lebens abschnitt mit ein kleine Hotel in Thailand zu betrieben,
Den Lebensabend in Thailand zu verbringen ist ja schön, aber warum willst du dir das mit einem Hotel vermiesen. Du bist über 60, das Hotel wird nie dir gehören, es kostet eine Menge Geld und ob es sich rechnet weiss kein Mensch. Geniesse doch einfach deinen Lebensabend, anstatt ihn mit Stress und Zukunftssorgen zu vermiesen.
 
        #900  

Member

Das mit dem Hotel erinnert mich an irgendeinen Youtuber.
Ich muss mal suchen, ob ich das noch mal finde.

Die Geschichte war recht einfach.
Er pachtete ein Hotel, bezahlte eine faire Miete, er riss sich den Hintern auf, das Hotel bzw die Anlage lief sehr gut und dann wurde der Besitzer etwas gieriger.
Erst wollte er mehr Miete, als das nicht klappte kamen ein paar bewaffnete Geldeintreiber und als das auch nicht klappte haben sie ihm das Hotel weggenommen und betreiben es jetzt, wo es ne Goldgrube zu sein scheint selbst. Und scheinbar konnte er nix dagegen machen bzw er hat all sein Geld ins Hotel gesteckt und kann sich daher keine langwierigen Prozesse leisten.
 
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