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Für Österreicher im Ausland in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen wird die Rente ohne Steuerabzug nach Vorlage eines von Finanzamt des neuen Wohnsitzes bestätigten Certificate of residence überwiesen.Member hat gesagt:Danke @cherimabelle das du Licht ins Dunkel bringst.
Ich hoffe es finden sich auch noch ein Österreicher
Jedes Jahr ist eine Lebensbestätigung an die Pensionsversicherung zu senden sonst wird die Rente eingestellt.
Jeder Rentner in einem EU-Land bekommt von der PVA eine E-Card des jeweiligen Landes unbürokratisch zu gesandt und kann dort die gleichen Leistung erhalten wie ein Bürger des jeweiligen Landes ohne Vorkasse.
Die Kosten dafür sind 5,1 % der Rente. In Österreich würde ich im Jahr für Medikamente eine Pauschale von €400 bezahlen und CZ zahle ich alle 3 Monate €1,25
Wer nicht in der EU lebt sondern in Thailand kann sich von der Krankenversicherung abmelden für die Dauer des Aufenthaltes man erspart sich die 5,1%
Bei der 1. Rentenzahlung wird noch die Steuer abgezogen aber nach Zusendung des bestätigten Certificate of residence wird sie wieder bei der nächsten Auszahlung rückerstattet.
Wer wie ich in 2 oder 3 Ländern Liegenschaften hat muss auf die 180 Tage Regelung achten, damit er nicht in Europa steuerpflichtig wird. In Thailand ist das eher kein Problem, da dort Renten so gut wie steuerfrei sind.
Da ich auch nie länger als 90 Tage in Thailand bin erspare ich mir eine Krankenversicherung dort, da Visa, Diner und ÖAMTC jedes Risiko abdecken.
Bei Aufenthalten in der EU sollte man sich über die Meldegesetze des jeweiligen Gastlandes informieren, damit es keine unangenehmen Überraschungen gibt.
Viele Rentner aus Österreicher leben in Ungarn, Tschechien, Slowakei etc. mit ein wenig Flexibilität (180 Tage) erspart man sich auch dort die Steuer.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, aber ich hoffe es hilft ein wenig weiter.