Member hat gesagt:
da hat die Techniker TK ... das ganz gut erklärt
Ich lese da nur einen Grund:
"Das kann allerdings dazu führen, dass Sie sich bei einer Rückkehr nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zwar wieder gesetzlich krankenversichern, aber Ihre Krankenkasse nicht frei wählen können. Diesen Nachteil vermeiden Sie mit einer Anwartschaftsversicherung während Ihres Auslandsaufenthaltes."
Ok, wenn man denn unbedingt wieder in die TK möchte ... und dafür bereit ist jeden Monat Anwartschaften zu zahlen.
Die gesetzlichen tun sich aber nicht viel. Von daher wäre mir die Kasse egal.
Member hat gesagt:
„Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sich Personen in den Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs begeben, um in einer Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 oder auf Grund dieser Versicherung in einer Versicherung nach § 10 missbräuchlich Leistungen in Anspruch zu nehmen…”
Jep, man muss schon vorsichtig sein und sich vorher mal schlau machen. Meines Wissens nach muss die gesetzliche nur dann wieder aufnehmen wenn man vorher nicht privat oder freiwillig gesetzlich versichert war.
Ein Wort sei mir bitte zu den "Sozialschmarotzern"gestattet.
Ich finde es mehr als unsäglich Rentner die ihr Leben lang in D. Steuern und Sozialbeiträge gezahlt haben als solche zu bezeichen ! Egal ob sie die KK in Anspruch nehmen obwohl sie keine Beiträge mehr zahlen oder Peng. Es ist hier halt so das NIEMAND, ob eingezahlt oder auch nicht ohne Versicherungsschutz da steht. Wenn das für Millionen nicht Deutsche möglich ist, warum dann nicht für diesen Rentner ???
Vielleicht ist das ja sogar einer der Rentner der, so er denn in D. leben würden, auch noch auf ihre Betriebsrente KK Beiträge zahlen müßten ?!
Das unser Gesundheitssystem unbezahlbar wird hat, spätestens seit 2015, Millionen andere Gründe.
Schmarotzertum ist für mich zB ein Selbständiger der 40 Jahre lang nicht in die Sozialkassen eingezahlt hat, privat auch keine Lust hatte vorzusorgen um dann im Alter die Hand aufzuhalten.